Gehalt & Steuern Rechner

Netto-Brutto-Rechner

Mit unserem kostenlosen Brutto-Netto-Rechner berechnen Sie präzise Ihr Nettogehalt für 2026. Ermitteln Sie sekundenschnell Ihre exakten Abzüge für Lohnsteuer, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung nach Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und Krankenkassen-Zusatzbeitrag – wahlweise als Schnellberechnung oder detaillierte Gehaltsanalyse.

Eingaben

Echtzeit-Berechnung
€
2,50 %
%
Jahre

Ergebnis & Auswertung

Live Berechnet
Nettogehalt (Monatlich)
2.816,08 €

entspricht 62,6 % vom Brutto

Nettogehalt (Jährlich)
33.793,00 €

Gesamtabzüge: 20.207,00 €/Jahr

PositionMonatlich
Bruttogehalt4.500,00 €
Lohnsteuer-718,67 €
Rentenversicherung (9,3%)-418,50 €
Krankenversicherung-384,75 €
Pflegeversicherung-103,50 €
Arbeitslosenversicherung (1,3%)-58,50 €
Abzüge Gesamt-1.683,92 €
Nettogehalt2.816,08 €

Visuelle Aufschlüsselung

KI-Analyse & Erläuterung

AI Pro

Automatische Interpretation Ihrer aktuellen Berechnungsergebnisse (2026)

Diese Berechnung dient zur ersten Orientierung und Richtwert-Ermittlung. Sie stellt keine steuerliche, juristische oder finanzielle Beratung dar. Alle Angaben ohne Gewähr.

So funktioniert die Berechnung

Was ist ein Netto-Brutto-Rechner? (Definition & Erklärung)

Grundlagen, Begriffe und mathematische Zusammenhänge verständlich erklärt.

Ein Netto-Brutto-Rechner (auch Brutto-Netto-Rechner oder Gehalts- und Mehrwertsteuerrechner) ist ein digitales Berechnungswerkzeug, das Geldbeträge zwischen ihrer Gesamtsumme vor Abzügen (Brutto) und dem tatsächlich verbleibenden Auszahlungs- oder Warenwert (Netto) umrechnet.

Der Begriff wird im Alltag in zwei zentralen Kontexten verwendet:

1. Bei Arbeitslohn & Gehalt

Im Arbeitsrecht bezeichnet Brutto das im Arbeitsvertrag vereinbarte Gehalt. Der Netto-Rechner ermittelt den Betrag, der nach Abzug aller gesetzlichen Abgaben auf dem Bankkonto des Arbeitnehmers eingeht.

  • Brutto: Vereinbartes Gesamtgehalt vor Steuern & Abgaben
  • Abzüge: Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer, Sozialversicherung
  • Netto: Tatsächliches Auszahlungsgehalt aufs Konto

2. Bei Preisen & Mehrwertsteuer (MwSt)

Im Handels- und Steuerrecht steht Netto für den Waren- oder Dienstleistungswert ohne Steuer. Der Bruttopreis ist der Endpreis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (19 % oder 7 %), den Endverbraucher zahlen.

  • Netto: Reiner Warenpreis / B2B-Kalkulationsgrundlage
  • Steuer: 19 % Regelsteuersatz oder 7 % ermäßigter Satz
  • Brutto: Ladenpreis inkl. MwSt für Endverbraucher (B2C)
Eselsbrücke zum Merken

Brutto = „Brutal viel“ (hoher Ausgangsbetrag vor Abzügen) | Netto = „Nicht mehr“ (das, was am Ende netto übrig bleibt).

Netto < Brutto (bei Gehalt)
Anatomie der Gehaltsabrechnung

Vom Bruttolohn zum Auszahlungsbetrag: Die 7 Rechenschritte

Klicken Sie auf die einzelnen Rechenschritte einer deutschen Lohn- und Gehaltsabrechnung nach § 108 GewO, um die mathematische und steuerrechtliche Logik jedes Postens im Detail zu verstehen.

Schritt 01 von 07

Gesamt-Bruttoentgelt

Rechtsgrundlage: § 611a BGB
4.500,00 €

Das gesamte vertraglich vereinbarte Bruttogehalt inklusive laufendem Grundgehalt, Zulagen, Überstundenvergütungen und ggf. geldwertem Vorteil.

Zusammensetzung & Prüfpunkte:
  • Grundgehalt / Monatslohn
  • Leistungs- oder Schichtzulagen
  • Geldwerter Vorteil (z. B. 1 % Dienstwagenversteuerung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG)
  • Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers (VWL)
Steuerklassen-Kompass 2026

Steuerklassen-Vergleich & Netto-Auswirkungen

Die Wahl der Steuerklasse entscheidet maßgeblich über die Höhe Ihres monatlichen Netto-Auszahlungsbetrags. Hier sehen Sie den direkten Vergleich aller 6 Steuerklassen und die Auswirkungen auf Ihr Monatsnetto.

Detailanalyse

Steuerklasse 1: Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende, Verwitwete (ab 2. Jahr nach Tod)

§ 38b EStG

Die Standard-Steuerklasse für alle Alleinstehenden ohne Kinder. Es gelten der Grundfreibetrag, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) und die Sonderausgabenpauschale (36 €).

Grundfreibetrag12.096 € (einfacher Grundfreibetrag)
Kinderfreibetrag0,5 oder 1,0 Zähler
Soli-FreigrenzeFreigrenze bis 18.130 € LSt
SplittingvorteilNein (Grundtarif nach § 32a Abs. 1 EStG)

Monatliches Netto nach Steuerklassen im Direktvergleich 2026

(Angaben für NRW, ohne KiSt, kinderlos, GKV 2,5 %)
BruttogehaltKlasse I / IVKlasse II (Alleinerz.)Klasse III (Hauptv.)Klasse V (Zweitv.)Klasse VI (Nebenjob)
2.500,00 €1.764,00 €1.845,00 €2.012,00 €1.475,00 €1.420,00 €
3.500,00 €2.310,00 €2.392,00 €2.658,00 €1.910,00 €1.845,00 €
4.500,00 €2.840,00 €2.922,00 €3.270,00 €2.315,00 €2.240,00 €
5.500,00 €3.340,00 €3.422,00 €3.855,00 €2.710,00 €2.630,00 €
7.000,00 €4.080,00 €4.162,00 €4.725,00 €3.305,00 €3.215,00 €
9.000,00 €5.045,00 €5.127,00 €5.850,00 €4.075,00 €3.975,00 €

*Hinweis: Bei Steuerklasse III/V ist das gemeinsame Jahreseinkommen maßgeblich. Zu viel oder zu wenig gezahlte Lohnsteuer wird im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung (§ 46 EStG) exakt ausgeglichen.

Gesetzliche Rechengrößen 2026

Beitragsbemessungsgrenzen & Steuerfreibeträge 2026

Für das Jahr 2026 gelten aktualisierte Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung sowie angehobene Grund- und Kinderfreibeträge im Steuerrecht.

Renten- & Arbeitslosenvers.
96.600 € / Jahr
8.050 € / Monat (Bundeseinheitlich)

Einkommen oberhalb dieser Grenze ist beitragsfrei in der gesetzlichen Renten- (18,6 %) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %).

Kranken- & Pflegeversicherung
66.600 € / Jahr
5.550 € / Monat (Bundeseinheitlich)

Maximale Beitragsbasis für den allgemeinen GKV-Beitrag (14,6 % + Zusatzbeitrag) und die Pflegeversicherung.

Versicherungspflichtgrenze (JAEG)
73.800 € / Jahr
6.150 € / Monat

Ab diesem regelmäßigen Jahreseinkommen können Angestellte versicherungsfrei werden und in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.

Grundfreibetrag (§ 32a EStG)
12.096 € / Single
24.192 € (Verheiratete)

Das steuerliche Existenzminimum ist bis zu diesem Betrag vollständig von der Einkommensteuer freigestellt.

Beitragssätze der Sozialversicherung im Überblick (Stand 2026)

ZweigGesamtbeitragArbeitnehmeranteilArbeitgeberanteilBesonderheiten
Rentenversicherung (RV)18,6 %9,3 %9,3 %Gedeckelt bei 8.050 € mtl.
Arbeitslosenversicherung (AV)2,6 %1,3 %1,3 %Gedeckelt bei 8.050 € mtl.
Krankenversicherung (GKV)14,6 % + Ø 2,5 %7,3 % + 1,25 %7,3 % + 1,25 %Zusatzbeitrag paritätisch finanziert
Pflegeversicherung (PV Standard)3,4 % (+ 0,6 % kinderlos)1,7 % (+ 0,6 % = 2,3 %)1,7 %Kinderlosenzuschlag trägt AN allein
Pflegeversicherung Sachsen (SN)3,4 % (+ 0,6 % kinderlos)2,2 % (+ 0,6 % = 2,8 %)1,2 %Wegen Buß- und Bettags § 58 SGB XI

Kinderstaffel in der Pflegeversicherung nach dem PUEG (ab Juli 2023 / unverändert 2026)

Kinderlos ab 232,30 % AN+0,60% Zuschlag
1 Kind1,70 % ANStandardbeitrag
2 Kinder1,45 % AN-0,25% Rabatt
3 Kinder1,20 % AN-0,50% Rabatt
4 Kinder0,95 % AN-0,75% Rabatt
5+ Kinder0,70 % AN-1,00% Rabatt
Gehaltsoptimierung 2026

Interaktiver Netto-Booster: Mehr Netto vom Brutto

Wählen Sie steuerfreie und pauschal versteuerte Gehaltsextras aus, um zu berechnen, wie viel zusätzliches Netto Sie ohne höhere Steuerlast pro Monat und Jahr erzielen können.

Ihr berechneter Netto-Vorteil
+108,00 € / Monat
+1.296,00 € pro Jahr (100 % netto)
Entspricht ca. +196,00 € Bruttolohnerhöhung
Aktiviert

Monatlicher Sachbezugsgutschein

§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG

Arbeitgeber können ihren Angestellten jeden Monat bis zu 50 € als Sachbezug (z. B. Tankgutschein, Shopping-Gutscheinkarte oder City-Gutschein) zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren.

Maximalwert:bis zu 50,00 € / mtl.
Aktiviert

Steuerfreies Deutschland-Jobticket

§ 3 Nr. 15 EStG

Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (einschließlich des Deutschlandtickets) sind in voller Höhe steuer- und sozialabgabenfrei, wenn sie zusätzlich zum Arbeitslohn geleistet werden.

Maximalwert:bis zu 58,00 € / mtl.
Hinzufügen

Dienstrad / JobRad Leasing

§ 3 Nr. 37 EStG & § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

Stellt der Arbeitgeber ein Dienstrad (E-Bike oder Fahrrad) zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung, ist dies komplett steuerfrei. Bei Gehaltsumwandlung wird lediglich 0,25 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert.

Maximalwert:bis zu 75,00 € / mtl.
Hinzufügen

Betriebliche Altersvorsorge (bAV Entgeltumwandlung)

§ 3 Nr. 63 EStG & § 1a BetrAVG

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile ihres Bruttogehalts in eine Direktversicherung oder Pensionskasse umzuwandeln. Der Arbeitgeber muss die ersparten Sozialabgaben mit mindestens 15 % bezuschussen.

Maximalwert:bis zu 312,00 € / mtl.
Hinzufügen

Kinderbetreuungszuschuss (Kita & Kindergarten)

§ 3 Nr. 33 EStG

Zuschüsse des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten, Kitas oder bei Tagesmüttern sind in unbegrenzter Höhe steuer- und sozialabgabenfrei.

Maximalwert:bis zu 300,00 € / mtl.
Hinzufügen

Internetpauschale & Homeoffice-Zuschuss

§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG

Der Arbeitgeber kann den privaten Internetanschluss des Mitarbeiters mit bis zu 50 € monatlich bezuschussen. Die Steuer übernimmt der Arbeitgeber mit einer Pauschalsteuer von 25 %, für den Arbeitnehmer ist die Leistung beitragsfrei.

Maximalwert:bis zu 50,00 € / mtl.
Hinzufügen

Betriebliche Gesundheitsförderung

§ 3 Nr. 34 EStG

Arbeitgeber können Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung (nach § 20 und § 20b SGB V) bis zu 600 € im Kalenderjahr steuerfrei erbringen.

Maximalwert:bis zu 50,00 € / mtl.

Vergleich: 200 € Bruttogehaltserhöhung vs. 200 € Gehaltsextras

Klassische Gehaltserhöhung (+200 € Brutto)
  • Bruttozuwachs:+200,00 €
  • - Lohnsteuer & Soli (ca. 30 %):-60,00 €
  • - Sozialabgaben AN (ca. 20,5 %):-41,00 €
  • Netto auf dem Konto:+99,00 €
  • Arbeitgeberkosten (inkl. AG-Anteil):242,00 €
Intelligente Gehaltsextras (+200 € Netto-Bausteine)
  • z. B. Sachbezug (50 €) + Jobticket (58 €) + Internet (50 €) + Kita (42 €):+200,00 €
  • - Steuern:0,00 €
  • - Sozialversicherungsabzüge:0,00 €
  • Netto-Kaufkraft auf dem Konto:+200,00 €
  • Arbeitgeberkosten:200,00 € (volle Ersparnis von 42 € AG-Beitrag)

Die Mathematischen Kernformeln (Brutto / Netto / MwSt)

Transparente Formeln zur exakten manuellen Berechnung und Nachvollziehbarkeit.

Netto zu Brutto (MwSt aufschlagen)

Netto * (1 + Steuersatz / 100) = Brutto

Multiplizieren Sie den Nettobetrag mit 1,19 (bei 19 % MwSt) oder 1,07 (bei 7 % MwSt).

💡 100,00 € Netto * 1,19 = 119,00 € Brutto

Brutto zu Netto (MwSt herausrechnen)

Brutto / (1 + Steuersatz / 100) = Netto

Dividieren Sie den Bruttobetrag durch 1,19 (19 % MwSt) oder 1,07 (7 % MwSt).

💡 119,00 € Brutto / 1,19 = 100,00 € Netto

MwSt-Betrag aus Brutto isolieren

Brutto - (Brutto / (1 + Steuersatz / 100)) = MwSt

Subtrahieren Sie den berechneten Nettobetrag vom ursprünglichen Bruttobetrag.

💡 119,00 € - (119,00 € / 1,19) = 19,00 € MwSt

Übersicht der Steuerklassen I bis VI in Deutschland

Welche Steuerklasse zu Ihrer Lebenssituation passt und wie sich Abzüge unterscheiden.

KlasseZielgruppe / Familienstand
Klasse ILedige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende
Klasse IIAlleinerziehende mit mindestens einem Kind
Klasse IIIVerheiratete mit großem Einkommensunterschied (Alleinverdiener)
Klasse IVVerheiratete Doppelverdiener mit ähnlichem Einkommen
Klasse VVerheiratete Partner der Klasse III (Geringverdiener)
Klasse VIZweitjob, Nebenbeschäftigung oder fehlende Steuer-ID

Übersicht: 19 % vs. 7 % Mehrwertsteuersätze in Deutschland

Welche Waren und Dienstleistungen unter den Regel- oder ermäßigten Satz fallen.

SteuersatzKategorie / Produkt
19%Unterhaltungselektronik & Smartphones

Fernseher, Laptops, Zubehör

19%Kleidung & Schuhe

Standardbekleidung und Modeartikel

19%Restaurants & Verzehr vor Ort

Speisen und Getränke im Lokal

19%Dienstleistungen & Handwerker

Reparaturen, Beratung, Friseur

19%Fachbücher & Belletristik (E-Adult)

Allgemeine Druckerzeugnisse & digitale Medien

7%Grundnahrungsmittel (Brot, Milch, Fleisch)

Lebensmittel des täglichen Bedarfs

7%Gedruckte Bücher, Zeitungen & E-Books

Presseerzeugnisse & Literatur

7%Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Bus, Bahn, Tram im Nahverkehr

7%Kulturtickets (Theater, Museen, Konzert)

Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen

7%Speisen zum Mitnehmen (Take-away)

Außer-Haus-Verkauf von Lebensmitteln

0%Ärztliche Behandlungen & Medizin

Heilbehandlungen & medizinische Betreuung

0%Finanz- & Versicherungsleistungen

Kredite, Bankgebühren, Versicherungspolicen

0%Drittland-Exporte (Außerhalb der EU)

Warenausfuhr in Nicht-EU-Staaten

Kontextuelle Praxisguides: B2B, Kleinunternehmer & Skonto

Hintergrundwissen für die korrekte Rechnungsstellung und Vorsteuer.

B2B vs. B2C Abrechnung

Unternehmen (B2B) kalkulieren vorrangig mit Nettobeträgen, da sie bezahlte Umsatzsteuer im Rahmen des Vorsteuerabzugs vom Finanzamt zurückerhalten. Endverbraucher (B2C) tragen die Steuer als Bruttobetrag endgültig.

Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Gewerbetreibende und Freiberufler mit einem Vorjahresumsatz unter 22.000 € (bzw. laufendem Jahr unter 50.000 €) können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Auf ihren Rechnungen wird keine MwSt ausgewiesen.

Skonto-Berechnung bei Zahlungsziel

Wird bei schneller Zahlung (z. B. innerhalb von 14 Tagen) ein Skonto gewährt (z. B. 2 % oder 3 %), reduziert sich der Bruttorechnungsbetrag entsprechend. Die im Rechnungsbetrag enthaltene Umsatzsteuer vermindert sich anteilig.

Amtliche Quellen & Weiterführende Fachressourcen

Offizielle Quellen

Offizielle Gesetzestexte, Behördenportale und ministerielle Rechner als transparente Grundlage.

Amtliche QuelleBundesministerium der Finanzen (BMF)

BMF Online-Steuerrechner & Lohnsteuertabellen

Offizielle Berechnungsprogramme der Bundesfinanzverwaltung zur exakten Berechnung der Lohnsteuer, Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag nach den Vorgaben des BMFLSt.

Amtliche ReferenzPortal besuchen →
Gesetzliche RentenversicherungDeutsche Rentenversicherung (DRV)

Beitragsbemessungsgrenzen & Beitragssätze der Rentenversicherung

Verbindliche Kennzahlen zur gesetzlichen Rentenversicherung, Beitragsbemessungsgrenzen Ost/West und aktuellen Beitragssätzen (9,3 % Arbeitnehmeranteil).

Amtliche ReferenzPortal besuchen →
GKV DachverbandGKV-Spitzenverband

Übersicht der Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen

Offizielle Liste aller gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland mit den aktuellen Zusatzbeitragssätzen und Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Pflegeversicherung.

Amtliche ReferenzPortal besuchen →
BundesrechtBundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet)

Gesetzestext § 19 UStG — Besteuerung der Kleinunternehmer

Der vollständige Gesetzestext zur Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuergesetz inklusive Umsatzgrenzen (22.000 € / 50.000 €) und formalen Befreiungsregeln.

Amtliche ReferenzPortal besuchen →
EinkommensteuergesetzBundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet)

Gesetzestext § 32a EStG — Einkommensteuertarif & Grundfreibetrag

Gesetzliche Formeln für die progressive Einkommensteuerberechnung, Eingangssteuersatz, Spitzensteuersatz und Grundfreibetrag in Deutschland.

Amtliche ReferenzPortal besuchen →
Amtliche StatistikStatistisches Bundesamt (Destatis)

Amtliche Verdienst- & Reallohnstatistiken für Deutschland

Offizielle Bundesdaten zu Durchschnittsgehältern, Bruttoarbeitsverdiensten nach Branchen und Bundesländern sowie Entwicklung des Reallohnindex.

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BMAS VeröffentlichungBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Sozialversicherungsrechengrößen & Gesetzlicher Mindestlohn

Publikationen zu den jährlichen Rechengrößen der Sozialversicherung, der Mindestlohnkommission und gesetzlichen Abgabenregelungen für Arbeitnehmer.

Amtliche ReferenzPortal besuchen →
BundesoberbehördeBundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) & Steuerklassen

Informationen zur Steueridentifikationsnummer, elektronischem Steuerklassenwechsel, Freibeträgen und der Übermittlung von Lohnsteuerdaten an Arbeitgeber.

Amtliche ReferenzPortal besuchen →
HöchstgerichtBundesfinanzhof (BFH)

Rechtsprechung und Urteile zum Steuer- und Zollrecht

Entscheidungen und Grundsatzurteile des obersten Bundesgerichts für Steuerfragen, Werbungskostenabzüge und Sonderausgaben.

Amtliche ReferenzPortal besuchen →

Häufige Fragen & Antworten (FAQ)

Stand 2026

Wichtige Antworten zu Brutto, Netto, Steuerklassen, Abzügen und Mehrwertsteuer mit amtlichen Quellen.

Formell und rechtlich gibt es im deutschen Steuerrecht keinen Unterschied: Beides bezeichnet dieselbe Steuer. Umsatzsteuer (USt.) ist der amtliche Fachbegriff in deutschen Steuergesetzen wie dem Umsatzsteuergesetz (UStG) .

Der Begriff Mehrwertsteuer (MwSt.) beschreibt hingegen das ökonomische System: Auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette wird nur der neu geschaffene „Mehrwert“ besteuert, da Unternehmen die bezahlte Steuer über den Vorsteuerabzug geltend machen können. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nutzt in Bürgerinformationen beide Begriffe synonym.

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