Erbschaftsteuer-Rechner 2026
Berechnen Sie die Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer exakt nach ErbStG inkl. Freibeträgen, Steuerklassen & Familienheim.
ErbschaftsdatenSteuerklasse I
Steuerklasse I (11 % Steuersatz)
Effektiver Steuersatz: 2,64 %
Grafische Verteilung des Nachlasses
Exakter Rechenweg (§ ErbStG)
Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer in Deutschland: Freibeträge, Steuersätze & Optimierung
Ehegatten (500.000 €), Kinder (400.000 €), Enkel (200.000 €), Eltern im Erbfall (100.000 €).
Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten.
Nicht-eheliche Lebensgefährten, Freunde, Tanten, Onkel, entferntere Verwandte und fremde Dritte.
Amtliche Erbschaftsteuertabelle nach § 19 ErbStG
| Steuerpflichtiger Erwerb bis einschließlich | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| über 26.000.000 € | 30 % | 43 % | 50 % |
Nießbrauch-Rechner: Schenkungswert & Steuerersparnis simulieren
Übertragen Eltern eine Immobilie zu Lebzeiten auf ihre Kinder und behalten sich ein lebenslanges Nießbrauchsrecht vor (Wohnen oder Mieteinnahmen behalten), zieht das Finanzamt den Kapitalwert dieses Nießbrauchs vom Verkehrswert der Immobilie ab. Dadurch schrumpft der steuerpflichtige Schenkungswert drastisch – oft auf 0 €!
Objekt- & Schenker-Parameter
Durch den Nießbrauchsvorbehalt mindert sich die steuerliche Bemessungsgrundlage um - 302.400,00 €.
Die Schenkung ist dank Nießbrauch und Freibetrag (400.000,00 €) komplett steuerfrei (0 € Steuer)!
Amtliche Wertermittlung nach § 14 BewG
Kettenschenkung vs. Direkterbschaft: Das Freibetrag-Doppler-Modell
Vererbt ein vermögendes Elternteil allein, steht pro Kind nur ein einziger Freibetrag von 400.000 € zur Verfügung. Durch eine rechtssichere Kettenschenkung (Schenkung an den Ehepartner mit 500.000 € Freibetrag und spätere Weitergabe an das Kind) kann der Freibetrag auf 800.000 € pro Kind verdoppelt werden.
Familienkonstellation & Vermögen
Direkte Erbschaft (1 Elternteil)
Gesamter Nachlass geht direkt vom Vater an die Kinder.
Kettenschenkung (Beide Eltern)
Teilschenkung an Partner (500k €) + Schenkung beider Eltern an Kinder.
Generationen-Schenkung
Einbindung von Kindern (je 800k €) + Enkeln (je 200k €).
Die 3 BFH-Vorgaben für eine steuerlich anerkannte Kettenschenkung (BFH II R 37/05)
Der erstbeschenkte Ehepartner muss frei entscheiden können, was mit dem Vermögen geschieht. Es darf keine zwingende vertragliche Weitergabeverpflichtung geben.
Wird das Geld am selben Tag in einer einzigen notariellen Urkunde weitergereicht, wertet das Finanzamt dies als Direktschenkung (Gestaltungsmissbrauch § 42 AO).
Steuerberater empfehlen eine Frist von mindestens einigen Wochen oder Monaten zwischen Erstschenkung und Weiterschenkung an die Kinder.
Familienheim komplett steuerfrei: Voraussetzungen & 10-Jahres-Frist
Das selbstgenutzte Familienheim (Eigenheim) genießt im deutschen Erbschaftsteuerrecht einen außergewöhnlichen Schutz. Ehepartner können die Immobilie unabhängig vom Wert zu 100 % steuerfrei erben; Kinder bis zu 200 m² Wohnfläche. Doch das Finanzamt knüpft die Befreiung an strikte Auflagen.
Wohnflächenbegrenzung beim Ehegatten / Lebenspartner
Keine Obergrenze! Selbst eine Villa mit 600 m² Wohnfläche bleibt zu 100 % erbschaftsteuerfrei.
Wohnflächenbegrenzung bei Kindern / Enkeln
Steuerfrei bis maximal 200 m² Wohnfläche. Übersteigt die Wohnfläche 200 m² (z.B. 250 m²), wird der überschreitende Anteil (hier 50/250 = 20 % des Verkehrswertes) normal versteuert.
Unverzügliche Selbstnutzung als Hauptwohnsitz (6-Monats-Frist)
Der Erbe muss die Immobilie unverzüglich zur eigenen Wohnnutzung bestimmen. Der BFH sieht einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten nach dem Erbfall als unkritisch an.
Strikte 10-Jahres-Behalte- & Selbstnutzungsfrist
Der Erbe muss die Immobilie 10 Jahre lang ununterbrochen selbst bewohnen.
Zulässiger Auszugsgrund: Zwingende Pflegebedürftigkeit
Muss der Erbe aus gesundheitlichen Gründen in ein Pflegeheim umziehen (objektive Unmöglichkeit der Selbstnutzung), bleibt die Steuerbefreiung trotz vorzeitigen Auszugs erhalten.
Kinder-Rechner: Wohnflächenüberhang bei > 200 m² Wohnfläche
Erbringt ein Kind ein Haus mit mehr als 200 m² Wohnfläche, wird der übersteigende Teil anteilig besteuert:
Dieser Überhang von 133.333,33 € kann anschließend gegen den persönlichen Kinderfreibetrag von 400.000 € gegengerechnet werden!
Betriebsvermögen vererben: Regelverschonung (85 %) vs. Optionsverschonung (100 %)
Zur Sicherung von Arbeitsplätzen und mittelständischen Familienunternehmen sieht das Erbschaftsteuergesetz massive Verschonungsabschläge für produktives Betriebsvermögen vor. Unternehmen können zu 85 % oder auf Antrag sogar zu 100 % erbschaftsteuerfrei übertragen werden.
Unternehmensdaten
Nur der verbleibende Betrag von 450.000,00 € unterliegt der Erbschaftsteuer (vor Abzug persönlicher Freibeträge).
Übersteigt das begünstigte Betriebsvermögen 26 Millionen Euro, schmilzt der Verschonungsabschlag schrittweise ab (um 1 % je 750.000 € Mehrwert) oder der Erbe muss im Rahmen einer Verschonungsbedarfsprüfung nachweisen, dass 50 % seines verfügbaren Privatvermögens nicht zur Begleichung der Erbschaftsteuer ausreichen.
Erbschaftsteuer-Glossar: Die wichtigsten 16 Rechts- & Steuerbegriffe
Erblasser
Die verstorbene natürliche Person, deren Vermögen (der Nachlass) im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen oder mehrere Erben übergeht.
Pflichtteil
Ein gesetzlicher Mindestanspruch in Geld für enterbte Kinder, Ehegatten und Eltern. Er beträgt genau die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss von den eingesetzten Erben in bar ausgezahlt werden.
Pflichtteilsergänzungsanspruch
Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten, wenn der Erblasser in den letzten 10 Jahren vor seinem Tod Schenkungen an Dritte getätigt hat. Der Wert der Schenkung schmilzt im 10-Jahres-Modell jährlich um 10 % ab (Abschmelzungsmodell).
Berliner Testament & Steuerfalle
Ehegatten setzen sich gegenseitig als Alleinerben und die Kinder als Schlusserben ein. Steuerlicher Nachteil: Beim Tod des Erstversterbenden verfallen die Kinder-Freibeträge (je 400.000 €), was beim zweiten Erbfall zu massiver Doppelbesteuerung führen kann.
Güterstandsschaukel
Steuergestaltungsmodell für verheiratete Paare im Güterstand der Zugewinngemeinschaft: Durch notariellen Wechsel zur Gütertrennung wird der tatsächlich entstandene Zugewinnausgleichsanspruch fällig, der nach § 5 Abs. 1 ErbStG in unbegrenzter Millionenhöhe erbschaft- und schenkungsteuerfrei ausgezahlt werden kann.
Nießbrauchsvorbehalt
Das dingliche Recht, eine übertragene Immobilie lebenslang selbst zu bewohnen oder die Mieteinnahmen zu behalten. Der nach amtlichen Sterbetafeln ermittelte Kapitalwert dieses Rechts mindert den steuerpflichtigen Schenkungswert.
Kettenschenkung
Rechtssichere Übertragung von Vermögen über einen Zwischenerwerber (z. B. Vater an Mutter und später an das Kind), um die persönlichen Freibeträge beider Elternteile (2 × 400.000 €) optimal auszunutzen.
Familienheim-Befreiung
Vollständige Erbschaftsteuerbefreiung für das vererbte Eigenheim an den Ehepartner (unbegrenzt) bzw. an Kinder (bis 200 m² Wohnfläche), sofern der Erbe unverzüglich einzieht und die Immobilie 10 Jahre lang ununterbrochen selbst bewohnt.
Versorgungsfreibetrag
Besonderer Freibetrag für überlebende Ehepartner (bis zu 256.000 €) und Kinder bis zum 27. Lebensjahr (altersabhängig bis zu 52.000 €) im Todesfall. Wird um den Kapitalwert steuerfreier Hinterbliebenenrenten gekürzt.
Pflegefreibetrag
Freibetrag von bis zu 20.000 € für Erben, die den Erblasser vor seinem Tod unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt gepflegt haben.
Erbfallkosten-Pauschbetrag
Gesetzliche Pauschale von 10.300 € je Erbfall für Bestattung, Grabmal, Todesanzeigen und Testamentseröffnung, die ohne jeglichen Belegnachweis vom Nachlasswert abgezogen werden kann.
Zusammenrechnung von Vorerwerben (10-Jahres-Frist)
Alle Schenkungen und Erwerbe von derselben Person innerhalb von 10 Jahren werden für die Berechnung des Freibetrags und des Steuertarifs zusammengerechnet. Nach 10 Jahren erneuern sich alle Freibeträge voll.
Härteausgleich
Tarifliche Milderung, die verhindert, dass bei geringfügigem Überschreiten einer Wertgrenze durch den sprunghaft höheren Steuersatz mehr Steuer anfällt als der übersteigende Betrag.
Dreimonatsfrist zur Anzeige (§ 30 ErbStG)
Gesetzliche Pflicht jedes Erben oder Beschenkten, den Erwerb innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnisnahme formlos schriftlich beim zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt anzuzeigen (auch wenn kein Testament vorliegt).
Lohnsummenklausel
Voraussetzung für die Steuerbefreiung von geerbtem Betriebsvermögen (§ 13a ErbStG): Der Betrieb muss über 5 bzw. 7 Jahre hinweg eine gesetzliche Mindestsumme an Gehältern an die Belegschaft zahlen.
Steuerklassen I, II, III
Erbschaftsteuerliche Einteilung der Erben nach Verwandtschaftsgrad. Steuerklasse I umfasst Ehepartner, Kinder, Enkel und Eltern (7 % bis 30 %); Steuerklasse II Geschwister, Nichten/Neffen (15 % bis 43 %); Steuerklasse III Unverwandte und Lebensgefährten (30 % bis 50 %).
4 reale Erbfall- & Schenkungsbeispiele mit Steuerberechnung
Nach Abzug des Erbfallkosten-Pauschbetrags (10.300 €) und des persönlichen Kinderfreibetrags (400.000 €) verbleiben 139.700 € steuerpflichtig.
Das Familienheim (Wert: 800.000 €) ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b voll steuerfrei. Für die 400.000 € Barvermögen greift der 500.000 € Ehegattenfreibetrag.
Bruder erbt von Schwester. Freibetrag nur 20.000 €! Nach Erbfallkosten verbleiben 219.700 € steuerpflichtig bei 20 % Steuersatz.
Wohnungswert 400.000 €. Da keine Heirat vorlag, greift Steuerklasse III mit nur 20.000 € Freibetrag und 30 % Eingangssteuersatz!
16 essenzielle Fragen & Antworten zur Erbschaft- & Schenkungsteuer
Die gesetzlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG richten sich streng nach der Verwandtschaftsbeziehung zum Erblasser bzw. Schenker:
- Ehegatten & eingetragene Lebenspartner: 500.000 € + Versorgungsfreibetrag bis 256.000 € (§ 17 ErbStG).
- Kinder & Stiefkinder: 400.000 € je Elternteil + altersabhängiger Versorgungsfreibetrag (bis 52.000 €).
- Enkelkinder: 200.000 € (bzw. 400.000 €, falls das eigene Elternteil bereits verstorben ist).
- Urenkel sowie Eltern/Großeltern bei Erbschaft: 100.000 €.
- Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Ex-Ehegatten: 20.000 € (Steuerklasse II).
- Unverwandte, Lebensgefährten, Freunde, Tanten/Onkel: 20.000 € (Steuerklasse III).
Gesetzliche Grundlagen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts
Alle Berechnungen unseres Erbschaftsteuerrechners basieren exakt auf dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), dem Bewertungsgesetz (BewG) sowie den aktuellen Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR).
Persönliche Freibeträge nach Steuerklassen für Kinder, Ehegatten und Dritte.
Amtliche Steuertarif-Stufen (7 % bis 50 %) und Härteausgleichsregelung.
Befreiung für Eigenheime (200 m² Regel), Hausrat und Pflegeleistungen.
Kapitalwertberechnung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen.
Regel- & Optionsverschonung für Unternehmen und Betriebe.
Amtliche Richtlinien und Sterbetafeln der Finanzverwaltung.
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