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Grunderwerbsteuer-Rechner Brandenburg 2026

Berechnen Sie die exakte Grunderwerbsteuer in Brandenburg (6,5 % Steuersatz). In Brandenburg gilt der Spitzensteuersatz von 6,5 %. Insbesondere im Berliner Speckgürtel (Potsdam, Bernau, Königs Wusterhausen) wiegt diese Kaufnebenkostenposition schwer.

Eingaben

Echtzeit-Berechnung

Brandenburg

6,5 % Steuersatz

Brandenburg hob die Grunderwerbsteuer im Jahr 2014 auf den bundesweiten Höchstsatz von 6,5 % an.

€
Steuerabzüge (Inventar & Rücklagen)Ersparnis: +975,00 €
€

Bewegliche Gegenstände (z. B. Einbauküche oder Saunen) werden separat im Kaufvertrag ausgewiesen und von der Grunderwerbsteuer befreit.

Ergebnis & Auswertung

Live Berechnet
Grunderwerbsteuer in Brandenburg6.5 %
28.275,00 €

Berechnet auf 435.000,00 € (nach 15.000,00 € Inventarabzug)

Gesamte Kaufnebenkosten
51.090,00 €

Entspricht 11,4 % des Kaufpreises

Empfohlenes Eigenkapital
141.090,00 €

Nebenkosten (51.090,00 €) + 20% Anzahlung

Vergleich: Was kostet diese Immobilie in anderen Bundesländern?

Bayern (3,5 %)
15.225,00 €

-13.050,00 € günstiger

BW / NI / TH (5,0 %)
21.750,00 €

Mittelfeld

NRW / SH / BB (6,5 %)
28.275,00 €

Höchstsatz

PositionBetrag
Immobilien-Kaufpreis450.000,00 €
./. Abzug Inventar & Rücklagen-15.000,00 €
Grunderwerbsteuer in Brandenburg (6.5 %)+28.275,00 €
Notar- & Grundbuchkosten (1.5 %)+6.750,00 €
Maklerprovision (3.57 %)+16.065,00 €
Gesamter Zahlbetrag (Kaufpreis + Nebenkosten)501.090,00 €

Visuelle Aufschlüsselung

KI-Analyse & Erläuterung

AI Pro

Automatische Interpretation Ihrer aktuellen Berechnungsergebnisse (2026)

Diese Berechnung dient zur ersten Orientierung und Richtwert-Ermittlung. Sie stellt keine steuerliche, juristische oder finanzielle Beratung dar. Alle Angaben ohne Gewähr.

So funktioniert die Berechnung

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Abgabe, die beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien in Deutschland anfällt. Sie gehört zu den wichtigsten Kaufnebenkosten und muss direkt aus dem Eigenkapital an das Finanzamt entrichtet werden.

Regionale Tipps für Brandenburg:

  • Bei einem Kaufpreis von 500.000 € fallen in Brandenburg allein 32.500 € Grunderwerbsteuer an – planen Sie diesen Betrag vollständig als Eigenkapital ein.
  • Reduzieren Sie die Steuerlast gezielt durch vertragliche Aufschlüsselung von Einbauküche und Zubehör.
WEITERE FINANZWERKZEUGE

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Grunderwerbsteuer Brandenburg 2026: Steuersatz 6,50 % exakt berechnen

Berechnen Sie exakte Werte für das Bundesland Brandenburg. Unser Rechner berücksichtigt automatisch alle regionalen Gesetzgebungen, Steuersätze und Förderprogramme für 2026.

Brandenburg KennzahlenBB
Hauptstadt:Potsdam
Kirchensteuer:9 %
Grunderwerbsteuer:6,50 %
Gesetzl. Feiertage:12 Tage

Regionale Kennzahlen & Benchmark-Vergleich: Brandenburg vs. Bundesdurchschnitt

Diese Gegenüberstellung zeigt, wie sich das Bundesland Brandenburg im direkten Vergleich zum Bundesdurchschnitt schlägt:

Kennzahl / FaktorBrandenburgBundesdurchschnittBesonderheit & Auswirkung
Kirchensteuer (KiSt)9 %9 %Regulärer Satz in 14 von 16 Bundesländern.
Ø Bruttogehalt (Vollzeit)41.400,00 € / Jahrca. 48.000 € / JahrRegionales Lohnniveau beeinflusst Steuerprogression und Kaufkraft.
Pflegeversicherung (Arbeitnehmer)1.7 %1,7 % (Standard)Bundesweiter Standard-Arbeitnehmeranteil.
Gesetzliche Feiertage12 Tage10–11 TageErhöht bezahlte arbeitsfreie Tage im Jahresverlauf.
Grunderwerbsteuer6,50 %ca. 5,2 %Beeinflusst die fälligen Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb direkt.
Ø Immobilien-Kaufpreis3.100,00 € / m²ca. 3.200 € / m²Gibt die durchschnittlichen Investitionskosten pro Quadratmeter an.
Grundsteuer-ModellBundesmodell (Scholz-Modell)BundesmodellLandesspezifische Regelung für Grundsteuerberechnung ab 2025.

Landesspezifische Gesetze & Besonderheiten in Brandenburg

Kirchensteuer & Kappungsregeln

In Brandenburg beträgt der Kirchensteuersatz 9 % der Lohnsteuer. Ergänzend schützt die Kirchensteuerkappung Besserverdiener vor übermäßigen Abzügen, indem die Kirchensteuer auf maximal 2,75 % bis 4 % des zu versteuernden Einkommens begrenzt wird.

Landesförderbank & Zuschüsse

Das Landesförderinstitut ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg) stellt mit dem Programm "ILB Wohnraumförderung für selbstgenutztes Wohneigentum" zinsverbilligte Darlehen und Bauzuschüsse für Immobilienkäufer, Familien und Modernisierer bereit.

Grundsteuer & Hebesätze

Brandenburg nutzt für die Grundsteuer-Reform das Modell "Bundesmodell (Scholz-Modell)". Brandenburg berechnet die Grundsteuer nach dem Bundesmodell auf Basis von Bodenrichtwerten, Mietniveaustufen und Gebäudetypen.

Familien & regionale Kaufkraft

ILB Einmalleistungen & Beitragsentlastung bei Kitas für einkommensschwächere Familien.

Praktisches Rechenbeispiel für Brandenburg

Beispiel Immobilienkaufpreis
350.000 €
Grunderwerbsteuer (6,50 %)
22.750,00 €
Kaufnebenkosten Gesamt (ca. 8.3 %)
29.050,00 €

Häufige Fragen zu Steuern & Abzügen in Brandenburg (FAQ)

Die Grunderwerbsteuer in Brandenburg beträgt derzeit 6,50 % des Kaufpreises. Sie wird beim Erwerb von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen fällig.

Praxistipps für Einwohner & Erwerber in Brandenburg

  • 1Bei einem Kaufpreis von 500.000 € fallen in Brandenburg allein 32.500 € Grunderwerbsteuer an – planen Sie diesen Betrag vollständig als Eigenkapital ein.
  • 2Reduzieren Sie die Steuerlast gezielt durch vertragliche Aufschlüsselung von Einbauküche und Zubehör.
Überblick & Leitfaden
Zuletzt aktualisiert: 02. August 2026

Grunderwerbsteuer in Deutschland: Das müssen Immobilienkäufer 2026 wissen

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Landessteuer, die in Deutschland beim Kauf von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen anfällt. Die Steuersätze variieren je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Unser kostenloser Grunderwerbsteuer-Rechner berechnet die exakte Steuerlast für alle 16 Bundesländer, berücksichtigt steuersenkenden Inventarabzug (z. B. Einbauküchen) und ermittelt den gesamten Eigenkapitalbedarf inklusive Notar-, Grundbuch- und Maklerkosten.

Steuersatz-Spanne
3,5 % – 6,5 %

Von Bayern (3,5 %) bis NRW/SH (6,5 %)

Zahlungsfrist
1 Monat

Nach Erhalt des Steuerbescheids

Sparpotenzial
Bis zu 2.000 €+

Durch Inventar- & Rücklagenabzug

Länder-Übersicht 2026

Grunderwerbsteuer-Tabelle aller 16 Bundesländer

Klicken Sie auf Ihr Bundesland, um zum spezialisierten Detail-Rechner mit allen lokalen Regelungen, historischen Steuersätzen und Beispielen zu gelangen.

BundeslandSteuersatz (%)Steuer bei 300.000 €Steuer bei 500.000 €Steuer bei 750.000 €Detail-Rechner
Bayern3,5 %10.500,00 €17.500,00 €26.250,00 €Rechner öffnen
Baden-Württemberg5,0 %15.000,00 €25.000,00 €37.500,00 €Rechner öffnen
Berlin6,0 %18.000,00 €30.000,00 €45.000,00 €Rechner öffnen
Brandenburg6,5 %19.500,00 €32.500,00 €48.750,00 €Rechner öffnen
Bremen5,0 %15.000,00 €25.000,00 €37.500,00 €Rechner öffnen
Hamburg5,5 %16.500,00 €27.500,00 €41.250,00 €Rechner öffnen
Hessen6,0 %18.000,00 €30.000,00 €45.000,00 €Rechner öffnen
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %18.000,00 €30.000,00 €45.000,00 €Rechner öffnen
Niedersachsen5,0 %15.000,00 €25.000,00 €37.500,00 €Rechner öffnen
Nordrhein-Westfalen6,5 %19.500,00 €32.500,00 €48.750,00 €Rechner öffnen
Rheinland-Pfalz5,0 %15.000,00 €25.000,00 €37.500,00 €Rechner öffnen
Saarland6,5 %19.500,00 €32.500,00 €48.750,00 €Rechner öffnen
Sachsen5,5 %16.500,00 €27.500,00 €41.250,00 €Rechner öffnen
Sachsen-Anhalt5,0 %15.000,00 €25.000,00 €37.500,00 €Rechner öffnen
Schleswig-Holstein6,5 %19.500,00 €32.500,00 €48.750,00 €Rechner öffnen
Thüringen5,0 %15.000,00 €25.000,00 €37.500,00 €Rechner öffnen
Praxis-Rechenbeispiele

Beispiel-Tabelle: Grunderwerbsteuer nach Kaufpreis & Steuersatz

Nutzen Sie diese Richtwerte zur schnellen Orientierung für gängige Immobilienkaufpreise in Deutschland:

Kaufpreis3,5 % (z. B. Bayern)5,0 % (z. B. BW / NI / TH)5,5 % (z. B. Hamburg / Sachsen)6,0 % (z. B. Berlin / Hessen)6,5 % (z. B. NRW / SH / BB)
200.000 €7.000,00 €10.000,00 €11.000,00 €12.000,00 €13.000,00 €
300.000 €10.500,00 €15.000,00 €16.500,00 €18.000,00 €19.500,00 €
400.000 €14.000,00 €20.000,00 €22.000,00 €24.000,00 €26.000,00 €
500.000 €17.500,00 €25.000,00 €27.500,00 €30.000,00 €32.500,00 €
750.000 €26.250,00 €37.500,00 €41.250,00 €45.000,00 €48.750,00 €
Formel & Beispiel

So funktioniert die Berechnung der Grunderwerbsteuer

Mathematische Formel
(Kaufpreis − Zubehör/Inventar) × Steuersatz (%) = Grunderwerbsteuer

Ausführliches Praxisbeispiel:

Nehmen wir an, Sie erwerben ein Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen (Steuersatz 6,5 %) zu einem vereinbarten Gesamtkaufpreis von 400.000 €.

Im notariellen Kaufvertrag halten Sie gemeinsam mit dem Verkäufer fest, dass eine hochwertige Einbauküche im Wert von 15.000 € mitverkauft wird.

Gesamtkaufpreis:400.000 €
./. Inventarabzug (Einbauküche):-15.000 €
Steuerpflichtige Bemessungsgrundlage:385.000 €
Grunderwerbsteuer (6,5 % von 385.000 €):25.025 €

Ihre Steuerersparnis: Ohne die getrennte Ausweisung der Küche hätte die Grunderwerbsteuer 26.000 € betragen (400.000 € × 6,5 %). Durch die vertragliche Trennung sparen Sie direkt 975 € reine Steuer!

Wichtiger Hinweis zu Notar- & Maklerkosten:

Die Grunderwerbsteuer umfasst rein die staatliche Steuer. Weitere Erwerbsnebenkosten wie Notar- und Grundbuchgebühren (ca. 1,5 % bis 2,0 %) sowie Maklerprovisionen (meist 3,57 % Käuferanteil) sind nicht in der Grunderwerbsteuer enthalten und müssen gesondert berücksichtigt werden.

Alle Nebenkosten im Blick

Grunderwerbsteuer + Notar + Makler = Gesamte Kaufnebenkosten

Im Gegensatz zu einfachen Online-Rechnern erlaubt unser Tool die vollständige Kombination aus Grunderwerbsteuer, Notar-/Grundbuchkosten und Maklerprovision. So ermitteln Sie exakt, wie viel Eigenkapital Sie am Tag der Notarunterzeichnung bereithalten müssen.

1. Grunderwerbsteuer

3,5 % bis 6,5 % des bereinigten Kaufpreises (Geht an das Finanzamt).

2. Notar & Grundbuch

Ca. 1,5 % bis 2,0 % des Gesamtkaufpreises (Pflicht für die Eigentumsübertragung).

3. Maklerprovision

Bis zu 3,57 % inkl. MwSt. (Käuferanteil bei Wohnimmobilien).

Möchten Sie alle Kaufnebenkosten detailliert aufschlüsseln und simulieren?

Zum Kaufnebenkosten-Rechner
Steuerbefreiungen § 3 GrEStG

Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an? (Ausnahmen & Befreiungen)

Das Grunderwerbsteuergesetz sieht für verschiedene persönliche und rechtliche Konstellationen eine vollständige Steuerbefreiung (0 € Steuer) vor:

1

Ehegatten & eingetragene Lebenspartner

Verkäufe oder Übertragungen zwischen Ehepartnern (§ 3 Nr. 1 GrEStG) sowie Vermögensauseinandersetzungen nach einer Scheidung (§ 3 Nr. 5 GrEStG) sind komplett steuerfrei.

2

Verwandte in gerader Linie

Grundstücksübertragungen zwischen Eltern und Kindern, Großeltern und Enkeln sowie Stiefkindern sind nach § 3 Nr. 6 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit.

3

Schenkung & Erbschaft

Erwerbe von Todes wegen (Erbschaft) und unentgeltliche Schenkungen unter Lebenden fallen nach § 3 Nr. 2 GrEStG nicht unter die Grunderwerbsteuer.

4

Kaufpreise unter 2.500 € (Bagatellgrenze)

Liegt der Gesamtkaufpreis eines Grundstücks oder Miteigentumsanteils unter 2.500 €, wird nach § 3 Nr. 1 GrEStG keine Steuer erhoben.

5

Betriebliche Umstrukturierungen (§ 6a GrEStG)

Konzerninterne Umstrukturierungen und Verschmelzungen nach dem Umwandlungsgesetz können unter Einhaltung gesetzlicher Haltefristen von der Steuer befreit werden.

Steueroptimierung

Was zählt zur Bemessungsgrundlage – und was nicht?

Gegenstand der Grunderwerbsteuer ist ausschließlich das unbewegliche Vermögen (Grund und Boden sowie das darauf befindliche Gebäude). Bewegliche Gegenstände, die zusammen mit der Immobilie gekauft werden, gehören rechtlich zum Zubehör und unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer.

Steuerfrei als Zubehör abziehbar:

  • Einbauküchen und Elektrogeräte
  • Einbauschränke, Möbel und Lampen
  • Sauna-Anlagen und Infrarotkabinen
  • Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
  • Markisen, Gartenhäuser und Swimmingpools
  • Brennstoffvorräte (Heizöl, Pellets im Tank)

Steuerpflichtige Bestandteile (Nicht abziehbar):

  • Grundstück und Erschließungskosten
  • Fest eingebautes Gebäude und Wände
  • Fest verlegte Fußböden (Parkett, Fliesen)
  • Fest installierte Heizungsanlage
  • Fenster, Türen und Badausstattung
Häufige Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen zur Grunderwerbsteuer

Offizielle Quellen & Gesetzestexte