Familie & Soziales Rechner
255 € / Monat

Kindergeld-Rechner 2026 & Günstigerprüfung

Berechnen Sie Ihren monatlichen Anspruch auf Kindergeld (255 € pro Kind), Kinderzuschlag (bis 292 € pro Kind) und die steuerliche Günstigerprüfung mit dem Kinderfreibetrag (9.540 €).

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Kinder & Steuerliche Angaben

2 Kinder
1 Kind2 Kinder3 Kinder4 Kinder5+ Kinder
65.000 €

Geben Sie das gemeinsame zvE aus dem letzten Einkommensteuerbescheid ein.

Ergebnis & Auswertung

Live Berechnet
Monatliches Kindergeld (Ausbezahlt von Familienkasse)
510 €/ Monat
Jährliches Kindergeld6.120 €
Anspruch pro Kind255 € / Mtl.

Ergebnis der Günstigerprüfung 2026 (§ 31 EStG)

💡 Das ausbezahlte Kindergeld ist für Sie bereits die optimalere Lösung!

Die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag würde 5.428 € betragen. Das monatlich ausbezahlte Kindergeld (6.120 €/Jahr) ist höher.

Es verbleibt beim Kindergeld. Sie müssen nichts weiter unternehmen — das Finanzamt führt die Prüfung bei Abgabe der Anlage Kind automatisch durch.

Diese Berechnung dient zur ersten Orientierung und Richtwert-Ermittlung. Sie stellt keine steuerliche, juristische oder finanzielle Beratung dar. Alle Angaben ohne Gewähr.

Ausführlicher Kindergeld-Ratgeber & Günstigerprüfung 2026

Ratgeber Kindergeld, Freibeträge & Zuschläge 2026

Finanzielle Förderung für Familien: Alle Rechte, Paragrafen & Fristen

Das Kindergeld schützt das Existenzminimum Ihrer Kinder. Erfahren Sie, wie die steuerliche Günstigerprüfung funktioniert, wie Sie den Kinderzuschlag von bis zu 292 € beantragen und welche Nachweise ab dem 18. Geburtstag nötig sind.

Kindergeld 2026255 € / Mtl.
Kinderfreibetrag9.540 € / Jahr
Max. Kinderzuschlag292 € / Mtl.
Schulbedarfspaket195 € / Jahr

Wichtige Meilensteine & Spartipps für Eltern

So sichern Sie sich alle staatlichen Ansprüche lückenlos und sichern Zusatzleistungen.

Tipp 1: Steuererklärung (Anlage Kind)

Automatische Günstigerprüfung ausnutzen

Tragen Sie für jedes Kind die Anlage Kind in Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Das Finanzamt errechnet automatisch, ob Ihnen der Kinderfreibetrag (9.540 €) mehr bringt als das Kindergeld. Falls ja, erstattet das Finanzamt die Differenz.

Tipp 2: Kinderzuschlag & BuT

Doppelter Vorteil für Familien mit mittlerem Einkommen

Mit dem Kinderzuschlag (bis zu 292 € pro Kind) schalten Sie zeitgleich das Bildungspaket (BuT) frei: Kostenloses Schulmittagessen, Erstattung für Klassenfahrten sowie Befreiung von den Kita-Gebühren.

Tipp 3: Volljährigkeit (18. bis 25. Lebensjahr)

Rechtzeitige Nachweise für Studium & Ausbildung

Reichen Sie rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag die Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung bei der Familienkasse ein. Bei Übergangszeiten (z. B. zwischen Abitur und Studienbeginn) bleibt der Anspruch für bis zu 4 Monate erhalten.

Tipp 4: Alleinerziehendenentlastungsbetrag

Steuerklasse 2 sichern (4.260 € Freibetrag)

Alleinerziehende, bei denen keine weitere volljährige Person im Haushalt lebt, haben zusätzlich Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 24b EStG in Höhe von 4.260 € (zzgl. 240 € für jedes weitere Kind).

Vergleich der staatlichen Familienleistungen

LeistungHöhe (2026)ZuständigkeitAuszahlung / Wirkung
Kindergeld (§ 62 EStG)255 € / Kind / MonatFamilienkasse (Arbeitsagentur)Monatliche Überweisung aufs Konto
Kinderfreibetrag (§ 32 EStG)9.540 € / Kind / JahrFinanzamt (Steuererklärung)Minderung der Jahreseinkommensteuer
Kinderzuschlag (§ 6a BKGG)Bis zu 292 € / Kind / MonatFamilienkasse (Arbeitsagentur)Monatlicher Zuschlag zum Kindergeld
Entlastungsbetrag § 24b EStG4.260 € (+ 240 € je folgendes Kind)Finanzamt (Steuerklasse 2)Weniger monatlicher Lohnsteuerabzug

Amtliche Quellen, Antragsassistenten & Behördenportale

Verlässliche Links zu Behörden, Gesetzen und Online-Rechnern.

Zuständige BehördeBundesagentur für Arbeit

Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit

Offizielles Dienstleistungsportal zur Beantragung von Kindergeld, Auszahlungsterminen, Kindergeldnummer-Abfrage und Nachweisen für volljährige Kinder.

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Amtlicher Online-TestBundesagentur für Arbeit

KiZ-Lotse: Anspruch auf Kinderzuschlag prüfen

Interaktiver Amtssimulator der Familienkasse zur schnellen Vorabprüfung, ob Ihr Einkommen für den Kinderzuschlag (bis zu 292 € mtl. pro Kind) ausreicht.

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Amtliches BundesportalBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Familienportal des Bundesministeriums (BMFSFJ)

Übersicht über gesetzliche Kindergeldansprüche, Kinderfreibetrag, Sonderregelungen bei Behinderung sowie Kombination mit Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT).

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BundesrechtBundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet)

Gesetzliche Vorschriften: §§ 62-78 EStG & § 31 EStG

Originalgesetzestexte des Einkommensteuergesetzes zur Günstigerprüfung (§ 31 EStG), Kindergeldanspruch (§ 62 EStG) und den Freibeträgen für Kinder (§ 32 EStG).

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SozialleistungBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Bildung und Teilhabe (BuT) Portal

Zusätzliche Förderungen für Schulausflüge, Mittagessen, Schulbedarf (195 €/Jahr) und Nachhilfe für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld.

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RechtsprechungOberlandesgericht Düsseldorf

Düsseldorfer Tabelle & Unterhaltsrecht

Amtliche Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts bei getrenntlebenden Eltern und zur hälftigen Anrechnung des Kindergeldes auf den Barunterhalt.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Kindergeld & Kinderfreibetrag

Antworten auf die wichtigsten Steuer- und Antragsfragen mit Gesetzesbezug.

Das Kindergeld dient im laufenden Jahr als monatliche Steuervergütung (Existenzminimumsfreistellung). Bei Abgabe der Steuererklärung (Anlage Kind) führt das Finanzamt von Amts wegen die sogenannte Günstigerprüfung durch:

  • Berechnung: Das Finanzamt zieht den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (insgesamt 9.540 € pro Kind bei Zusammenveranlagung) vom zu versteuernden Einkommen ab.
  • Vergleich: Ist die daraus resultierende Einkommensteuerersparnis höher als der Jahresbetrag des Kindergeldes (3.060 € pro Kind), zieht das Finanzamt das Kindergeld ab und erstattet die verbleibende Steuerdifferenz.
  • Ergebnis: Sie erhalten immer den für Sie finanziell vorteilhafteren Betrag. Bei höheren Einkommen (ab ca. 65.000 € zvE bei Verheirateten) greift in der Regel der Kinderfreibetrag.
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