Mehrwertsteuer-Rechner (MwSt. / USt.) 2026
Berechnen Sie MwSt. rasch aus Netto oder Brutto (19 %, 7 %, 0 %), inkl. Skonto-Abzug und Rechnungs-Positionstabelle.
Eingabe & Steuersatz19 % USt.
Ohne Mehrwertsteuer
Abzuführende Steuer
Endpreis / Rechnungsbetrag
Anteil von Netto vs. Mehrwertsteuer
Die Systematik der Mehrwertsteuer & Umsatzsteuer in Deutschland
Gilt für alle gewerblichen Lieferungen und Dienstleistungen (§ 12 Abs. 1 UStG), sofern keine gesetzliche Ausnahme oder Steuerbefreiung greift.
Begünstigt Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitschriften, Kunst, ÖPNV-Tickets und Hotelübernachtungen (Anlage 2 zum UStG).
Für Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern auf Wohngebäuden (§ 12 Abs. 3 UStG).
Mathematische Formeln zur exakten MwSt.-Berechnung
| Berechnungsschritt | 19 % Mehrwertsteuer | 7 % Mehrwertsteuer |
|---|---|---|
| MwSt. hinzurechnen (Netto → Brutto) | Netto × 1,19 | Netto × 1,07 |
| MwSt. herausrechnen (Brutto → Netto) | Brutto / 1,19 | Brutto / 1,07 |
| Reiner MwSt.-Betrag aus Brutto | Brutto × (19 / 119) ≈ Brutto × 0,159664 | Brutto × (7 / 107) ≈ Brutto × 0,065421 |
| Reiner MwSt.-Betrag aus Netto | Netto × 0,19 | Netto × 0,07 |
Umsatzsteuer-Zahllast & Vorsteuer-Simulator
Als Unternehmer oder Freiberufler fungieren Sie als Steuereintreiber für den Staat: Sie nehmen Umsatzsteuer auf Ihre Rechnungen ein und dürfen die gezahlte Vorsteuer aus Eingangsrechnungen gegenrechnen. Die Differenz ist die Umsatzsteuer-Zahllast (Zahlung ans Finanzamt) oder ein Vorsteuer-Überhang (Erstattungsguthaben).
Ausgangsumsätze (Ihre Einnahmen Netto)USt-Schuld
Eingangsrechnungen & Vorsteuer (Ihre Betriebsausgaben Netto)VSt-Abzug
Sie haben 5.100,00 € USt. vereinnahmt und 2.364,00 € Vorsteuer gezahlt. Die Differenz ist bis zum 10. des Folgemonats abzuführen.
Mit einer Dauerfristverlängerung (§ 46 UStDV) erhalten Sie jeweils einen Monat länger Zeit für die Abgabe der UStVA. Monatszahler hinterlegen hierfür einmalig zu Jahresbeginn eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahreszahllast (hier ca. 2.984,73 €), die bei der Dezember-UStVA voll angerechnet wird.
Steuerliche Abrechnung der Voranmeldung im Detail
19 % vs. 7 % vs. 0 %: Die Steuersatz-Matrix & Steuer-Kuriositäten
Das deutsche Umsatzsteuergesetz unterscheidet drei Hauptsteuersätze: Den Regelsteuersatz von 19 %, den ermäßigten Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG, Anlage 2) und den Nullsteuersatz von 0 % für Solaranlagen (§ 12 Abs. 3 UStG). Die Grenzziehung zwischen 19 % und 7 % sorgt im Alltag immer wieder für Verblüffung.
Kuhmilch & Sojamilch mit >75% Milchanteil
Hafermilch, Mandelmilch, Sojadrink pur
Kuhmilch gilt als steuerlich begünstigtes Grundnahrungsmittel (7 %). Pflanzliche Milchalternativen wie Hafer- oder Mandelmilch gelten im Zolltarif als "Zubereitungen" und unterliegen dem vollen Regelsteuersatz von 19 %.
Gastronomie: Speisen zum Mitnehmen (Takeaway)
Gastronomie: Verzehr vor Ort im Restaurant
Der Verzehr im Restaurant gilt als "Dienstleistung" (Bereitstellung von Geschirr, Tischen, Service) mit 19 %. Der Verkauf zur Mitnahme (Takeaway / Lieferdienst) gilt als reine "Lieferung von Nahrungsmitteln" mit 7 %.
Photovoltaikanlagen & Balkonkraftwerke
Herkömmliche Heizsysteme / Stromerzeuger
Seit dem Jahressteuergesetz gilt für Lieferung und Installation von PV-Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden ein Nullsteuersatz von 0 % (echte Steuerbefreiung mit Vorsteuerabzugsberechtigung).
Gedruckte Bücher, E-Books & Hörbücher
Software, Apps, Streaming-Dienste & Games
Bücher, Zeitungen, Zeitschriften sowie deren elektronische Ausgaben (E-Books, Audio-Downloads) sind kulturpolitisch auf 7 % ermäßigt. Reine Software oder interaktive Gaming-Apps unterliegen 19 %.
Hotelübernachtung (reine Beherbergung)
Hotel-Frühstücksbuffet & Minibar
Das sogenannte "Mövenpick-Steuerprivileg": Reine Hotelübernachtungen werden mit 7 % besteuert. Das Frühstück, WLAN-Gebühren oder Parkplätze müssen separat mit 19 % in Rechnung gestellt werden (Business-Package).
Wasser aus der Leitung & Mineralwasser
Limonaden, Fruchtsaftgetränke & Cola
Trinkwasser aus der Leitung sowie reines Mineralwasser unterliegen 7 %. Sobald Zucker, Aromen oder Farbstoffe beigemischt werden (Softdrinks, Eistee), greifen 19 %.
Schnittblumen & frische Zweige
Adventskränze & getrocknete Kunstblumen
Frische Schnittblumen und lebende Topfpflanzen gelten als landwirtschaftliche Erzeugnisse (7 %). Aufwändig arrangierte Adventskränze oder künstliche Gestecke gelten als kunstgewerbliche Erzeugnisse (19 %).
Pferdefleisch für den menschlichen Verzehr
Hundefutter & Katzenfutter in Dosen
Fleisch aller essbaren Tierarten (auch Pferdefleisch) wird mit 7 % besteuert, da es als Nahrungsmittel eingestuft ist. Tiernahrung für Heimtiere (Hunde, Katzen) wird als gewerbliches Fertigprodukt mit 19 % besteuert.
Fahrten im Nahverkehr (<50 km & ÖPNV)
Taxi-Fahrten über 50 km außerhalb der Gemeinde
ÖPNV (Bus, Tram, S-Bahn, U-Bahn), Nahverkehrszüge und Taxifahrten innerhalb der Gemeindegrenzen oder unter 50 km Strecke unterliegen 7 %. Überregionale Taxifahrten (> 50 km) kosten 19 %.
Kunstgegenstände direkt vom Künstler
Gewerblicher Kunsthandel (Galerie) ohne Differenzbesteuerung
Verkauft ein bildender Künstler (Maler, Bildhauer) sein eigenes Originalwerk, gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Kunsthändler unterliegen 19 % oder der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG.
Die 3 goldenen Prüfschritte zur Steuersatz-Ermittlung
Grundsätzlich gilt für jede Lieferung und Leistung der Regelsteuersatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG).
Nur Gegenstände und Dienstleistungen, die explizit in Anlage 2 zum UStG gelistet sind, dürfen mit 7 % abgerechnet werden.
Lieferung und Montage von Solaranlagen auf Wohngebäuden greifen mit 0 % Steuersatz ohne Vorsteuerausschluss.
EU-Mehrwertsteuer, Reverse Charge (§ 13b UStG) & OSS-Verfahren
Beim grenzüberschreitenden Verkauf von Waren und Dienstleistungen gelten strenge umsatzsteuerliche Sonderregeln. Ob eine Rechnung mit deutscher MwSt., mit 0 % Netto (Reverse Charge) oder mit der ausländischen Mehrwertsteuer über das One-Stop-Shop (OSS) System ausgestellt werden muss, hängt vom Kundenstatus (B2B vs. B2C) und dem Bestimmungsland ab.
Interaktiver Auslands-Rechnungsfinder
Reverse-Charge-Verfahren / Steuerschuldumkehr (§ 13b UStG)
"Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse Charge (Art. 196 MwSt-SystRL / § 13b UStG)."
- Leistungsempfänger schuldet die Steuer im eigenen EU-Land
- USt-IdNr. beider Parteien zwingend auf der Rechnung
- Hinweis auf "Reverse Charge" in deutscher & englischer Sprache
- Erfassung in der Zusammenfassenden Meldung (ZM)
Qualifizierte USt-IdNr. Prüfung beim BZSt
Vor Ausstellung einer steuerfreien B2B-Rechnung ins EU-Ausland müssen Sie die USt-IdNr. des Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder über das europäische MIAS-System (VIES) qualifiziert prüfen. Speichern Sie die Bestätigungsabfrage (inkl. Firmenname und Anschrift) im PDF-Format im Buchhaltungsordner. Ohne diesen Nachweis fordert das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung 19 % USt. von Ihnen nach!
Zusammenfassende Meldung (ZM)
Jeder Unternehmer, der steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 6a UStG) oder grenzüberschreitende Dienstleistungen im Reverse-Charge-Verfahren an EU-Unternehmen erbringt, muss monatlich oder quartalsweise eine Zusammenfassende Meldung (ZM) elektronisch über das ELSTER-Portal an das BZSt übermitteln. Dort werden die Daten mit den Steuerbehörden des Empfängerlandes abgeglichen.
Rechnungspflichtangaben & B2B E-Rechnungspflicht 2026
Fehlt auf einer Eingangsrechnung auch nur eine einzige gesetzliche Pflichtangabe nach § 14 Abs. 4 UStG, verweigert das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung den Vorsteuerabzug. Der Unternehmer muss die Vorsteuer plus 1,8 % Nachzahlungszinsen (§ 233a AO) erstatten.
Exakte Firmenbezeichnung lt. Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung und ladungsfähige Geschäftsanschrift (kein reines Postfach).
Die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom BZSt vergebene USt-IdNr. (z. B. DE123456789). Bei EU-B2B ist die USt-IdNr. beider Parteien zwingend.
Das genaue Datum, an dem das Rechnungsdokument erstellt wurde.
Eine durch ein logisches System (Zahlen-, Buchstabenkombinationen) vergebene Nummer, die im gesamten Unternehmen nur ein einziges Mal existiert.
Präzise Beschreibung der Leistung. Allgemeine Sammelbegriffe wie "Beratung" oder "Handwerkerarbeiten" ohne Stundennachweis reichen für den Vorsteuerabzug nicht aus.
Monat und Jahr (z. B. "Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum" oder "Lieferung erfolgte am 12.03.2026").
Das Nettoentgelt muss für jeden anwendbaren Steuersatz separat aufgeführt werden.
Der in Euro berechnete Mehrwertsteuerbetrag (z. B. 19 % MwSt. = 190,00 €).
Hinweis auf Zahlungsbedingungen (z. B. "2 % Skonto bei Zahlung bis zum 15.04.2026").
Seit dem Wachstumschancengesetz müssen inländische B2B-Rechnungen im XML-basierten CEN-Format (EN 16931) empfangen und übermittelt werden können. Reine Bilddateien oder einfache PDFs genügen im B2B-Verkehr nicht mehr.
Kleinunternehmerregelung vs. Regelbesteuerung: Der Break-Even Simulator
Gründer und Selbstständige mit einem Jahresumsatz bis zu 25.000 € (im laufenden Jahr bis 100.000 €) können die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen. Doch ist das immer sinnvoll? Wer hohe Anfangsinvestitionen (Werkzeuge, IT, Fahrzeug) tätigt oder überwiegend an B2B-Geschäftskunden verkauft, verschenkt mit dem Kleinunternehmerstatus bares Geld aus dem Vorsteuerabzug!
Umsatz- & Kostenparameter
Wählen Sie die Regelbesteuerung, erstattet Ihnen das Finanzamt sofort 2.185,00 € Vorsteuer auf Ihre Einkäufe und Investitionen.
Aufgrund des hohen B2C-Anteils (75 %) ist die Kleinunternehmerregelung unkomplizierter und spart Ihnen den bürokratischen Voranmeldungsaufwand.
- Keine monatliche USt-Voranmeldung
- Günstigere Bruttopreise für Endverbraucher
- Einfachere Buchführung
- Voller Vorsteuerabzug auf Hardware & KFZ
- Professioneller Auftritt bei B2B-Kunden
- Kein Risiko bei Schwellenüberschreitung
Verzichten Sie freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung (Option zur Regelbesteuerung), sind Sie an diese Entscheidung für mindestens 5 Kalenderjahre gebunden! Erst nach Ablauf der 5 Jahre können Sie bei entsprechend geringen Umsätzen wieder zum Kleinunternehmerstatus zurückkehren.
Mehrwertsteuer-Glossar: Die wichtigsten 18 Steuer- & UStG-Begriffe
Umsatzsteuer (USt)
Die vom Unternehmer auf den Netto-Verkaufspreis seiner Lieferungen und Leistungen aufgeschlagene Steuer, die für Rechnung des Staates vom Endverbraucher erhoben und an das Finanzamt abgeführt wird.
Vorsteuer (VSt)
Die Umsatzsteuer, die ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer beim Bezug von Waren und Dienstleistungen von anderen Unternehmen bezahlt hat und in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung als Erstattungsguthaben geltend macht.
Umsatzsteuer-Zahllast
Der positive Differenzbetrag, wenn die vereinnahmte Umsatzsteuer aus Ausgangsrechnungen höher ist als die abziehbare Vorsteuer aus Eingangsrechnungen. Dieser Betrag muss bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt überwiesen werden.
Vorsteuer-Überhang
Der negative Saldo, wenn die gezahlte Vorsteuer (z. B. durch hohe Investitionen in Maschinen oder Fahrzeuge) höher ist als die eingenommene Umsatzsteuer. Das Finanzamt erstattet diesen Betrag auf das Bankkonto des Unternehmers.
Soll-Besteuerung (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten)
Gesetzlicher Regelfall: Die Umsatzsteuer entsteht bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung erbracht und die Rechnung geschrieben wurde – unabhängig davon, ob der Kunde bereits bezahlt hat.
Ist-Besteuerung (Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten)
Liquiditätsschonende Sonderform auf Antrag für Freiberufler oder Unternehmen mit einem Gesamtumsatz bis 800.000 €: Die Umsatzsteuer wird erst in dem Monat fällig, in dem das Geld tatsächlich auf dem Bankkonto des Unternehmers eingeht.
Dauerfristverlängerung & 1/11-Sondervorauszahlung
Gewährt dem Unternehmer jeweils einen Monat mehr Zeit für die Abgabe der USt-Voranmeldungen. Monatszahler müssen hierfür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahreszahllast hinterlegen, die im Dezember voll verrechnet wird.
Kleinunternehmerregelung
Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer mit maximal 25.000 € Umsatz im Vorjahr und voraussichtlich maximal 100.000 € im laufenden Jahr. Kleinunternehmer weisen keine USt. aus und können keine Vorsteuer abziehen.
Nullsteuersatz für Photovoltaik (0 %)
Seit 2023 gilt für die Lieferung, Einfuhr und Installation von Solaranlagen und Batteriespeichern auf oder an Wohngebäuden ein Steuersatz von 0 %. Anders als bei einer Steuerbefreiung bleibt der Vorsteuerabzug des Installateurs voll erhalten.
Reverse-Charge-Verfahren (Steuerschuldumkehr)
Verlagerung der Steuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger. Greift insbesondere bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen in der EU sowie bei Bauleistungen im Inland.
Innergemeinschaftliche Lieferung
Steuerfreie Warenlieferung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Voraussetzung ist das Vorliegen gültiger USt-IdNr. beider Parteien und ein Buch- und Belegnachweis (Gelangensbestätigung).
One-Stop-Shop (OSS)
Elektronisches Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt), über das Online-Händler und Dienstleister ihre im EU-Ausland an Privatkunden (B2C) anfallende Mehrwertsteuer zentral in einer einzigen Quartalsmeldung deklarieren und bezahlen können.
Zusammenfassende Meldung (ZM)
Monatliche oder vierteljährliche Pflichtmeldung an das BZSt, in der alle steuerfreien innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und Reverse-Charge-Dienstleistungen an EU-Unternehmer unter Angabe deren USt-IdNr. aufgeführt werden.
E-Rechnung (XRechnung & ZUGFeRD)
Maschinenlesbares, strukturiertes elektronisches Datenformat nach EU-Norm EN 16931. Seit dem Wachstumschancengesetz für inländische B2B-Umsätze schrittweise verpflichtend. Reine PDFs genügen nicht mehr als E-Rechnung.
Kleinbetragsrechnung
Vereinfachte Rechnung für Gesamtbeträge bis maximal 250 € brutto. Es genügen 5 Mindestangaben; Name des Kunden, Steuernummer und separater Steuerbetrag in Euro dürfen fehlen.
Differenzbesteuerung
Sonderregelung für Gebrauchtwarenhändler (z. B. Gebrauchtwagen, Kunst, Antiquitäten): Die Umsatzsteuer wird nicht auf den vollen Verkaufspreis berechnet, sondern nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis (Handelsmarge).
Rechnungsberichtigung bei Skonto & Rabatt
Zieht der Kunde vereinbarungsgemäß Skonto ab, mindert sich die Bemessungsgrundlage. Rechnungssteller und Kunde müssen Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer im Monat der Zahlung entsprechend korrigieren.
Unberechtigter Steuerausweis
Weist jemand (z. B. ein Kleinunternehmer) unberechtigt Umsatzsteuer auf einer Rechnung aus, schuldet er diesen Steuerbetrag dem Finanzamt nach § 14c UStG, während der Empfänger keinen Vorsteuerabzug geltend machen darf.
4 typische Berechnungsbeispiele aus dem Rechnungs-Alltag
Ein Elektriker berechnet Material (1.200 € Netto) und Arbeitslohn (800 € Netto) = 2.000 € Netto.
Ein Fachbuch kostet im Handel 49,90 € Brutto. Wie viel Mehrwertsteuer und welcher Nettopreis stecken darin?
Rechnung über 1.190,00 € Brutto (1.000 € Netto + 190 € MwSt.) mit 3 % Skonto bei Zahlung binnen 7 Tagen.
Die abzuführende USt. sinkt auf 184,30 € (Korrektur um 5,70 €).
Eine deutsche IT-Agentur programmiert für einen Kunden in Österreich eine App (5.000 € Honorar).
Hinweis: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)" mit Angabe der ATU-Nummer.
16 essenzielle Fragen & Antworten zur Mehrwertsteuer & UStG
Die Umrechnung zwischen Netto, Brutto und Mehrwertsteuer folgt einfachen mathematischen Formeln:
- MwSt. hinzurechnen (Netto → Brutto):
Brutto = Netto × 1,19(bei 19 % MwSt.) bzw.Netto × 1,07(bei 7 % MwSt.). - MwSt. herausrechnen (Brutto → Netto):
Netto = Brutto / 1,19(bei 19 %) bzw.Brutto / 1,07(bei 7 %). - Reiner Steuerbetrag aus Brutto:
MwSt = Brutto × (19 / 119) ≈ Brutto × 0,159664.
Gesetzesgrundlagen des Umsatzsteuerrechts (UStG & UStDV)
Alle Berechnungen unseres Mehrwertsteuerrechners basieren streng auf dem deutschen Umsatzsteuergesetz (UStG), der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) sowie den EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinien.
Gesetzliche Definition der Steuersätze inkl. Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen.
Formvorschriften für Rechnungen & B2B E-Rechnungspflicht (Wachstumschancengesetz).
Umsatzgrenzen (25.000 € / 100.000 €) und Verzicht auf Steuererhebung.
Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger bei B2B-Umsätzen.
Zentrale Mehrwertsteuer-Abwicklung für grenzüberschreitenden EU-Onlinehandel.
Amtliche Verwaltungsrichtlinien zur Auslegung des Umsatzsteuergesetzes (UStAE).
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