Netto-Brutto-Rechner
Mit unserem kostenlosen Brutto-Netto-Rechner berechnen Sie präzise Ihr Nettogehalt für 2026. Ermitteln Sie sekundenschnell Ihre exakten Abzüge für Lohnsteuer, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung nach Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und Krankenkassen-Zusatzbeitrag – wahlweise als Schnellberechnung oder detaillierte Gehaltsanalyse.
Eingaben
Echtzeit-BerechnungErgebnis & Auswertung
Live Berechnetentspricht 62,6 % vom Brutto
Gesamtabzüge: 20.207,00 €/Jahr
Visuelle Aufschlüsselung
KI-Analyse & Erläuterung
AI ProAutomatische Interpretation Ihrer aktuellen Berechnungsergebnisse (2026)
So funktioniert die Berechnung
Was ist ein Netto-Brutto-Rechner? (Definition & Erklärung)
Grundlagen, Begriffe und mathematische Zusammenhänge verständlich erklärt.
Ein Netto-Brutto-Rechner (auch Brutto-Netto-Rechner oder Gehalts- und Mehrwertsteuerrechner) ist ein digitales Berechnungswerkzeug, das Geldbeträge zwischen ihrer Gesamtsumme vor Abzügen (Brutto) und dem tatsächlich verbleibenden Auszahlungs- oder Warenwert (Netto) umrechnet.
Der Begriff wird im Alltag in zwei zentralen Kontexten verwendet:
1. Bei Arbeitslohn & Gehalt
Im Arbeitsrecht bezeichnet Brutto das im Arbeitsvertrag vereinbarte Gehalt. Der Netto-Rechner ermittelt den Betrag, der nach Abzug aller gesetzlichen Abgaben auf dem Bankkonto des Arbeitnehmers eingeht.
- Brutto: Vereinbartes Gesamtgehalt vor Steuern & Abgaben
- Abzüge: Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer, Sozialversicherung
- Netto: Tatsächliches Auszahlungsgehalt aufs Konto
2. Bei Preisen & Mehrwertsteuer (MwSt)
Im Handels- und Steuerrecht steht Netto für den Waren- oder Dienstleistungswert ohne Steuer. Der Bruttopreis ist der Endpreis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (19 % oder 7 %), den Endverbraucher zahlen.
- Netto: Reiner Warenpreis / B2B-Kalkulationsgrundlage
- Steuer: 19 % Regelsteuersatz oder 7 % ermäßigter Satz
- Brutto: Ladenpreis inkl. MwSt für Endverbraucher (B2C)
Brutto = „Brutal viel“ (hoher Ausgangsbetrag vor Abzügen) | Netto = „Nicht mehr“ (das, was am Ende netto übrig bleibt).
Vom Bruttolohn zum Auszahlungsbetrag: Die 7 Rechenschritte
Klicken Sie auf die einzelnen Rechenschritte einer deutschen Lohn- und Gehaltsabrechnung nach § 108 GewO, um die mathematische und steuerrechtliche Logik jedes Postens im Detail zu verstehen.
Gesamt-Bruttoentgelt
Rechtsgrundlage: § 611a BGBDas gesamte vertraglich vereinbarte Bruttogehalt inklusive laufendem Grundgehalt, Zulagen, Überstundenvergütungen und ggf. geldwertem Vorteil.
- Grundgehalt / Monatslohn
- Leistungs- oder Schichtzulagen
- Geldwerter Vorteil (z. B. 1 % Dienstwagenversteuerung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG)
- Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers (VWL)
Steuerklassen-Vergleich & Netto-Auswirkungen
Die Wahl der Steuerklasse entscheidet maßgeblich über die Höhe Ihres monatlichen Netto-Auszahlungsbetrags. Hier sehen Sie den direkten Vergleich aller 6 Steuerklassen und die Auswirkungen auf Ihr Monatsnetto.
Steuerklasse 1: Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende, Verwitwete (ab 2. Jahr nach Tod)
Die Standard-Steuerklasse für alle Alleinstehenden ohne Kinder. Es gelten der Grundfreibetrag, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) und die Sonderausgabenpauschale (36 €).
Monatliches Netto nach Steuerklassen im Direktvergleich 2026
(Angaben für NRW, ohne KiSt, kinderlos, GKV 2,5 %)| Bruttogehalt | Klasse I / IV | Klasse II (Alleinerz.) | Klasse III (Hauptv.) | Klasse V (Zweitv.) | Klasse VI (Nebenjob) |
|---|---|---|---|---|---|
| 2.500,00 € | 1.764,00 € | 1.845,00 € | 2.012,00 € | 1.475,00 € | 1.420,00 € |
| 3.500,00 € | 2.310,00 € | 2.392,00 € | 2.658,00 € | 1.910,00 € | 1.845,00 € |
| 4.500,00 € | 2.840,00 € | 2.922,00 € | 3.270,00 € | 2.315,00 € | 2.240,00 € |
| 5.500,00 € | 3.340,00 € | 3.422,00 € | 3.855,00 € | 2.710,00 € | 2.630,00 € |
| 7.000,00 € | 4.080,00 € | 4.162,00 € | 4.725,00 € | 3.305,00 € | 3.215,00 € |
| 9.000,00 € | 5.045,00 € | 5.127,00 € | 5.850,00 € | 4.075,00 € | 3.975,00 € |
*Hinweis: Bei Steuerklasse III/V ist das gemeinsame Jahreseinkommen maßgeblich. Zu viel oder zu wenig gezahlte Lohnsteuer wird im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung (§ 46 EStG) exakt ausgeglichen.
Beitragsbemessungsgrenzen & Steuerfreibeträge 2026
Für das Jahr 2026 gelten aktualisierte Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung sowie angehobene Grund- und Kinderfreibeträge im Steuerrecht.
Einkommen oberhalb dieser Grenze ist beitragsfrei in der gesetzlichen Renten- (18,6 %) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %).
Maximale Beitragsbasis für den allgemeinen GKV-Beitrag (14,6 % + Zusatzbeitrag) und die Pflegeversicherung.
Ab diesem regelmäßigen Jahreseinkommen können Angestellte versicherungsfrei werden und in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
Das steuerliche Existenzminimum ist bis zu diesem Betrag vollständig von der Einkommensteuer freigestellt.
Beitragssätze der Sozialversicherung im Überblick (Stand 2026)
| Zweig | Gesamtbeitrag | Arbeitnehmeranteil | Arbeitgeberanteil | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|
| Rentenversicherung (RV) | 18,6 % | 9,3 % | 9,3 % | Gedeckelt bei 8.050 € mtl. |
| Arbeitslosenversicherung (AV) | 2,6 % | 1,3 % | 1,3 % | Gedeckelt bei 8.050 € mtl. |
| Krankenversicherung (GKV) | 14,6 % + Ø 2,5 % | 7,3 % + 1,25 % | 7,3 % + 1,25 % | Zusatzbeitrag paritätisch finanziert |
| Pflegeversicherung (PV Standard) | 3,4 % (+ 0,6 % kinderlos) | 1,7 % (+ 0,6 % = 2,3 %) | 1,7 % | Kinderlosenzuschlag trägt AN allein |
| Pflegeversicherung Sachsen (SN) | 3,4 % (+ 0,6 % kinderlos) | 2,2 % (+ 0,6 % = 2,8 %) | 1,2 % | Wegen Buß- und Bettags § 58 SGB XI |
Kinderstaffel in der Pflegeversicherung nach dem PUEG (ab Juli 2023 / unverändert 2026)
Interaktiver Netto-Booster: Mehr Netto vom Brutto
Wählen Sie steuerfreie und pauschal versteuerte Gehaltsextras aus, um zu berechnen, wie viel zusätzliches Netto Sie ohne höhere Steuerlast pro Monat und Jahr erzielen können.
Monatlicher Sachbezugsgutschein
§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStGArbeitgeber können ihren Angestellten jeden Monat bis zu 50 € als Sachbezug (z. B. Tankgutschein, Shopping-Gutscheinkarte oder City-Gutschein) zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren.
Steuerfreies Deutschland-Jobticket
§ 3 Nr. 15 EStGZuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (einschließlich des Deutschlandtickets) sind in voller Höhe steuer- und sozialabgabenfrei, wenn sie zusätzlich zum Arbeitslohn geleistet werden.
Dienstrad / JobRad Leasing
§ 3 Nr. 37 EStG & § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStGStellt der Arbeitgeber ein Dienstrad (E-Bike oder Fahrrad) zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung, ist dies komplett steuerfrei. Bei Gehaltsumwandlung wird lediglich 0,25 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV Entgeltumwandlung)
§ 3 Nr. 63 EStG & § 1a BetrAVGArbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile ihres Bruttogehalts in eine Direktversicherung oder Pensionskasse umzuwandeln. Der Arbeitgeber muss die ersparten Sozialabgaben mit mindestens 15 % bezuschussen.
Kinderbetreuungszuschuss (Kita & Kindergarten)
§ 3 Nr. 33 EStGZuschüsse des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten, Kitas oder bei Tagesmüttern sind in unbegrenzter Höhe steuer- und sozialabgabenfrei.
Internetpauschale & Homeoffice-Zuschuss
§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStGDer Arbeitgeber kann den privaten Internetanschluss des Mitarbeiters mit bis zu 50 € monatlich bezuschussen. Die Steuer übernimmt der Arbeitgeber mit einer Pauschalsteuer von 25 %, für den Arbeitnehmer ist die Leistung beitragsfrei.
Betriebliche Gesundheitsförderung
§ 3 Nr. 34 EStGArbeitgeber können Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung (nach § 20 und § 20b SGB V) bis zu 600 € im Kalenderjahr steuerfrei erbringen.
Vergleich: 200 € Bruttogehaltserhöhung vs. 200 € Gehaltsextras
- Bruttozuwachs:+200,00 €
- - Lohnsteuer & Soli (ca. 30 %):-60,00 €
- - Sozialabgaben AN (ca. 20,5 %):-41,00 €
- Netto auf dem Konto:+99,00 €
- Arbeitgeberkosten (inkl. AG-Anteil):242,00 €
- z. B. Sachbezug (50 €) + Jobticket (58 €) + Internet (50 €) + Kita (42 €):+200,00 €
- - Steuern:0,00 €
- - Sozialversicherungsabzüge:0,00 €
- Netto-Kaufkraft auf dem Konto:+200,00 €
- Arbeitgeberkosten:200,00 € (volle Ersparnis von 42 € AG-Beitrag)
Die Mathematischen Kernformeln (Brutto / Netto / MwSt)
Transparente Formeln zur exakten manuellen Berechnung und Nachvollziehbarkeit.
Netto zu Brutto (MwSt aufschlagen)
Netto * (1 + Steuersatz / 100) = BruttoMultiplizieren Sie den Nettobetrag mit 1,19 (bei 19 % MwSt) oder 1,07 (bei 7 % MwSt).
💡 100,00 € Netto * 1,19 = 119,00 € Brutto
Brutto zu Netto (MwSt herausrechnen)
Brutto / (1 + Steuersatz / 100) = NettoDividieren Sie den Bruttobetrag durch 1,19 (19 % MwSt) oder 1,07 (7 % MwSt).
💡 119,00 € Brutto / 1,19 = 100,00 € Netto
MwSt-Betrag aus Brutto isolieren
Brutto - (Brutto / (1 + Steuersatz / 100)) = MwStSubtrahieren Sie den berechneten Nettobetrag vom ursprünglichen Bruttobetrag.
💡 119,00 € - (119,00 € / 1,19) = 19,00 € MwSt
Übersicht der Steuerklassen I bis VI in Deutschland
Welche Steuerklasse zu Ihrer Lebenssituation passt und wie sich Abzüge unterscheiden.
| Klasse | Zielgruppe / Familienstand |
|---|---|
| Klasse I | Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende |
| Klasse II | Alleinerziehende mit mindestens einem Kind |
| Klasse III | Verheiratete mit großem Einkommensunterschied (Alleinverdiener) |
| Klasse IV | Verheiratete Doppelverdiener mit ähnlichem Einkommen |
| Klasse V | Verheiratete Partner der Klasse III (Geringverdiener) |
| Klasse VI | Zweitjob, Nebenbeschäftigung oder fehlende Steuer-ID |
Übersicht: 19 % vs. 7 % Mehrwertsteuersätze in Deutschland
Welche Waren und Dienstleistungen unter den Regel- oder ermäßigten Satz fallen.
| Steuersatz | Kategorie / Produkt |
|---|---|
| 19% | Unterhaltungselektronik & Smartphones Fernseher, Laptops, Zubehör |
| 19% | Kleidung & Schuhe Standardbekleidung und Modeartikel |
| 19% | Restaurants & Verzehr vor Ort Speisen und Getränke im Lokal |
| 19% | Dienstleistungen & Handwerker Reparaturen, Beratung, Friseur |
| 19% | Fachbücher & Belletristik (E-Adult) Allgemeine Druckerzeugnisse & digitale Medien |
| 7% | Grundnahrungsmittel (Brot, Milch, Fleisch) Lebensmittel des täglichen Bedarfs |
| 7% | Gedruckte Bücher, Zeitungen & E-Books Presseerzeugnisse & Literatur |
| 7% | Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Bus, Bahn, Tram im Nahverkehr |
| 7% | Kulturtickets (Theater, Museen, Konzert) Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen |
| 7% | Speisen zum Mitnehmen (Take-away) Außer-Haus-Verkauf von Lebensmitteln |
| 0% | Ärztliche Behandlungen & Medizin Heilbehandlungen & medizinische Betreuung |
| 0% | Finanz- & Versicherungsleistungen Kredite, Bankgebühren, Versicherungspolicen |
| 0% | Drittland-Exporte (Außerhalb der EU) Warenausfuhr in Nicht-EU-Staaten |
Kontextuelle Praxisguides: B2B, Kleinunternehmer & Skonto
Hintergrundwissen für die korrekte Rechnungsstellung und Vorsteuer.
B2B vs. B2C Abrechnung
Unternehmen (B2B) kalkulieren vorrangig mit Nettobeträgen, da sie bezahlte Umsatzsteuer im Rahmen des Vorsteuerabzugs vom Finanzamt zurückerhalten. Endverbraucher (B2C) tragen die Steuer als Bruttobetrag endgültig.
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Gewerbetreibende und Freiberufler mit einem Vorjahresumsatz unter 22.000 € (bzw. laufendem Jahr unter 50.000 €) können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Auf ihren Rechnungen wird keine MwSt ausgewiesen.
Skonto-Berechnung bei Zahlungsziel
Wird bei schneller Zahlung (z. B. innerhalb von 14 Tagen) ein Skonto gewährt (z. B. 2 % oder 3 %), reduziert sich der Bruttorechnungsbetrag entsprechend. Die im Rechnungsbetrag enthaltene Umsatzsteuer vermindert sich anteilig.
Amtliche Quellen & Weiterführende Fachressourcen
Offizielle QuellenOffizielle Gesetzestexte, Behördenportale und ministerielle Rechner als transparente Grundlage.
BMF Online-Steuerrechner & Lohnsteuertabellen
Offizielle Berechnungsprogramme der Bundesfinanzverwaltung zur exakten Berechnung der Lohnsteuer, Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag nach den Vorgaben des BMFLSt.
Beitragsbemessungsgrenzen & Beitragssätze der Rentenversicherung
Verbindliche Kennzahlen zur gesetzlichen Rentenversicherung, Beitragsbemessungsgrenzen Ost/West und aktuellen Beitragssätzen (9,3 % Arbeitnehmeranteil).
Übersicht der Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen
Offizielle Liste aller gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland mit den aktuellen Zusatzbeitragssätzen und Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Pflegeversicherung.
Gesetzestext § 19 UStG — Besteuerung der Kleinunternehmer
Der vollständige Gesetzestext zur Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuergesetz inklusive Umsatzgrenzen (22.000 € / 50.000 €) und formalen Befreiungsregeln.
Gesetzestext § 32a EStG — Einkommensteuertarif & Grundfreibetrag
Gesetzliche Formeln für die progressive Einkommensteuerberechnung, Eingangssteuersatz, Spitzensteuersatz und Grundfreibetrag in Deutschland.
Amtliche Verdienst- & Reallohnstatistiken für Deutschland
Offizielle Bundesdaten zu Durchschnittsgehältern, Bruttoarbeitsverdiensten nach Branchen und Bundesländern sowie Entwicklung des Reallohnindex.
Sozialversicherungsrechengrößen & Gesetzlicher Mindestlohn
Publikationen zu den jährlichen Rechengrößen der Sozialversicherung, der Mindestlohnkommission und gesetzlichen Abgabenregelungen für Arbeitnehmer.
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) & Steuerklassen
Informationen zur Steueridentifikationsnummer, elektronischem Steuerklassenwechsel, Freibeträgen und der Übermittlung von Lohnsteuerdaten an Arbeitgeber.
Rechtsprechung und Urteile zum Steuer- und Zollrecht
Entscheidungen und Grundsatzurteile des obersten Bundesgerichts für Steuerfragen, Werbungskostenabzüge und Sonderausgaben.
Häufige Fragen & Antworten (FAQ)
Stand 2026Wichtige Antworten zu Brutto, Netto, Steuerklassen, Abzügen und Mehrwertsteuer mit amtlichen Quellen.
Formell und rechtlich gibt es im deutschen Steuerrecht keinen Unterschied: Beides bezeichnet dieselbe Steuer. Umsatzsteuer (USt.) ist der amtliche Fachbegriff in deutschen Steuergesetzen wie dem Umsatzsteuergesetz (UStG) .
Der Begriff Mehrwertsteuer (MwSt.) beschreibt hingegen das ökonomische System: Auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette wird nur der neu geschaffene „Mehrwert“ besteuert, da Unternehmen die bezahlte Steuer über den Vorsteuerabzug geltend machen können. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nutzt in Bürgerinformationen beide Begriffe synonym.
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