Gehalt & Steuern Rechner
19 % / 7 % UStG

Mehrwertsteuer-Rechner (MwSt. / USt.) 2026

Berechnen Sie MwSt. rasch aus Netto oder Brutto (19 %, 7 %, 0 %), inkl. Skonto-Abzug und Rechnungs-Positionstabelle.

Eingabe & Steuersatz19 % USt.

€
Nettobetrag

Ohne Mehrwertsteuer

MwSt.-Betrag (19 %)

Abzuführende Steuer

Bruttobetrag

Endpreis / Rechnungsbetrag

Anteil von Netto vs. Mehrwertsteuer

UStG 2026 Gesetzessystem

Die Systematik der Mehrwertsteuer & Umsatzsteuer in Deutschland

19 % RegelsteuersatzStandard

Gilt für alle gewerblichen Lieferungen und Dienstleistungen (§ 12 Abs. 1 UStG), sofern keine gesetzliche Ausnahme oder Steuerbefreiung greift.

Brutto = Netto × 1,19
7 % Ermäßigter Satz§ 12 Abs. 2 UStG

Begünstigt Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitschriften, Kunst, ÖPNV-Tickets und Hotelübernachtungen (Anlage 2 zum UStG).

Brutto = Netto × 1,07
0 % NullsteuersatzPhotovoltaik

Für Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern auf Wohngebäuden (§ 12 Abs. 3 UStG).

Brutto = Netto (0 % Steuer)

Mathematische Formeln zur exakten MwSt.-Berechnung

Berechnungsschritt19 % Mehrwertsteuer7 % Mehrwertsteuer
MwSt. hinzurechnen (Netto → Brutto)Netto × 1,19Netto × 1,07
MwSt. herausrechnen (Brutto → Netto)Brutto / 1,19Brutto / 1,07
Reiner MwSt.-Betrag aus BruttoBrutto × (19 / 119) ≈ Brutto × 0,159664Brutto × (7 / 107) ≈ Brutto × 0,065421
Reiner MwSt.-Betrag aus NettoNetto × 0,19Netto × 0,07
Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA)

Umsatzsteuer-Zahllast & Vorsteuer-Simulator

Als Unternehmer oder Freiberufler fungieren Sie als Steuereintreiber für den Staat: Sie nehmen Umsatzsteuer auf Ihre Rechnungen ein und dürfen die gezahlte Vorsteuer aus Eingangsrechnungen gegenrechnen. Die Differenz ist die Umsatzsteuer-Zahllast (Zahlung ans Finanzamt) oder ein Vorsteuer-Überhang (Erstattungsguthaben).

Voranmeldungszeitraum:
Besteuerungsart:

Ausgangsumsätze (Ihre Einnahmen Netto)USt-Schuld

€
€
€

Eingangsrechnungen & Vorsteuer (Ihre Betriebsausgaben Netto)VSt-Abzug

€
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€
Umsatzsteuer-Ergebnis (Monat)Zahllast an Finanzamt
2.736,00 €Überweisung fällig

Sie haben 5.100,00 € USt. vereinnahmt und 2.364,00 € Vorsteuer gezahlt. Die Differenz ist bis zum 10. des Folgemonats abzuführen.

Dauerfristverlängerung & 1/11-Sondervorauszahlung:

Mit einer Dauerfristverlängerung (§ 46 UStDV) erhalten Sie jeweils einen Monat länger Zeit für die Abgabe der UStVA. Monatszahler hinterlegen hierfür einmalig zu Jahresbeginn eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahreszahllast (hier ca. 2.984,73 €), die bei der Dezember-UStVA voll angerechnet wird.

Steuerliche Abrechnung der Voranmeldung im Detail

Umsatzsteuer 19 % (auf 25.000,00 €)4.750,00 €
Umsatzsteuer 7 % (auf 5.000,00 €)350,00 €
Summe vereinnahmte Umsatzsteuer (USt):5.100,00 €
Abziehbare Vorsteuer laufend (19 % + 7 %)1.604,00 €
Vorsteuer aus Investitionen / Anlagevermögen (19 %)760,00 €
Summe abzugsfähige Vorsteuer (VSt):- 2.364,00 €
Saldo (Zahllast / Erstattung):2.736,00 €
Systematik § 12 UStG

19 % vs. 7 % vs. 0 %: Die Steuersatz-Matrix & Steuer-Kuriositäten

Das deutsche Umsatzsteuergesetz unterscheidet drei Hauptsteuersätze: Den Regelsteuersatz von 19 %, den ermäßigten Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG, Anlage 2) und den Nullsteuersatz von 0 % für Solaranlagen (§ 12 Abs. 3 UStG). Die Grenzziehung zwischen 19 % und 7 % sorgt im Alltag immer wieder für Verblüffung.

Lebensmittel§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Anlage 2 Nr. 35
7 %

Kuhmilch & Sojamilch mit >75% Milchanteil

19 %

Hafermilch, Mandelmilch, Sojadrink pur

Kuhmilch gilt als steuerlich begünstigtes Grundnahrungsmittel (7 %). Pflanzliche Milchalternativen wie Hafer- oder Mandelmilch gelten im Zolltarif als "Zubereitungen" und unterliegen dem vollen Regelsteuersatz von 19 %.

Gastronomie§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG / BFH-Rechtsprechung
7 %

Gastronomie: Speisen zum Mitnehmen (Takeaway)

19 %

Gastronomie: Verzehr vor Ort im Restaurant

Der Verzehr im Restaurant gilt als "Dienstleistung" (Bereitstellung von Geschirr, Tischen, Service) mit 19 %. Der Verkauf zur Mitnahme (Takeaway / Lieferdienst) gilt als reine "Lieferung von Nahrungsmitteln" mit 7 %.

Energie & PV§ 12 Abs. 3 UStG
0 %

Photovoltaikanlagen & Balkonkraftwerke

19 %

Herkömmliche Heizsysteme / Stromerzeuger

Seit dem Jahressteuergesetz gilt für Lieferung und Installation von PV-Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden ein Nullsteuersatz von 0 % (echte Steuerbefreiung mit Vorsteuerabzugsberechtigung).

Medien & Kultur§ 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG
7 %

Gedruckte Bücher, E-Books & Hörbücher

19 %

Software, Apps, Streaming-Dienste & Games

Bücher, Zeitungen, Zeitschriften sowie deren elektronische Ausgaben (E-Books, Audio-Downloads) sind kulturpolitisch auf 7 % ermäßigt. Reine Software oder interaktive Gaming-Apps unterliegen 19 %.

Gastronomie§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG
7 %

Hotelübernachtung (reine Beherbergung)

19 %

Hotel-Frühstücksbuffet & Minibar

Das sogenannte "Mövenpick-Steuerprivileg": Reine Hotelübernachtungen werden mit 7 % besteuert. Das Frühstück, WLAN-Gebühren oder Parkplätze müssen separat mit 19 % in Rechnung gestellt werden (Business-Package).

LebensmittelAnlage 2 zum UStG Nr. 34
7 %

Wasser aus der Leitung & Mineralwasser

19 %

Limonaden, Fruchtsaftgetränke & Cola

Trinkwasser aus der Leitung sowie reines Mineralwasser unterliegen 7 %. Sobald Zucker, Aromen oder Farbstoffe beigemischt werden (Softdrinks, Eistee), greifen 19 %.

Pflanzen & TiereAnlage 2 zum UStG Nr. 8 & 9
7 %

Schnittblumen & frische Zweige

19 %

Adventskränze & getrocknete Kunstblumen

Frische Schnittblumen und lebende Topfpflanzen gelten als landwirtschaftliche Erzeugnisse (7 %). Aufwändig arrangierte Adventskränze oder künstliche Gestecke gelten als kunstgewerbliche Erzeugnisse (19 %).

LebensmittelAnlage 2 zum UStG Nr. 2
7 %

Pferdefleisch für den menschlichen Verzehr

19 %

Hundefutter & Katzenfutter in Dosen

Fleisch aller essbaren Tierarten (auch Pferdefleisch) wird mit 7 % besteuert, da es als Nahrungsmittel eingestuft ist. Tiernahrung für Heimtiere (Hunde, Katzen) wird als gewerbliches Fertigprodukt mit 19 % besteuert.

Dienstleistungen§ 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG
7 %

Fahrten im Nahverkehr (<50 km & ÖPNV)

19 %

Taxi-Fahrten über 50 km außerhalb der Gemeinde

ÖPNV (Bus, Tram, S-Bahn, U-Bahn), Nahverkehrszüge und Taxifahrten innerhalb der Gemeindegrenzen oder unter 50 km Strecke unterliegen 7 %. Überregionale Taxifahrten (> 50 km) kosten 19 %.

Medien & Kultur§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG
7 %

Kunstgegenstände direkt vom Künstler

19 %

Gewerblicher Kunsthandel (Galerie) ohne Differenzbesteuerung

Verkauft ein bildender Künstler (Maler, Bildhauer) sein eigenes Originalwerk, gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Kunsthändler unterliegen 19 % oder der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG.

Die 3 goldenen Prüfschritte zur Steuersatz-Ermittlung

1. Regelsteuersatz-Vermutung

Grundsätzlich gilt für jede Lieferung und Leistung der Regelsteuersatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG).

2. Prüfung Anlage 2 (7 %)

Nur Gegenstände und Dienstleistungen, die explizit in Anlage 2 zum UStG gelistet sind, dürfen mit 7 % abgerechnet werden.

3. Solarprivileg (§ 12 Abs. 3)

Lieferung und Montage von Solaranlagen auf Wohngebäuden greifen mit 0 % Steuersatz ohne Vorsteuerausschluss.

Internationales Steuerrecht

EU-Mehrwertsteuer, Reverse Charge (§ 13b UStG) & OSS-Verfahren

Beim grenzüberschreitenden Verkauf von Waren und Dienstleistungen gelten strenge umsatzsteuerliche Sonderregeln. Ob eine Rechnung mit deutscher MwSt., mit 0 % Netto (Reverse Charge) oder mit der ausländischen Mehrwertsteuer über das One-Stop-Shop (OSS) System ausgestellt werden muss, hängt vom Kundenstatus (B2B vs. B2C) und dem Bestimmungsland ab.

Interaktiver Auslands-Rechnungsfinder

1. Kundentyp
2. Standort des Kunden
3. Art der Leistung
Steuerliche BeurteilungSteuersatz: 0 % (Netto-Rechnung)

Reverse-Charge-Verfahren / Steuerschuldumkehr (§ 13b UStG)

Pflicht-Hinweistext auf Rechnung:
"Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse Charge (Art. 196 MwSt-SystRL / § 13b UStG)."
Zwingende bürokratische Pflichten:
  • Leistungsempfänger schuldet die Steuer im eigenen EU-Land
  • USt-IdNr. beider Parteien zwingend auf der Rechnung
  • Hinweis auf "Reverse Charge" in deutscher & englischer Sprache
  • Erfassung in der Zusammenfassenden Meldung (ZM)

Qualifizierte USt-IdNr. Prüfung beim BZSt

Vor Ausstellung einer steuerfreien B2B-Rechnung ins EU-Ausland müssen Sie die USt-IdNr. des Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder über das europäische MIAS-System (VIES) qualifiziert prüfen. Speichern Sie die Bestätigungsabfrage (inkl. Firmenname und Anschrift) im PDF-Format im Buchhaltungsordner. Ohne diesen Nachweis fordert das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung 19 % USt. von Ihnen nach!

Zusammenfassende Meldung (ZM)

Jeder Unternehmer, der steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 6a UStG) oder grenzüberschreitende Dienstleistungen im Reverse-Charge-Verfahren an EU-Unternehmen erbringt, muss monatlich oder quartalsweise eine Zusammenfassende Meldung (ZM) elektronisch über das ELSTER-Portal an das BZSt übermitteln. Dort werden die Daten mit den Steuerbehörden des Empfängerlandes abgeglichen.

Finanzamt-Konformität § 14 UStG

Rechnungspflichtangaben & B2B E-Rechnungspflicht 2026

Fehlt auf einer Eingangsrechnung auch nur eine einzige gesetzliche Pflichtangabe nach § 14 Abs. 4 UStG, verweigert das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung den Vorsteuerabzug. Der Unternehmer muss die Vorsteuer plus 1,8 % Nachzahlungszinsen (§ 233a AO) erstatten.

8/10
Interaktiver Rechnungs-PrüfstatusVollständig & vorsteuerabzugsberechtigt
Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Kunden
§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG

Exakte Firmenbezeichnung lt. Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung und ladungsfähige Geschäftsanschrift (kein reines Postfach).

Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG

Die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom BZSt vergebene USt-IdNr. (z. B. DE123456789). Bei EU-B2B ist die USt-IdNr. beider Parteien zwingend.

Ausstellungsdatum der Rechnung (Rechnungsdatum)
§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 UStG

Das genaue Datum, an dem das Rechnungsdokument erstellt wurde.

Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 UStG

Eine durch ein logisches System (Zahlen-, Buchstabenkombinationen) vergebene Nummer, die im gesamten Unternehmen nur ein einziges Mal existiert.

Menge und handelsübliche Bezeichnung der Waren / Umfang der Dienstleistung
§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG

Präzise Beschreibung der Leistung. Allgemeine Sammelbegriffe wie "Beratung" oder "Handwerkerarbeiten" ohne Stundennachweis reichen für den Vorsteuerabzug nicht aus.

Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (bzw. Vorauszahlung)
§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG

Monat und Jahr (z. B. "Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum" oder "Lieferung erfolgte am 12.03.2026").

Nettobetrag, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen (19 % / 7 % / steuerfrei)
§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG

Das Nettoentgelt muss für jeden anwendbaren Steuersatz separat aufgeführt werden.

Gesonderter Ausweis des Steuerbetrags in Euro
§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG

Der in Euro berechnete Mehrwertsteuerbetrag (z. B. 19 % MwSt. = 190,00 €).

Im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen (z. B. Skonto, Rabatte)
§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG

Hinweis auf Zahlungsbedingungen (z. B. "2 % Skonto bei Zahlung bis zum 15.04.2026").

Strukturierte elektronische E-Rechnung (B2B-Pflicht: ZUGFeRD / XRechnung)
§ 14 Abs. 1 & 2 UStG n.F.

Seit dem Wachstumschancengesetz müssen inländische B2B-Rechnungen im XML-basierten CEN-Format (EN 16931) empfangen und übermittelt werden können. Reine Bilddateien oder einfache PDFs genügen im B2B-Verkehr nicht mehr.

Entscheidungshilfe § 19 UStG

Kleinunternehmerregelung vs. Regelbesteuerung: Der Break-Even Simulator

Gründer und Selbstständige mit einem Jahresumsatz bis zu 25.000 € (im laufenden Jahr bis 100.000 €) können die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen. Doch ist das immer sinnvoll? Wer hohe Anfangsinvestitionen (Werkzeuge, IT, Fahrzeug) tätigt oder überwiegend an B2B-Geschäftskunden verkauft, verschenkt mit dem Kleinunternehmerstatus bares Geld aus dem Vorsteuerabzug!

Umsatz- & Kostenparameter

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Strategie-EmpfehlungKleinunternehmerregelung nutzen
2.185,00 €mögliche Vorsteuer-Erstattung

Wählen Sie die Regelbesteuerung, erstattet Ihnen das Finanzamt sofort 2.185,00 € Vorsteuer auf Ihre Einkäufe und Investitionen.

Gesamtwirtschaftlicher Saldo:

Aufgrund des hohen B2C-Anteils (75 %) ist die Kleinunternehmerregelung unkomplizierter und spart Ihnen den bürokratischen Voranmeldungsaufwand.

Vorteile Kleinunternehmer
  • Keine monatliche USt-Voranmeldung
  • Günstigere Bruttopreise für Endverbraucher
  • Einfachere Buchführung
Vorteile Regelbesteuerung
  • Voller Vorsteuerabzug auf Hardware & KFZ
  • Professioneller Auftritt bei B2B-Kunden
  • Kein Risiko bei Schwellenüberschreitung
Achtung: Gesetzliche 5-Jahres-Bindungsfrist (§ 19 Abs. 2 UStG)

Verzichten Sie freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung (Option zur Regelbesteuerung), sind Sie an diese Entscheidung für mindestens 5 Kalenderjahre gebunden! Erst nach Ablauf der 5 Jahre können Sie bei entsprechend geringen Umsätzen wieder zum Kleinunternehmerstatus zurückkehren.

Nachschlagewerk von A bis Z

Mehrwertsteuer-Glossar: Die wichtigsten 18 Steuer- & UStG-Begriffe

Umsatzsteuer (USt)

Grundlagen§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG

Die vom Unternehmer auf den Netto-Verkaufspreis seiner Lieferungen und Leistungen aufgeschlagene Steuer, die für Rechnung des Staates vom Endverbraucher erhoben und an das Finanzamt abgeführt wird.

Vorsteuer (VSt)

Grundlagen§ 15 Abs. 1 UStG

Die Umsatzsteuer, die ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer beim Bezug von Waren und Dienstleistungen von anderen Unternehmen bezahlt hat und in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung als Erstattungsguthaben geltend macht.

Umsatzsteuer-Zahllast

Verfahren & Buchung§ 18 Abs. 1 UStG

Der positive Differenzbetrag, wenn die vereinnahmte Umsatzsteuer aus Ausgangsrechnungen höher ist als die abziehbare Vorsteuer aus Eingangsrechnungen. Dieser Betrag muss bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt überwiesen werden.

Vorsteuer-Überhang

Verfahren & Buchung§ 18 Abs. 2 UStG

Der negative Saldo, wenn die gezahlte Vorsteuer (z. B. durch hohe Investitionen in Maschinen oder Fahrzeuge) höher ist als die eingenommene Umsatzsteuer. Das Finanzamt erstattet diesen Betrag auf das Bankkonto des Unternehmers.

Soll-Besteuerung (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten)

Verfahren & Buchung§ 16 Abs. 1 UStG

Gesetzlicher Regelfall: Die Umsatzsteuer entsteht bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung erbracht und die Rechnung geschrieben wurde – unabhängig davon, ob der Kunde bereits bezahlt hat.

Ist-Besteuerung (Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten)

Verfahren & Buchung§ 20 UStG

Liquiditätsschonende Sonderform auf Antrag für Freiberufler oder Unternehmen mit einem Gesamtumsatz bis 800.000 €: Die Umsatzsteuer wird erst in dem Monat fällig, in dem das Geld tatsächlich auf dem Bankkonto des Unternehmers eingeht.

Dauerfristverlängerung & 1/11-Sondervorauszahlung

Verfahren & Buchung§ 46 & § 47 UStDV

Gewährt dem Unternehmer jeweils einen Monat mehr Zeit für die Abgabe der USt-Voranmeldungen. Monatszahler müssen hierfür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahreszahllast hinterlegen, die im Dezember voll verrechnet wird.

Kleinunternehmerregelung

Grundlagen§ 19 UStG

Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer mit maximal 25.000 € Umsatz im Vorjahr und voraussichtlich maximal 100.000 € im laufenden Jahr. Kleinunternehmer weisen keine USt. aus und können keine Vorsteuer abziehen.

Nullsteuersatz für Photovoltaik (0 %)

Grundlagen§ 12 Abs. 3 UStG

Seit 2023 gilt für die Lieferung, Einfuhr und Installation von Solaranlagen und Batteriespeichern auf oder an Wohngebäuden ein Steuersatz von 0 %. Anders als bei einer Steuerbefreiung bleibt der Vorsteuerabzug des Installateurs voll erhalten.

Reverse-Charge-Verfahren (Steuerschuldumkehr)

International & EU§ 13b UStG

Verlagerung der Steuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger. Greift insbesondere bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen in der EU sowie bei Bauleistungen im Inland.

Innergemeinschaftliche Lieferung

International & EU§ 4 Nr. 1b i.V.m. § 6a UStG

Steuerfreie Warenlieferung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Voraussetzung ist das Vorliegen gültiger USt-IdNr. beider Parteien und ein Buch- und Belegnachweis (Gelangensbestätigung).

One-Stop-Shop (OSS)

International & EU§ 18j UStG

Elektronisches Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt), über das Online-Händler und Dienstleister ihre im EU-Ausland an Privatkunden (B2C) anfallende Mehrwertsteuer zentral in einer einzigen Quartalsmeldung deklarieren und bezahlen können.

Zusammenfassende Meldung (ZM)

International & EU§ 18a UStG

Monatliche oder vierteljährliche Pflichtmeldung an das BZSt, in der alle steuerfreien innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und Reverse-Charge-Dienstleistungen an EU-Unternehmer unter Angabe deren USt-IdNr. aufgeführt werden.

E-Rechnung (XRechnung & ZUGFeRD)

Rechnungen§ 14 Abs. 1 & 2 UStG

Maschinenlesbares, strukturiertes elektronisches Datenformat nach EU-Norm EN 16931. Seit dem Wachstumschancengesetz für inländische B2B-Umsätze schrittweise verpflichtend. Reine PDFs genügen nicht mehr als E-Rechnung.

Kleinbetragsrechnung

Rechnungen§ 33 UStDV

Vereinfachte Rechnung für Gesamtbeträge bis maximal 250 € brutto. Es genügen 5 Mindestangaben; Name des Kunden, Steuernummer und separater Steuerbetrag in Euro dürfen fehlen.

Differenzbesteuerung

Grundlagen§ 25a UStG

Sonderregelung für Gebrauchtwarenhändler (z. B. Gebrauchtwagen, Kunst, Antiquitäten): Die Umsatzsteuer wird nicht auf den vollen Verkaufspreis berechnet, sondern nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis (Handelsmarge).

Rechnungsberichtigung bei Skonto & Rabatt

Verfahren & Buchung§ 17 UStG

Zieht der Kunde vereinbarungsgemäß Skonto ab, mindert sich die Bemessungsgrundlage. Rechnungssteller und Kunde müssen Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer im Monat der Zahlung entsprechend korrigieren.

Unberechtigter Steuerausweis

Rechnungen§ 14c UStG

Weist jemand (z. B. ein Kleinunternehmer) unberechtigt Umsatzsteuer auf einer Rechnung aus, schuldet er diesen Steuerbetrag dem Finanzamt nach § 14c UStG, während der Empfänger keinen Vorsteuerabzug geltend machen darf.

Praxisnahe Fallbeispiele

4 typische Berechnungsbeispiele aus dem Rechnungs-Alltag

Fall 1: Handwerkerrechnung mit 19 % MwSt.Regelsteuersatz

Ein Elektriker berechnet Material (1.200 € Netto) und Arbeitslohn (800 € Netto) = 2.000 € Netto.

MwSt. 19 % (2.000 € × 0,19):+ 380,00 €
Brutto-Rechnungsbetrag:2.380,00 €
Fall 2: Buchverkauf & Fachliteratur (7 % MwSt.)7 % Ermäßigt

Ein Fachbuch kostet im Handel 49,90 € Brutto. Wie viel Mehrwertsteuer und welcher Nettopreis stecken darin?

Nettopreis (49,90 € / 1,07):46,64 €
Enthaltene MwSt. (7 %):3,26 €
Fall 3: Rechnungsabzug mit 3 % Skonto (§ 17 UStG)Skonto-Korrektur

Rechnung über 1.190,00 € Brutto (1.000 € Netto + 190 € MwSt.) mit 3 % Skonto bei Zahlung binnen 7 Tagen.

Tatsächlicher Zahlbetrag (1.190 € × 0,97):1.154,30 €

Die abzuführende USt. sinkt auf 184,30 € (Korrektur um 5,70 €).

Fall 4: EU B2B Reverse-Charge Dienstleistung§ 13b UStG

Eine deutsche IT-Agentur programmiert für einen Kunden in Österreich eine App (5.000 € Honorar).

Rechnungsbetrag:5.000,00 € Netto (0 % USt.)

Hinweis: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)" mit Angabe der ATU-Nummer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

16 essenzielle Fragen & Antworten zur Mehrwertsteuer & UStG

Die Umrechnung zwischen Netto, Brutto und Mehrwertsteuer folgt einfachen mathematischen Formeln:

  • MwSt. hinzurechnen (Netto → Brutto): Brutto = Netto × 1,19 (bei 19 % MwSt.) bzw. Netto × 1,07 (bei 7 % MwSt.).
  • MwSt. herausrechnen (Brutto → Netto): Netto = Brutto / 1,19 (bei 19 %) bzw. Brutto / 1,07 (bei 7 %).
  • Reiner Steuerbetrag aus Brutto: MwSt = Brutto × (19 / 119) ≈ Brutto × 0,159664.
Amtliche Quellen & Gesetzestexte

Gesetzesgrundlagen des Umsatzsteuerrechts (UStG & UStDV)

Alle Berechnungen unseres Mehrwertsteuerrechners basieren streng auf dem deutschen Umsatzsteuergesetz (UStG), der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) sowie den EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinien.

Diese Berechnung dient zur ersten Orientierung und Richtwert-Ermittlung. Sie stellt keine steuerliche, juristische oder finanzielle Beratung dar. Alle Angaben ohne Gewähr.
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