Kindergeld-Rechner 2026 & Günstigerprüfung
Berechnen Sie Ihren monatlichen Anspruch auf Kindergeld (255 € pro Kind), Kinderzuschlag (bis 292 € pro Kind) und die steuerliche Günstigerprüfung mit dem Kinderfreibetrag (9.540 €).
Eingaben
Echtzeit-BerechnungKinder & Steuerliche Angaben
Geben Sie das gemeinsame zvE aus dem letzten Einkommensteuerbescheid ein.
Ergebnis & Auswertung
Live BerechnetErgebnis der Günstigerprüfung 2026 (§ 31 EStG)
Die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag würde 5.428 € betragen. Das monatlich ausbezahlte Kindergeld (6.120 €/Jahr) ist höher.
Es verbleibt beim Kindergeld. Sie müssen nichts weiter unternehmen — das Finanzamt führt die Prüfung bei Abgabe der Anlage Kind automatisch durch.
Ausführlicher Kindergeld-Ratgeber & Günstigerprüfung 2026
Finanzielle Förderung für Familien: Alle Rechte, Paragrafen & Fristen
Das Kindergeld schützt das Existenzminimum Ihrer Kinder. Erfahren Sie, wie die steuerliche Günstigerprüfung funktioniert, wie Sie den Kinderzuschlag von bis zu 292 € beantragen und welche Nachweise ab dem 18. Geburtstag nötig sind.
Wichtige Meilensteine & Spartipps für Eltern
So sichern Sie sich alle staatlichen Ansprüche lückenlos und sichern Zusatzleistungen.
Automatische Günstigerprüfung ausnutzen
Tragen Sie für jedes Kind die Anlage Kind in Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Das Finanzamt errechnet automatisch, ob Ihnen der Kinderfreibetrag (9.540 €) mehr bringt als das Kindergeld. Falls ja, erstattet das Finanzamt die Differenz.
Doppelter Vorteil für Familien mit mittlerem Einkommen
Mit dem Kinderzuschlag (bis zu 292 € pro Kind) schalten Sie zeitgleich das Bildungspaket (BuT) frei: Kostenloses Schulmittagessen, Erstattung für Klassenfahrten sowie Befreiung von den Kita-Gebühren.
Rechtzeitige Nachweise für Studium & Ausbildung
Reichen Sie rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag die Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung bei der Familienkasse ein. Bei Übergangszeiten (z. B. zwischen Abitur und Studienbeginn) bleibt der Anspruch für bis zu 4 Monate erhalten.
Steuerklasse 2 sichern (4.260 € Freibetrag)
Alleinerziehende, bei denen keine weitere volljährige Person im Haushalt lebt, haben zusätzlich Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 24b EStG in Höhe von 4.260 € (zzgl. 240 € für jedes weitere Kind).
Vergleich der staatlichen Familienleistungen
| Leistung | Höhe (2026) | Zuständigkeit | Auszahlung / Wirkung |
|---|---|---|---|
| Kindergeld (§ 62 EStG) | 255 € / Kind / Monat | Familienkasse (Arbeitsagentur) | Monatliche Überweisung aufs Konto |
| Kinderfreibetrag (§ 32 EStG) | 9.540 € / Kind / Jahr | Finanzamt (Steuererklärung) | Minderung der Jahreseinkommensteuer |
| Kinderzuschlag (§ 6a BKGG) | Bis zu 292 € / Kind / Monat | Familienkasse (Arbeitsagentur) | Monatlicher Zuschlag zum Kindergeld |
| Entlastungsbetrag § 24b EStG | 4.260 € (+ 240 € je folgendes Kind) | Finanzamt (Steuerklasse 2) | Weniger monatlicher Lohnsteuerabzug |
Amtliche Quellen, Antragsassistenten & Behördenportale
Verlässliche Links zu Behörden, Gesetzen und Online-Rechnern.
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Offizielles Dienstleistungsportal zur Beantragung von Kindergeld, Auszahlungsterminen, Kindergeldnummer-Abfrage und Nachweisen für volljährige Kinder.
KiZ-Lotse: Anspruch auf Kinderzuschlag prüfen
Interaktiver Amtssimulator der Familienkasse zur schnellen Vorabprüfung, ob Ihr Einkommen für den Kinderzuschlag (bis zu 292 € mtl. pro Kind) ausreicht.
Familienportal des Bundesministeriums (BMFSFJ)
Übersicht über gesetzliche Kindergeldansprüche, Kinderfreibetrag, Sonderregelungen bei Behinderung sowie Kombination mit Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT).
Gesetzliche Vorschriften: §§ 62-78 EStG & § 31 EStG
Originalgesetzestexte des Einkommensteuergesetzes zur Günstigerprüfung (§ 31 EStG), Kindergeldanspruch (§ 62 EStG) und den Freibeträgen für Kinder (§ 32 EStG).
Bildung und Teilhabe (BuT) Portal
Zusätzliche Förderungen für Schulausflüge, Mittagessen, Schulbedarf (195 €/Jahr) und Nachhilfe für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld.
Düsseldorfer Tabelle & Unterhaltsrecht
Amtliche Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts bei getrenntlebenden Eltern und zur hälftigen Anrechnung des Kindergeldes auf den Barunterhalt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Kindergeld & Kinderfreibetrag
Antworten auf die wichtigsten Steuer- und Antragsfragen mit Gesetzesbezug.
Das Kindergeld dient im laufenden Jahr als monatliche Steuervergütung (Existenzminimumsfreistellung). Bei Abgabe der Steuererklärung (Anlage Kind) führt das Finanzamt von Amts wegen die sogenannte Günstigerprüfung durch:
- Berechnung: Das Finanzamt zieht den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (insgesamt 9.540 € pro Kind bei Zusammenveranlagung) vom zu versteuernden Einkommen ab.
- Vergleich: Ist die daraus resultierende Einkommensteuerersparnis höher als der Jahresbetrag des Kindergeldes (3.060 € pro Kind), zieht das Finanzamt das Kindergeld ab und erstattet die verbleibende Steuerdifferenz.
- Ergebnis: Sie erhalten immer den für Sie finanziell vorteilhafteren Betrag. Bei höheren Einkommen (ab ca. 65.000 € zvE bei Verheirateten) greift in der Regel der Kinderfreibetrag.
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