Immobilien Rechner

Kaution-Rechner (Mietkaution)

Berechnen Sie die gesetzliche Mietkaution, die 3-Monats-Ratenzahlung und vergleichen Sie Kautionssparbuch, Mietkautions-Depot und Bürgschaft.

Eingaben

Echtzeit-Berechnung
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Nach § 551 BGB darf die Kaution höchstens 3 Monatskaltmieten betragen.

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Ergebnis & Auswertung

Live Berechnet
Gesamte Mietkaution
2.550 €

3x Monatskaltmiete (850 €)

Gesetzliches Recht auf 3 Ratenzahlung (§ 551 BGB)
1. Rate850,00 €bei Mietbeginn
2. Rate850,00 €im 2. Monat
3. Rate850,00 €im 3. Monat
Guthaben Kautionssparbuch
2.707 €

Kaution + 157 € Zinsen nach 5 J.

Wert Kautions-Depot (ETF)
3.412 €

Gewinn: +862 € (bei 6,00 % p.a.)

Visuelle Aufschlüsselung

Diese Berechnung dient zur ersten Orientierung und Richtwert-Ermittlung. Sie stellt keine steuerliche, juristische oder finanzielle Beratung dar. Alle Angaben ohne Gewähr.

Mietkaution und Rechte für Mieter & Vermieter

Der Kaution-Rechner berechnet die Höhe der Mietkaution, die gesetzliche Ratenzahlung nach § 551 BGB sowie Vergleiche zwischen Kautionssparbuch, Kautions-Depot und Mietkautionsbürgschaft.

Gesetzliche Regeln zur Mietkaution (§ 551 BGB):

  • Obergrenze: Höchstens drei Nettokaltmieten. Betriebskostenvorauszahlungen dürfen nicht mit eingerechnet werden.
  • Teilzahlung in 3 Raten: Der Mieter ist gesetzlich berechtigt, die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu entrichten. Die erste Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
  • Verzinsungspflicht: Der Vermieter muss eine Barkaution getrennt von seinem Vermögen anlegen und zum üblichen Zinssatz verzinsen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu.
WEITERE FINANZWERKZEUGE

Verwandte Rechner

Modell-Vergleich 2026

Die 4 Arten der Mietkaution im direkten Vergleich

1. KautionssparbuchKlassiker

Barkaution auf einem Treuhand-Sparbuch des Vermieters oder verpfändetes Sparbuch.

Zins: 0,5 % - 1,5 % p.a.
✓ Maximum Sicherheit
⚠ Inflation zehrt Guthaben auf
2. ETF-KautionsdepotRendite-Tipp

Anlage der Kaution in breit gestreute ETFs mit Verpfändungserklärung.

Rendite: 5,0 % - 7,0 % p.a.
✓ Vermögensaufbau beim Mieten
⚠ Benötigt Vermieter-Zustimmung
3. KautionsbürgschaftLiquidität

Bank oder Versicherung verbürgt sich. Kein Bargeld erforderlich.

Kosten: 3,5 % - 5,0 % p.a.
✓ Schonung des Ersparten
⚠ Laufende Gebühren (Verlust)
4. 3-Raten-Modell§ 551 BGB

Aufteilung der Barkaution in 3 gleiche monatliche Teilbeträge.

3 Monatsraten ohne Zinsen
✓ Gesetzlicher Anspruch
✓ Entlastet Umzugsmonat
Praxisnahe Fallbeispiele

4 konkrete Praxisbeispiele zur Mietkaution (2026)

Fall 1: Ratenzahlung nach § 551 BGB (2.550 € Kaution)Recht im Alltag

Monatliche Kaltmiete 850 €. Kaution = 2.550 €. Der Mieter zahlt Monat 1: 850 €, Monat 2: 850 €, Monat 3: 850 €.

Vermieter fordert Sofortzahlung?Unwirksam! Ratenrecht gilt gesetzlich.
Fall 2: ETF-Kaution wächst in 10 Jahren auf 4.400 €Rendite-Gewinn

Einzahlung 2.500 € in MSCI World ETF. Bei durchschnittlich 6 % Rendite p.a. steigt das Depot nach 10 Jahren auf rund 4.477 €.

Gewinn bei Auszug:+ 1.977 € Extra-Guthaben für den Mieter
Fall 3: Der Bürgschafts-KostenfresserKostenfalle

3.000 € Kautionsbürgschaft bei 4,8 % jährlicher Gebühr. Nach 7 Jahren Mietdauer wurden 1.008 € an Gebühren gezahlt.

Ergebnis:Over 1.000 € verbrannt – Geld wird nicht erstattet!
Fall 4: Einbehalt für Nebenkosten-AbrechnungBGH-Regel

Wohnung im März mängelfrei übergeben. Vermieter behält 300 € der 2.400 € Kaution für die Nebenkostenabrechnung im Folgejahr zurück.

Rechtlich zulässig:Restliche 2.100 € müssen sofort ausgezahlt werden
Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Fragen & Antworten zur Mietkaution

Gesetzlicher Schutz nach § 551 BGB:

  • Grundlage: Nur die reine Nettokaltmiete (Grundmiete) ohne Nebenkosten- oder Heizkostenvorauszahlungen gilt als Bemessungsgrundlage.
  • Unwirksamkeit: Vereinbart ein Vermieter dennoch 4 Kaltmieten oder verlangt zusätzlich eine Bürgschaft von Verwandten, greift das Gesetz: Der Mieter muss nur den gesetzlichen Höchstbetrag von 3 Kaltmieten zahlen.
  • Ausnahme Ausbau/Freiwilligkeit: Zahlt eine dritte Person (z. B. Eltern) eine Bürgschaft unaufgefordert und freiwillig, ohne dass der Vermieter dies zur Bedingung gemacht hat, kann diese im Einzelfall zusätzlich wirksam sein.
Amtliche Quellen & Gesetze

Reputable Quellen, BGB Paragraphen & BGH Urteile

Berechnungen unseres Mietkautionsrechners sowie rechtliche Grundlagen basieren auf § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), den Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) und Ratgebern der Verbraucherzentrale Bundesverband.