Familie & Soziales Rechner
KUG 60% / 67%

Kurzarbeitergeld-Rechner 2026 (KUG)

Berechnen Sie den monatlichen Anspruch auf Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit (60 % / 67 % des Nettoausfalls) und das verbleibende Gesamteinkommen.

Eingaben

Echtzeit-Berechnung

Gehalt & Kurzarbeit-Ausfall

3.800,00 €

Monatliches Bruttoentgelt. Gedeckelt bei der Beitragsbemessungsgrenze (8.050 €).

50 %
10 % (Wenig Ausfall)50 % (Hälfte)100 % (Kurzarbeit Null)

Ergebnis & Auswertung

Live Berechnet
Kurzarbeitergeld (Zuschuss Arbeitsagentur)
789,26 €/ Monat
Ausbezahltes Gesamteinkommen1.967,26 €
Einkommen gesichert zu83,5 %

Einkommensvergleich während Kurzarbeit

Reguläres Netto (ohne Kurzarbeit):2.356,00 €
Netto für gearbeitete Stunden (50 %):1.178,00 €
+ Kurzarbeitergeld (67 % Nettoausfall):+789,26 €
Gesamt-Netto während Kurzarbeit:1.967,26 €
Effektiver Monatlicher Nettoausfall:- 388,74 €

Zusammensetzung des Nettoeinkommens

Verdienst (1.178,00 €) KUG (789,26 €)
Diese Berechnung dient zur ersten Orientierung und Richtwert-Ermittlung. Sie stellt keine steuerliche, juristische oder finanzielle Beratung dar. Alle Angaben ohne Gewähr.

Ausführlicher Kurzarbeitergeld-Ratgeber & SGB III Gesetzesübersicht

Ratgeber Kurzarbeitergeld (KUG) & SGB III 2026

Alles zum Kurzarbeitergeld: Berechnung, Rechner-Logik & Steuerregeln

Das Kurzarbeitergeld federt Entgeltausfälle bei vorübergehendem Arbeitsausfall ab. Nutzen Sie die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesagentur für Arbeit, um Ihren Nettoanspruch exakt zu verstehen und finanzielle Engpässe abzuwenden.

Ohne Kinder60 % Nettoausfall
Mit Kind (0,5 KB)67 % Nettoausfall
BBG West 20268.050 € / Mtl.
BBG Ost 20267.950 € / Mtl.

4 Wichtige Regeln für Arbeitnehmer bei Kurzarbeit

Worauf Sie bei Lohnabrechnung, Nebeneinkünften und Steuererklärung achten müssen.

Regel 1: Kinderfreibetrag prüfen

7 % mehr KUG durch ELStAM-Eintrag

Achten Sie darauf, dass auf Ihrer elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) mindestens ein Kinderfreibetrag von 0,5 eingetragen ist. Damit steigt Ihr Kurzarbeitergeld automatisch von 60 % auf 67 % des Nettoausfalls.

Regel 2: Steuererklärungspflicht

Progressionsvorbehalt beachten & Rücklagen bilden

Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, wird aber zur Berechnung Ihres Steuersatzes auf das restliche Gehalt herangezogen. Wer mehr als 410 € KUG im Jahr erhält, muss zwingend eine Steuererklärung abgeben.

Regel 3: Nebenjob-Anrechnung

Alt-Nebenjobs sind geschützt, neue mindern KUG

Einkünfte aus Nebenjobs, die schon VOR der Kurzarbeit bestanden, werden nicht angerechnet. Ein NEU aufgenommener Nebenjob wird hingegen auf das Ist-Entgelt angerechnet und kürzt das KUG.

Regel 4: Rentenpunkte bleiben erhalten

Sozialversicherung auf 80 % Fiktiventgelt

Ihre Altersrente erleidet während Kurzarbeit kaum Einbußen: Der Arbeitgeber übernimmt für 80 % des entfallenen Bruttogehalts die Rentenversicherungsbeiträge in voller Höhe allein.

Auswirkung verschiedener Kurzarbeit-Szenarien (Beispiel 3.500 € Brutto, StKl 1)

ArbeitsausfallRest-ArbeitszeitNetto ArbeitslohnKUG (60% / 67%)Gesamt-Netto
25 % Kurzarbeit30 Std. / Wocheca. 1.700 €ca. 340 € / 380 €ca. 2.040 € (90 % des Vollnetto)
50 % Kurzarbeit20 Std. / Wocheca. 1.130 €ca. 680 € / 760 €ca. 1.810 € (80 % des Vollnetto)
75 % Kurzarbeit10 Std. / Wocheca. 560 €ca. 1.020 € / 1.140 €ca. 1.580 € (70 % des Vollnetto)
100 % ("Kurzarbeit Null")0 Std. / Woche0 €ca. 1.360 € / 1.520 €ca. 1.360 € / 1.520 € (60-67 %)

Amtliche Quellen, Gesetzestexte & Merkblätter

Offizielle Dokumente der Bundesagentur für Arbeit und Ministerien.

Zuständige BehördeBundesagentur für Arbeit

Bundesagentur für Arbeit: Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer

Offizielles Informationsportal der Bundesagentur für Arbeit zu Voraussetzungen, Höhe, Bezugsdauer und Merkblättern für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Offizielle QuellePortal öffnen
BundesrechtBundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet)

Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) §§ 95-109

Vollständiger Gesetzestext zu den rechtlichen Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld, Soll- und Ist-Entgelt sowie Anrechnungsregeln von Nebeneinkommen.

Offizielle QuellePortal öffnen
BundesministeriumBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

BMAS: Informationen zum Kurzarbeitergeld

Amtliche Erläuterungen des Bundesarbeitsministeriums zu Sonderregelungen, Weiterbildung während Kurzarbeit und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen.

Offizielle QuellePortal öffnen
Amtliche TabelleBundesagentur für Arbeit (Downloads)

KUG-Tabelle der Bundesagentur für Arbeit

Amtliche Leistungssatztabelle zur pauschalierten Ermittlung des Nettoentgelts (Soll- und Ist-Entgelt) nach Lohnsteuerklassen und Leistungssätzen (60% / 67%).

Offizielle QuellePortal öffnen
SteuerrechtBundesfinanzministerium (BMF)

Finanzamt & Steuer: Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG)

Informationen zur steuerlichen Behandlung von Lohnersatzleistungen, dem Progressionsvorbehalt und der Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

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Gesetzliche RenteDeutsche Rentenversicherung (DRV)

Deutsche Rentenversicherung: Kurzarbeit & Rente

Erläuterung der Rentenpunkte während Kurzarbeit: Beiträge auf das fiktive Arbeitsentgelt (80 % des Nettoausfalls) werden vom Arbeitgeber weitergezahlt.

Offizielle QuellePortal öffnen

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Kurzarbeitergeld

Antworten auf rechtliche und steuerliche Spezialfragen zur Kurzarbeit.

Der gesetzliche Leistungssatz richtet sich nach § 105 SGB III:

  • Erhöhter Leistungssatz (67 %): Steht Arbeitnehmern zu, die auf ihrer Lohnsteuerkarte einen Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 eingetragen haben oder für deren Ehegatten/Partner ein Kinderfreibetrag berücksichtigt wird.
  • Allgemeiner Leistungssatz (60 %): Gilt für alle übrigen Beschäftigten ohne eingetragenen Kinderfreibetrag.
  • Wichtig: Entscheidend ist der Lohnsteuerabzugsmerkmal-Eintrag (ELStAM) zu Beginn des Kalendermonats, für den das Kurzarbeitergeld beantragt wird.
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