Grunderwerbsteuer-Rechner Sachsen 2026
Berechnen Sie die exakte Grunderwerbsteuer in Sachsen (5,5 % Steuersatz). In Sachsen beträgt die Grunderwerbsteuer seit 2023 5,5 %. Wer in Leipzig, Dresden oder Chemnitz Wohnraum erwirbt, zahlt diesen moderaten Satz auf den Kaufpreis.
Eingaben
Echtzeit-BerechnungSachsen
Sachsen hob die Steuer zum 1. Januar 2023 von 3,5 % auf 5,5 % an.
Bewegliche Gegenstände (z. B. Einbauküche oder Saunen) werden separat im Kaufvertrag ausgewiesen und von der Grunderwerbsteuer befreit.
Ergebnis & Auswertung
Live BerechnetBerechnet auf 435.000,00 € (nach 15.000,00 € Inventarabzug)
Entspricht 10,4 % des Kaufpreises
Nebenkosten (46.740,00 €) + 20% Anzahlung
Vergleich: Was kostet diese Immobilie in anderen Bundesländern?
-8.700,00 € günstiger
Mittelfeld
Höchstsatz
Visuelle Aufschlüsselung
KI-Analyse & Erläuterung
AI ProAutomatische Interpretation Ihrer aktuellen Berechnungsergebnisse (2026)
So funktioniert die Berechnung
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Abgabe, die beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien in Deutschland anfällt. Sie gehört zu den wichtigsten Kaufnebenkosten und muss direkt aus dem Eigenkapital an das Finanzamt entrichtet werden.
Regionale Tipps für Sachsen:
- Trotz der Erhöhung auf 5,5 % liegt Sachsen weiterhin unter dem Höchstsatz von 6,5 %.
- Nutzen Sie bei Altbausanierungen die Synergien mit Denkmal-AfA Förderungen.
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Berechnen Sie exakte Werte für das Bundesland Sachsen. Unser Rechner berücksichtigt automatisch alle regionalen Gesetzgebungen, Steuersätze und Förderprogramme für 2026.
Regionale Kennzahlen & Benchmark-Vergleich: Sachsen vs. Bundesdurchschnitt
Diese Gegenüberstellung zeigt, wie sich das Bundesland Sachsen im direkten Vergleich zum Bundesdurchschnitt schlägt:
| Kennzahl / Faktor | Sachsen | Bundesdurchschnitt | Besonderheit & Auswirkung |
|---|---|---|---|
| Kirchensteuer (KiSt) | 9 % | 9 % | Regulärer Satz in 14 von 16 Bundesländern. |
| Ø Bruttogehalt (Vollzeit) | 40.800,00 € / Jahr | ca. 48.000 € / Jahr | Regionales Lohnniveau beeinflusst Steuerprogression und Kaufkraft. |
| Pflegeversicherung (Arbeitnehmer) | 2.2 % | 1,7 % (Standard) | Sachsen-Sonderregelung: Höherer Arbeitnehmeranteil (2,2 %) für Buß- & Bettag. |
| Gesetzliche Feiertage | 11 Tage | 10–11 Tage | Erhöht bezahlte arbeitsfreie Tage im Jahresverlauf. |
| Grunderwerbsteuer | 5,50 % | ca. 5,2 % | Beeinflusst die fälligen Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb direkt. |
| Ø Immobilien-Kaufpreis | 2.300,00 € / m² | ca. 3.200 € / m² | Gibt die durchschnittlichen Investitionskosten pro Quadratmeter an. |
| Grundsteuer-Modell | Bundesmodell mit veränderten Messzahlen | Bundesmodell | Landesspezifische Regelung für Grundsteuerberechnung ab 2025. |
Landesspezifische Gesetze & Besonderheiten in Sachsen
Kirchensteuer & Kappungsregeln
In Sachsen beträgt der Kirchensteuersatz 9 % der Lohnsteuer. Ergänzend schützt die Kirchensteuerkappung Besserverdiener vor übermäßigen Abzügen, indem die Kirchensteuer auf maximal 2,75 % bis 4 % des zu versteuernden Einkommens begrenzt wird.
Landesförderbank & Zuschüsse
Das Landesförderinstitut SAB (Sächsische Aufbaubank) stellt mit dem Programm "Sachsen-Kredit Familienwohnen & Energieeffizient Wohnen" zinsverbilligte Darlehen und Bauzuschüsse für Immobilienkäufer, Familien und Modernisierer bereit.
Grundsteuer & Hebesätze
Sachsen nutzt für die Grundsteuer-Reform das Modell "Bundesmodell mit veränderten Messzahlen". Sachsen nutzt das Bundesmodell, gewährt jedoch ermäßigte Steuermesszahlen für Wohngrundstücke zur Abfederung von Grundsteuererhöhungen.
Familien & regionale Kaufkraft
SAB Familienwohnen Darlehen mit Zinsabschlägen pro Kind.
Praktisches Rechenbeispiel für Sachsen
Häufige Fragen zu Steuern & Abzügen in Sachsen (FAQ)
Praxistipps für Einwohner & Erwerber in Sachsen
- 1Trotz der Erhöhung auf 5,5 % liegt Sachsen weiterhin unter dem Höchstsatz von 6,5 %.
- 2Nutzen Sie bei Altbausanierungen die Synergien mit Denkmal-AfA Förderungen.
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9% Kirchensteuer & Sozialabgaben
Tarif 2026 & Grundfreibetrag 12.096 €
9% KiSt-Satz & Kappungsgrenzen
Optimale Steuerklasse 3/5, 4/4 & Faktor
5,50 % Steuersatz & Kaufnebenkosten
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Grunderwerbsteuer in Deutschland: Das müssen Immobilienkäufer 2026 wissen
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Landessteuer, die in Deutschland beim Kauf von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen anfällt. Die Steuersätze variieren je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Unser kostenloser Grunderwerbsteuer-Rechner berechnet die exakte Steuerlast für alle 16 Bundesländer, berücksichtigt steuersenkenden Inventarabzug (z. B. Einbauküchen) und ermittelt den gesamten Eigenkapitalbedarf inklusive Notar-, Grundbuch- und Maklerkosten.
Von Bayern (3,5 %) bis NRW/SH (6,5 %)
Nach Erhalt des Steuerbescheids
Durch Inventar- & Rücklagenabzug
Grunderwerbsteuer-Tabelle aller 16 Bundesländer
Klicken Sie auf Ihr Bundesland, um zum spezialisierten Detail-Rechner mit allen lokalen Regelungen, historischen Steuersätzen und Beispielen zu gelangen.
| Bundesland | Steuersatz (%) | Steuer bei 300.000 € | Steuer bei 500.000 € | Steuer bei 750.000 € | Detail-Rechner |
|---|---|---|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 10.500,00 € | 17.500,00 € | 26.250,00 € | Rechner öffnen |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 15.000,00 € | 25.000,00 € | 37.500,00 € | Rechner öffnen |
| Berlin | 6,0 % | 18.000,00 € | 30.000,00 € | 45.000,00 € | Rechner öffnen |
| Brandenburg | 6,5 % | 19.500,00 € | 32.500,00 € | 48.750,00 € | Rechner öffnen |
| Bremen | 5,0 % | 15.000,00 € | 25.000,00 € | 37.500,00 € | Rechner öffnen |
| Hamburg | 5,5 % | 16.500,00 € | 27.500,00 € | 41.250,00 € | Rechner öffnen |
| Hessen | 6,0 % | 18.000,00 € | 30.000,00 € | 45.000,00 € | Rechner öffnen |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 18.000,00 € | 30.000,00 € | 45.000,00 € | Rechner öffnen |
| Niedersachsen | 5,0 % | 15.000,00 € | 25.000,00 € | 37.500,00 € | Rechner öffnen |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 19.500,00 € | 32.500,00 € | 48.750,00 € | Rechner öffnen |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 15.000,00 € | 25.000,00 € | 37.500,00 € | Rechner öffnen |
| Saarland | 6,5 % | 19.500,00 € | 32.500,00 € | 48.750,00 € | Rechner öffnen |
| Sachsen | 5,5 % | 16.500,00 € | 27.500,00 € | 41.250,00 € | Rechner öffnen |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 15.000,00 € | 25.000,00 € | 37.500,00 € | Rechner öffnen |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 19.500,00 € | 32.500,00 € | 48.750,00 € | Rechner öffnen |
| Thüringen | 5,0 % | 15.000,00 € | 25.000,00 € | 37.500,00 € | Rechner öffnen |
Beispiel-Tabelle: Grunderwerbsteuer nach Kaufpreis & Steuersatz
Nutzen Sie diese Richtwerte zur schnellen Orientierung für gängige Immobilienkaufpreise in Deutschland:
| Kaufpreis | 3,5 % (z. B. Bayern) | 5,0 % (z. B. BW / NI / TH) | 5,5 % (z. B. Hamburg / Sachsen) | 6,0 % (z. B. Berlin / Hessen) | 6,5 % (z. B. NRW / SH / BB) |
|---|---|---|---|---|---|
| 200.000 € | 7.000,00 € | 10.000,00 € | 11.000,00 € | 12.000,00 € | 13.000,00 € |
| 300.000 € | 10.500,00 € | 15.000,00 € | 16.500,00 € | 18.000,00 € | 19.500,00 € |
| 400.000 € | 14.000,00 € | 20.000,00 € | 22.000,00 € | 24.000,00 € | 26.000,00 € |
| 500.000 € | 17.500,00 € | 25.000,00 € | 27.500,00 € | 30.000,00 € | 32.500,00 € |
| 750.000 € | 26.250,00 € | 37.500,00 € | 41.250,00 € | 45.000,00 € | 48.750,00 € |
So funktioniert die Berechnung der Grunderwerbsteuer
Ausführliches Praxisbeispiel:
Nehmen wir an, Sie erwerben ein Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen (Steuersatz 6,5 %) zu einem vereinbarten Gesamtkaufpreis von 400.000 €.
Im notariellen Kaufvertrag halten Sie gemeinsam mit dem Verkäufer fest, dass eine hochwertige Einbauküche im Wert von 15.000 € mitverkauft wird.
Ihre Steuerersparnis: Ohne die getrennte Ausweisung der Küche hätte die Grunderwerbsteuer 26.000 € betragen (400.000 € × 6,5 %). Durch die vertragliche Trennung sparen Sie direkt 975 € reine Steuer!
Die Grunderwerbsteuer umfasst rein die staatliche Steuer. Weitere Erwerbsnebenkosten wie Notar- und Grundbuchgebühren (ca. 1,5 % bis 2,0 %) sowie Maklerprovisionen (meist 3,57 % Käuferanteil) sind nicht in der Grunderwerbsteuer enthalten und müssen gesondert berücksichtigt werden.
Grunderwerbsteuer + Notar + Makler = Gesamte Kaufnebenkosten
Im Gegensatz zu einfachen Online-Rechnern erlaubt unser Tool die vollständige Kombination aus Grunderwerbsteuer, Notar-/Grundbuchkosten und Maklerprovision. So ermitteln Sie exakt, wie viel Eigenkapital Sie am Tag der Notarunterzeichnung bereithalten müssen.
3,5 % bis 6,5 % des bereinigten Kaufpreises (Geht an das Finanzamt).
Ca. 1,5 % bis 2,0 % des Gesamtkaufpreises (Pflicht für die Eigentumsübertragung).
Bis zu 3,57 % inkl. MwSt. (Käuferanteil bei Wohnimmobilien).
Möchten Sie alle Kaufnebenkosten detailliert aufschlüsseln und simulieren?
Zum Kaufnebenkosten-RechnerWann fällt keine Grunderwerbsteuer an? (Ausnahmen & Befreiungen)
Das Grunderwerbsteuergesetz sieht für verschiedene persönliche und rechtliche Konstellationen eine vollständige Steuerbefreiung (0 € Steuer) vor:
Ehegatten & eingetragene Lebenspartner
Verkäufe oder Übertragungen zwischen Ehepartnern (§ 3 Nr. 1 GrEStG) sowie Vermögensauseinandersetzungen nach einer Scheidung (§ 3 Nr. 5 GrEStG) sind komplett steuerfrei.
Verwandte in gerader Linie
Grundstücksübertragungen zwischen Eltern und Kindern, Großeltern und Enkeln sowie Stiefkindern sind nach § 3 Nr. 6 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit.
Schenkung & Erbschaft
Erwerbe von Todes wegen (Erbschaft) und unentgeltliche Schenkungen unter Lebenden fallen nach § 3 Nr. 2 GrEStG nicht unter die Grunderwerbsteuer.
Kaufpreise unter 2.500 € (Bagatellgrenze)
Liegt der Gesamtkaufpreis eines Grundstücks oder Miteigentumsanteils unter 2.500 €, wird nach § 3 Nr. 1 GrEStG keine Steuer erhoben.
Betriebliche Umstrukturierungen (§ 6a GrEStG)
Konzerninterne Umstrukturierungen und Verschmelzungen nach dem Umwandlungsgesetz können unter Einhaltung gesetzlicher Haltefristen von der Steuer befreit werden.
Was zählt zur Bemessungsgrundlage – und was nicht?
Gegenstand der Grunderwerbsteuer ist ausschließlich das unbewegliche Vermögen (Grund und Boden sowie das darauf befindliche Gebäude). Bewegliche Gegenstände, die zusammen mit der Immobilie gekauft werden, gehören rechtlich zum Zubehör und unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer.
Steuerfrei als Zubehör abziehbar:
- Einbauküchen und Elektrogeräte
- Einbauschränke, Möbel und Lampen
- Sauna-Anlagen und Infrarotkabinen
- Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
- Markisen, Gartenhäuser und Swimmingpools
- Brennstoffvorräte (Heizöl, Pellets im Tank)
Steuerpflichtige Bestandteile (Nicht abziehbar):
- Grundstück und Erschließungskosten
- Fest eingebautes Gebäude und Wände
- Fest verlegte Fußböden (Parkett, Fliesen)
- Fest installierte Heizungsanlage
- Fenster, Türen und Badausstattung
Häufig gestellte Fragen zur Grunderwerbsteuer
Offizielle Quellen & Gesetzestexte
Grunderwerbsteuer-Rechner
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