Familie & Soziales Rechner
BEEG 2026 / BMF

Elterngeld-Rechner 2026 & Partnermonate-Planer

Berechnen Sie exakt Ihr Elterngeld nach BEEG: Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnermonate, Partnerschaftsbonus, Geschwisterbonus, Mehrlinge & Netto-Optimierung durch Steuerklassenwechsel.

Eingaben

Echtzeit-Berechnung

Elternteil 1 (Hauptbezieher/in)

Einkommen & Bezug
2.600,00 €

Lohnsteuerbrutto abzüglich Abgaben der 12 Monate vor der Geburt bzw. dem Mutterschutz.

0,00 €

Teilzeitarbeit bis max. 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt gestattet.

12 Monate

Partner / Partnermonate & Paare

2.800,00 €

Zuschläge & Geschwisterbonus

Steuerklassenwechsel-Simulator (7-Monate-Regel)

Wechselt die schwangere Person von Steuerklasse 4 in Steuerklasse 3 (mind. 7 Monate vor dem Mutterschutz), steigt das Elterngeld-Netto spürbar.

Ergebnis & Auswertung

Live Berechnet
Monatliches Elterngeld (Elternteil 1)
1.690,00 €/ Monat
Gesamtauszahlung Elternteil 120.280,00 €
BEEG Ersatzrate65,0 %
Familien-Gesamtsumme (14 Monate)23.880,00 €

Detaillierte Aufschlüsselung der Bezüge

Netto Elternteil 1 vor Geburt:2.600,00 €
Elterngeld-Grundbetrag (ET 1):1.690,00 €
Elternteil 2 (Basismonate):1.800,00 € / Mtl.
Gesamtauszahlung Partner 2 (2 Monate):3.600,00 €

Vergleich Basis vs. Plus

Basiselterngeld (12 Mon.)1.690,00 € / Mtl.Gesamt: 20.280,00 €
ElterngeldPlus (24 Mon.)845,00 € / Mtl.Gesamt: 20.280,00 €
Diese Berechnung dient zur ersten Orientierung und Richtwert-Ermittlung. Sie stellt keine steuerliche, juristische oder finanzielle Beratung dar. Alle Angaben ohne Gewähr.

Ausführlicher Elterngeld-Ratgeber & BEEG Gesetzessammlung

BEEG Ratgeber & Optimierungs-Guide 2026

Alles zum Elterngeld: Berechnung, Paragrafen & Maximierungstipps

Nutzen Sie die gesetzlichen Möglichkeiten des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), um Ihren Anspruch optimal zu planen, Steuerklassen rechtzeitig anzupassen und die Partnermonate ideal zu kombinieren.

Maximalbetrag Basis1.800 € / Mtl.
Maximalbetrag Plus900 € / Mtl.
Geschwisterbonus+10 % (min. 75 €)
Einkommensgrenze (zvE)175.000 €

4 Legal Tricks zur Maximierung Ihres Elterngeldes

So holen Sie vor der Geburt das Maximum aus den gesetzlichen Bestimmungen heraus.

Trick 1: Rechtzeitiger Steuerklassenwechsel

Wechsel in Steuerklasse 3 (7-Monate-Regel)

Geht die werdende Mutter in Steuerklasse 3, erhöht sich ihr monatliches Nettoeinkommen im Bemessungszeitraum erheblich. Damit der Wechsel anerkannt wird, muss Steuerklasse 3 in mindestens 7 der 12 Bemessungsmonate vor dem Mutterschutz gegolten haben.

Trick 2: Ausklammerung schlechter Monate

Schwangerschaftsbedingte Krankheitszeiten streichen

Monate mit schwangerschaftsbedingtem Verdienstausfall (Krankengeld, Beschäftigungsverbot) oder vorherigem Elterngeldbezug können nach § 2b BEEG ausgeklammert werden. Es zählen dann stattdessen volle Gehaltsmonate vor der Schwangerschaft.

Trick 3: Laufenden Lohn statt Einmalzahlung verhandeln

Boni & Überstunden in das laufende Brutto verlagern

Einmalzahlungen (wie jährliches Weihnachtsgeld oder Tantiemen) werden beim Elterngeld gesetzlich ausgeschlossen. Laufende monatliche Boni, Verpflegungszuschüsse oder monatlich ausbezahlte Überstunden zählen hingegen voll mit.

Trick 4: Partnerschaftsbonus nutzen

4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus sichern

Arbeiten beide Elternteile in 2 bis 4 aufeinanderfolgenden Monaten jeweils zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit, erhalten beide Elternteile für diese Monate volle zusätzliche ElterngeldPlus-Zahlungen.

Vergleich der 3 Elterngeld-Varianten im Überblick

KriteriumBasiselterngeldElterngeldPlusPartnerschaftsbonus
Monatlicher HöchstbetragMax. 1.800 €Max. 900 €Max. 900 €
Mindestbetrag (Sockelbetrag)300 € / Monat150 € / Monat150 € / Monat
Maximale Bezugsdauer12 bis 14 Monate (Paare)Bis zu 28 Monate2 bis 4 Zusatzmonate
Erlaubte TeilzeitarbeitBis max. 32 Std. / WocheIdeal für Teilzeit (bis 32 Std.)Pflicht: 24–32 Std. / Woche (beide)
Ersatzrate (Standard)65 % bis 67 % des AusfallsHalber Monatsbetrag des Basis-EGHalber Monatsbetrag des Basis-EG

Checkliste & Wichtige Fristen für die Antragstellung

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes im Original (Zweck: "Für Elterngeld")
  • Lohnabrechnungen der 12 Monate vor der Geburt bzw. Mutterschutz
  • Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld
  • Arbeitgeberbescheinigung über Elterngeld/Elternzeit & Teilzeitvereinbarung
  • Bei Selbstständigen: Letzter Einkommensteuerbescheid

Wichtige Fristen & Fallstricke

  • 3-Monate-Ausschlussfrist: Elterngeld wird nur für maximal 3 Lebensmonate rückwirkend vor dem Monat der Antragstellung ausbezahlt.
  • Lebensmonate statt Kalendermonate: Elterngeld wird streng nach den Lebensmonaten des Kindes (z. B. 15. des Monats bis 14. des Folgemonats) berechnet.
  • Gleichzeitiger Bezug beschränkt: Seit April 2024 ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile nur noch für maximal 1 Lebensmonat möglich.

Amtliche Quellen, Gesetze & Offizielle Behördenportale

Verlässliche Links zu Ministerien, Gesetzestexten und offiziellen Antragsassistenten.

Amtliches BundesportalBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Familienportal des Bundesministeriums (BMFSFJ)

Das amtliche Informationsportal zum Elterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus, Antragsformularen der Bundesländer und digitalem Antragsassistenten (ElterngeldDigital).

Offizielle QuellePortal öffnen
BundesrechtBundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet)

Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)

Vollständiger Gesetzestext des BEEG inklusive aller Paragrafen zur Berechnung des Bemessungsentgelts (§ 2), Partnermonaten (§ 4), Partnerschaftsbonus (§ 4b) und Anrechnung (§ 3).

Offizielle QuellePortal öffnen
Amtlicher LeitfadenBMFSFJ Publikationen

Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit

Umfangreicher, kostenloser Leitfaden des Bundesfamilienministeriums mit Fallbeispielen, Tabellen und Detailerklärungen zur Elternzeitplanung.

Offizielle QuellePortal öffnen
FamilienkasseBundesagentur für Arbeit (Familienkasse)

Arbeitsagentur: Kindergeld & Kinderzuschlag

Offizielle Antragsstelle für Kindergeld (255 € mtl.) und Kinderzuschlag (bis 292 € mtl.), die parallel zum Elterngeld bezogen werden können.

Offizielle QuellePortal öffnen
BundesbehördeBundesamt für Soziale Sicherung (BAS)

Mutterschaftsgeld & Mutterschutzfristen

Informationen zur Auszahlung und Anrechnung von Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen und des Bundesamtes für Soziale Sicherung.

Offizielle QuellePortal öffnen
Gesetzliche RenteDeutsche Rentenversicherung (DRV)

Deutsche Rentenversicherung: Kindererziehungszeiten

Anrechnung der ersten 3 Lebensjahre des Kindes als Kindererziehungszeit für die spätere Altersrente (Mütterrente / Rentenpunkte).

Offizielle QuellePortal öffnen

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Elterngeld

Fundierte Antworten mit Gesetzesverweisen auf BEEG, EStG und Bundesurteile.

Gemäß § 2b BEEG gilt für die Bestimmung des Bemessungszeitraums:

  • Angestellte: Die letzten 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat bzw. vor Beginn des Mutterschutzes (Mutterschutzfrist beginnt üblicherweise 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin).
  • Selbstständige: Das vorangegangene Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum).
  • Mischeinkünfte (Angestellt + Gewerbe/Freiberuflich): Standardmäßig das letzte Kalenderjahr, außer es wird auf Antrag auf reine Nicht-Selbstständigkeit umgestellt (wenn Nebeneinkünfte unter 420 €/Jahr lagen).
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