Ehegattensplitting-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihren exakten Steuervorteil durch das Ehegattensplitting im Vergleich zur Einzelveranlagung. Ermitteln Sie Ersparnisse bei Einkommensunterschieden, vergleichen Sie Steuersätze und analysieren Sie Soli und Kirchensteuer.
Eingaben
Echtzeit-BerechnungStandard: Es werden gesetzliche Arbeitnehmer-Pauschbeträge (1.230 € Pauschalwerbungskosten & 36 € Sonderausgaben) abgezogen.
Gesamteinkommen des Paares:90.000,00 €
Geschätztes zu versteuerndes Einkommen (zvE):87.468,00 €
Ergebnis & Auswertung
Live BerechnetSie sparen 8,6 % Ihrer Gesamtabgaben gegenüber der Einzelveranlagung
Direkter Splittingeffekt
Durch verdoppelte Freigrenze
900 % der ESt
| Kategorie | Einzelveranlagung | Ehegattensplitting | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| Einkommensteuer | 19.322,00 € | 17.652,00 € | +1.670,00 € |
| Solidaritätszuschlag | 0,00 € | 0,00 € | +0,00 € |
| Kirchensteuer | 173.898,00 € | 158.868,00 € | +15.030,00 € |
| Gesamte Abgaben | 193.220,00 € | 176.520,00 € | +16.700,00 € |
Steuersätze im Detail (Durchschnitt & Grenzsteuersatz)
Einzelveranlagung Steuersätze:
Partner 1: 25,7 % Ø | Grenzsteuersatz: 43,0 %
Partner 2: 10,5 % Ø | Grenzsteuersatz: 27,0 %
Splittingtarif Steuersätze:
Durchschnittssteuersatz: 19,6 %
Gemeinsamer Grenzsteuersatz: 35,0 %
Die Wahl der Lohnsteuerklassen (z. B. III/V oder IV/IV mit Faktor) verändert lediglich den monatlichen Lohnsteuerabzug vom Gehalt. Der eigentliche Jahressteuervorteil durch das Ehegattensplitting wird mit der jährlichen Einkommensteuererklärung abgerechnet.
Visuelle Aufschlüsselung
KI-Analyse & Erläuterung
AI ProAutomatische Interpretation Ihrer aktuellen Berechnungsergebnisse (2026)
So funktioniert die Berechnung
Ehegattensplitting Brandenburg: Nettovorteil & Familienförderung
Berechnen Sie exakte Werte für das Bundesland Brandenburg. Unser Rechner berücksichtigt automatisch alle regionalen Gesetzgebungen, Steuersätze und Förderprogramme für 2026.
Regionale Kennzahlen & Benchmark-Vergleich: Brandenburg vs. Bundesdurchschnitt
Diese Gegenüberstellung zeigt, wie sich das Bundesland Brandenburg im direkten Vergleich zum Bundesdurchschnitt schlägt:
| Kennzahl / Faktor | Brandenburg | Bundesdurchschnitt | Besonderheit & Auswirkung |
|---|---|---|---|
| Kirchensteuer (KiSt) | 9 % | 9 % | Regulärer Satz in 14 von 16 Bundesländern. |
| Ø Bruttogehalt (Vollzeit) | 41.400,00 € / Jahr | ca. 48.000 € / Jahr | Regionales Lohnniveau beeinflusst Steuerprogression und Kaufkraft. |
| Pflegeversicherung (Arbeitnehmer) | 1.7 % | 1,7 % (Standard) | Bundesweiter Standard-Arbeitnehmeranteil. |
| Gesetzliche Feiertage | 12 Tage | 10–11 Tage | Erhöht bezahlte arbeitsfreie Tage im Jahresverlauf. |
| Grunderwerbsteuer | 6,50 % | ca. 5,2 % | Beeinflusst die fälligen Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb direkt. |
| Ø Immobilien-Kaufpreis | 3.100,00 € / m² | ca. 3.200 € / m² | Gibt die durchschnittlichen Investitionskosten pro Quadratmeter an. |
| Grundsteuer-Modell | Bundesmodell (Scholz-Modell) | Bundesmodell | Landesspezifische Regelung für Grundsteuerberechnung ab 2025. |
Landesspezifische Gesetze & Besonderheiten in Brandenburg
Kirchensteuer & Kappungsregeln
In Brandenburg beträgt der Kirchensteuersatz 9 % der Lohnsteuer. Ergänzend schützt die Kirchensteuerkappung Besserverdiener vor übermäßigen Abzügen, indem die Kirchensteuer auf maximal 2,75 % bis 4 % des zu versteuernden Einkommens begrenzt wird.
Landesförderbank & Zuschüsse
Das Landesförderinstitut ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg) stellt mit dem Programm "ILB Wohnraumförderung für selbstgenutztes Wohneigentum" zinsverbilligte Darlehen und Bauzuschüsse für Immobilienkäufer, Familien und Modernisierer bereit.
Grundsteuer & Hebesätze
Brandenburg nutzt für die Grundsteuer-Reform das Modell "Bundesmodell (Scholz-Modell)". Brandenburg berechnet die Grundsteuer nach dem Bundesmodell auf Basis von Bodenrichtwerten, Mietniveaustufen und Gebäudetypen.
Familien & regionale Kaufkraft
ILB Einmalleistungen & Beitragsentlastung bei Kitas für einkommensschwächere Familien.
Praktisches Rechenbeispiel für Brandenburg
Häufige Fragen zu Steuern & Abzügen in Brandenburg (FAQ)
Praxistipps für Einwohner & Erwerber in Brandenburg
- 1Bei einem Kaufpreis von 500.000 € fallen in Brandenburg allein 32.500 € Grunderwerbsteuer an – planen Sie diesen Betrag vollständig als Eigenkapital ein.
- 2Reduzieren Sie die Steuerlast gezielt durch vertragliche Aufschlüsselung von Einbauküche und Zubehör.
Weitere Finanz- & Steuerrechner für Brandenburg
Nutzen Sie alle Spezialrechner für Brandenburg mit hinterlegten Landessätzen, Freibeträgen und Landesförderungen.
9% Kirchensteuer & Sozialabgaben
Tarif 2026 & Grundfreibetrag 12.096 €
9% KiSt-Satz & Kappungsgrenzen
Optimale Steuerklasse 3/5, 4/4 & Faktor
6,50 % Steuersatz & Kaufnebenkosten
Zinsen, Raten & ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg)
Zinsersparnis & Darlehen schneller tilgen
Forward-Darlehen & Zinsbindung vergleichen
Betriebskostenspiegel & Bundesmodell (Scholz-Modell)
Ehegattensplitting 2026: Steuervorteil für Ehepaare & Eingetragene Lebenspartner
Gesetzliche Grundlagen nach § 26b EStG & Optimierung für Ihr Familieneinkommen.
Das Ehegattensplitting ist einer der bedeutendsten Steuervorteile im deutschen Einkommensteuergesetz (§ 26b EStG ). Durch die gemeinsame Veranlagung (Zusammenveranlagung) können Ehepaare und eingetragene Lebenspartner ihre jährliche Steuerlast signifikant senken. Unser Ehegattensplitting-Rechner ermittelt sekundenschnell Ihre exakte Ersparnis für das Steuerjahr 2026 sowie für vergangene Jahre.
Erfahren Sie nicht nur, wie viel Sie sparen, sondern auch, wie das Splittingverfahren mathematisch funktioniert, wann eine Einzelveranlagung ausnahmsweise sinnvoller ist und wie sich die geplante Steuerklassenreform auf Ihre Finanzen auswirkt.
Funktionsweise & Mathematische Formel
Das Splittingverfahren nutzt die Progression des deutschen Einkommensteuertarifs (§ 32a EStG).
Da höhere Einkommen mit einem höheren Steuersatz belegt werden, führt eine Umverteilung des Familieneinkommens auf zwei virtuelle Hälften zu einer spürbaren Reduzierung des Durchschnittssteuersatzes.
Die mathematische Berechnung Schritt für Schritt:
Einkünfte beider Partner werden zum zu versteuernden Gesamteinkommen addiert.
Das Gesamteinkommen wird auf zwei exakte Hälften aufgeteilt.
Berechnung der Einkommensteuer auf zvE_halb nach dem Grundtarif.
Verdoppelung zur Ermittlung der Gesamtschuld der Eheleute.
Ersparnis gegenüber der Summe der beiden Einzelveranlagungen.
Praxis-Vergleich: Wann bringt das Splitting am meisten?
Der Splittingvorteil ist am höchsten, wenn die Einkommensdifferenz zwischen beiden Partnern möglichst groß ist.
| Einkommenskonstellation | Beispiel (zvE Partner A / B) | Splitting-Effekt | Steuereinsparung (Orientierung) |
|---|---|---|---|
| Alleinverdiener | 80.000 € / 0 € | Maximal | Sehr hohe Ersparnis (mehrere tausend Euro) |
| Starker Einkommensunterschied | 70.000 € / 20.000 € | Hoch | Deutliche Entlastung |
| Moderate Einkommensdifferenz | 50.000 € / 35.000 € | Gering | Kleine Ersparnis |
| Gleichhohes Einkommen | 40.000 € / 40.000 € | Kein Effekt | 0,00 € Einsparung |
Sonderfälle: Wann lohnt sich die Einzelveranlagung (§ 26a EStG)?
Obwohl Zusammenveranlagung meist am besten ist, gibt es spezifische Steuerszenarien für getrennte Veranlagung.
1. Lohnersatzleistungen & Progressionsvorbehalt
Hat ein Partner Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I bezogen, unterliegen diese dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Dies kann den Steuersatz bei Zusammenveranlagung für das gesamte Familieneinkommen drastisch erhöhen.
2. Hohe außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen (z. B. hohe Krankheits- oder Pflegekosten) wirken sich erst ab einer gesetzlichen „zumutbaren Belastung“ aus. Da diese vom Gesamteinkommen abhängt, kann bei getrennter Veranlagung des Geringverdieners ein größerer Teil der Kosten geltend gemacht werden.
3. Verlustvorträge & Verlustverrechnung
Bei negativen Einkünften oder Verlusten aus Gewerbebetrieb oder Freiberuflichkeit kann eine getrennte Zuordnung vorteilhaft sein, um Verluste gezielt mit früheren oder zukünftigen eigenen Gewinnen zu verrechnen.
4. Abfindungen & Fünftelregelung
Bei hohen Einmalzahlungen durch Abfindungen kann die Einzelveranlagung die Milderung der Steuerprogression nach der gesetzlichen Fünftelregelung spürbar optimieren.
Zusammenveranlagung vs. Steuerklassen III/V (Wichtige Unterscheidung)
Verwechseln Sie nicht den monatlichen Lohnsteuerabzug mit der Jahresendabrechnung.
Steuerklassen (Monatlicher Cashflow):
Die Steuerklasse bestimmt lediglich, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber jeden Monat vorab an das Finanzamt abführt.
Ehegattensplitting (Jahresendabrechnung):
Die endgültige Jahressteuerschuld wird erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung über den Splittingtarif ermittelt.
Wichtiger Hinweis zur Reform der Steuerklassen 3 und 5:
Die Bundesregierung sieht die schrittweise Abschaffung der Steuerklassenkombination 3 und 5 vor. Künftig sollen Ehepaare automatisiert in die Steuerklasse 4 mit Faktor (Faktorverfahren) überführt werden. Dies ändert nichts am eigentlichen Ehegattensplitting-Steuervorteil aufs Jahr gesehen, verhindert jedoch hohe Steuernachzahlungen bei der Jahreserklärung.
Gesetzliche Voraussetzungen für den Anspruch
Damit das Finanzamt den Splittingtarif anwendet, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
1. Rechtsgültige Ehe / Lebenspartnerschaft
Die Ehe muss an mindestens einem Tag des jeweiligen Steuerjahres bestanden haben (z. B. reicht eine Hochzeit am 31. Dezember aus, um das Splitting für das gesamte Jahr zu nutzen).
2. Nicht dauernd getrennt lebend
Die Partner dürfen nicht dauernd getrennt leben. Eine gemeinsame Haushaltsführung im Kalenderjahr reicht aus.
3. Unbeschränkte Steuerpflicht
Beide Ehegatten müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (Sonderregelungen gelten für EU/EWR-Bürger).
Ehegattensplitting im Wandel: BVerfG-Historie & Reformmodelle im Vergleich
Das Ehegattensplitting wurde 1958 durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) begründet, um die Benachteiligung verheirateter Paare gegenüber unverheirateten Partnerschaften nach Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (Schutz von Ehe und Familie) dauerhaft zu unterbinden. Im Folgenden können Sie das heutige Ehegattensplitting direkt mit den aktuellen Reformvorschlägen (wie dem französischen Familiensplitting oder der Individualbesteuerung mit Freibetragsübertragung) vergleichen.
Ehe-Szenario konfigurieren
Gesamteinkommen (90.000,00 €) wird durch 2 geteilt und der Steuertarif verdoppelt.
Familien mit Kindern werden massiv zusätzlich entlastet, indem Kinder den Splitting-Divisor erhöhen.
Schützt das Existenzminimum (Grundfreibetrag 12.096 €), schränkt jedoch den Splittingvorteil bei Spitzengehältern ein.
Gemeinsame Freibeträge & Sonderausgaben-Optimierer für Ehepaare
Bei der Zusammenveranlagung verdoppeln sich nahezu alle gesetzlichen Höchstbeträge: Von der Altersvorsorge (bis zu 55.132 € in 2026) über den Sparer-Pauschbetrag (2.000 €) bis hin zu Spenden und Handwerkerboni (§ 35a EStG). Das erlaubt es, hohe Ausgaben eines Partners über das gemeinsame Ehekontingent voll steuermindernd abzusetzen!
Aufwendungen & Kapitalerträge eintragen
Maximal absetzbarer Höchstbetrag nach § 10 EStG für Ehepaare: 55.132 € (2026).
Partner 1 zahlt mehr als den Single-Höchstbetrag (27.566 €) ein. Durch die Zusammenveranlagung werden zusätzlich 7.434,00 € voll steuermindernd anerkannt! (Zusätzliche Steuerersparnis: ca. + 3.122,28 €).
Stellen Sie bei Ihren Banken einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über insgesamt 2.000 €. Dadurch verrechnen die Banken Kapitalgewinne von Partner 1 automatisch mit ungenutzten Freibeträgen oder Verlusten von Partner 2 – ohne dass Sie bis zur Steuererklärung auf die Rückerstattung warten müssen!
4 detaillierte Fallstudien aus der Steuerpraxis
Wie viel spart das Ehegattensplitting in der Praxis? Wann lohnt sich die Zusammenveranlagung maximal, und in welchen Ausnahmefällen ist die getrennte Veranlagung (§ 26a EStG) lukrativer? Hier sind 4 typische Lebenskonstellationen durchgerechnet.
Fall 1: Klassische Alleinverdiener-Ehe
Partner A verdient 90.000 € zu versteuerndes Einkommen, Partner B kümmert sich um Haushalt und Kinder (0 € zvE).
Durch die Aufteilung des 90.000 € Einkommens auf 2 x 45.000 € wird der Grundfreibetrag (12.096 €) von Partner B voll ausgenutzt. Zusätzlich fällt Partner A aus dem 42 % Spitzensteuersatz in einen deutlich niedrigeren Tarifbereich.
Ehegattensplitting-Glossar: Die 16 wichtigsten Fachbegriffe & Urteile
Zusammenveranlagung (§ 26b EStG)
Die gemeinsame steuerliche Veranlagung von Ehegatten. Die Einkünfte beider Partner werden zusammengerechnet und nach dem günstigen Splittingtarif (§ 32a Abs. 5 EStG) besteuert.
Einzelveranlagung von Ehegatten (§ 26a EStG)
Wahlrecht verheirateter Partner, separate Steuererklärungen nach dem Grundtarif abzugeben. Sinnvoll z. B. bei Elterngeldbezug (Progressionsvorbehalt), hohen Krankheitskosten oder Verlustverrechnungen.
Realsplitting (§ 10 Abs. 1a EStG)
Steuerliche Absetzbarkeit von Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben bis zu 13.805 € pro Jahr (unterliegt beim Empfänger der Besteuerung).
Witwensplitting (Gnadenjahr nach § 32a Abs. 6 EStG)
Verstirbt ein Ehepartner, wird dem überlebenden Ehepartner für das Todesjahr und das gesamte darauffolgende Kalenderjahr weiterhin der günstige Splittingtarif gewährt.
Sondersplitting im Trennungsjahr
Trennen sich Ehepartner im Laufe eines Jahres, können sie für dieses Kalenderjahr noch ein letztes Mal die Zusammenveranlagung wählen, sofern sie an mindestens einem Tag nicht dauernd getrennt gelebt haben.
Verfassungsrang (Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz)
Das Bundesverfassungsgericht urteilte 1958, dass Eheleute steuerlich nicht schlechter gestellt werden dürfen als Unverheiratete. Das Splitting schützt die Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft der Ehe.
Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG)
Steuerfreie Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Krankengeld, ALG 1) erhöhen den Steuersatz auf das restliche zu versteuernde Einkommen. Bei Zusammenveranlagung betrifft dieser Aufschlag auch das Gehalt des Partners.
Splittingdivisor (Divisor 2)
Die mathematische Rechenregel: Das gemeinsame Einkommen wird halbiert (Divisor 2), die Grundsteuertabelle angewendet und die resultierende Steuer verdoppelt.
Faktorverfahren (§ 39f EStG)
Steuerklassen-Modell 4/4 mit Faktor: Verteilt den jährlichen Splittingvorteil bereits während des Jahres präzise auf den monatlichen Lohnsteuerabzug beider Ehepartner und verhindert Nachzahlungen.
Grenzsteuersatz vs. Durchschnittssteuersatz
Der Grenzsteuersatz ist die Steuer auf den jeweils letzten verdienten Euro (bis zu 42 % / 45 %). Der Durchschnittssteuersatz ist der prozentuale Gesamtanteil der Steuer am Einkommen. Das Splitting senkt den Grenz- und Durchschnittssteuersatz.
Sparer-Pauschbetrag für Ehepaare (2.000 €)
Ehegatten steht ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 2.000 € pro Jahr für Zinsen, Dividenden und Kursgewinne zu. Durch einen gemeinsamen Freistellungsauftrag kann dieser bankübergreifend genutzt werden.
Günstigerprüfung bei Kindern (§ 31 EStG)
Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob das ausgezahlte monatliche Kindergeld oder der steuerliche Kinderfreibetrag (9.756 € in 2026 für beide Eltern) für das Paar vorteilhafter ist.
Zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch bei 3 / 5
Wählt ein Paar Steuerklasse 3/5, hat der Partner in Steuerklasse 5 nach ständiger BGH-Rechtsprechung einen zivilrechtlichen Anspruch auf Ausgleich der ihm entstandenen steuerlichen Nachteile.
Pflichtveranlagung nach § 46 EStG
Gesetzliche Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung bei Kombination 3/5, Faktorverfahren oder Lohnersatzleistungen über 410 Euro.
Außergewöhnliche Belastungen im Splitting (§ 33 EStG)
Krankheits- und Pflegekosten sind abziehbar, sobald die zumutbare Belastung überschritten wird. Da diese vom Familieneinkommen abhängt, kann bei getrennter Veranlagung ein höherer Betrag absetzbar sein.
Verlustausgleich zwischen Ehegatten
Negative Einkünfte (z. B. aus Vermietung oder Gewerbebetrieb) eines Partners werden bei der Zusammenveranlagung sofort steuermindernd mit den positiven Einkünften des anderen Partners verrechnet.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Stand 2026Expertenantworten mit Verweisen auf Gesetzestexte und Finanzbehörden.
Anspruch auf das Ehegattensplitting haben gemäß § 26 EStG alle rechtsgültig verheirateten Ehepaare sowie eingetragene Lebenspartner, sofern folgende Kriterien zutreffen:
- Beide Partner sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland.
- Die Partner leben nicht dauernd getrennt.
- Die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft bestand im jeweiligen Steuerjahr an mindestens einem Tag (z. B. auch bei Hochzeit am 31. Dezember).
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Wie viel Euro spart das Ehegattensplitting gegenüber der Einzelveranlagung? Die Tabelle zeigt den jährlichen Steuervorteil abhängig von Gesamteinkommen und prozentualer Aufteilung zwischen beiden Ehepartnern.
Steuervorteil je nach Partnerschaftsmodell (2026)
Vollständige Matrix: Jährliche Ersparnis durch Ehegattensplitting 2026
| Familieneinkommen (zvE) | 100 % / 0 % (Allein) | 80 % / 20 % | 70 % / 30 % | 60 % / 40 % | 50 % / 50 % (Gleich) |
|---|---|---|---|---|---|
| 40.000,00 € | +2.196,00 € | +890,00 € | +430,00 € | +110,00 € | 0,00 € |
| 60.000,00 € | +3.640,00 € | +1.720,00 € | +890,00 € | +220,00 € | 0,00 € |
| 80.000,00 € | +5.780,00 € | +2.840,00 € | +1.480,00 € | +380,00 € | 0,00 € |
| 100.000,00 € | +8.120,00 € | +4.120,00 € | +2.160,00 € | +540,00 € | 0,00 € |
| 120.000,00 € | +9.890,00 € | +5.380,00 € | +2.890,00 € | +720,00 € | 0,00 € |
| 150.000,00 € | +11.650,00 € | +6.720,00 € | +3.740,00 € | +950,00 € | 0,00 € |
| 200.000,00 € | +13.980,00 € | +8.450,00 € | +4.890,00 € | +1.280,00 € | 0,00 € |
*Berechnungsgrundlage: Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG) ohne Kirchensteuer und ohne Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen. Bei Kirchensteuerpflicht (8 % / 9 %) und Soli erhöht sich die Ersparnis anteilig weiter.
Steuerklassen III/V vs. IV/IV vs. Faktorverfahren
Das Ehegattensplitting ermittelt die Steuer für das gesamte Kalenderjahr. Die Steuerklassenwahl steuert lediglich den monatlichen Lohnsteuerabzug unter dem Jahr.
Steuerklasse IV / IV mit Faktor (§ 39f EStG)
Das Finanzamt ermittelt einen Faktor Y (z. B. 0,845) = voraussichtliche Splittingsteuer / Summe der Einzel-Lohnsteuern.
Alle Ehepaare mit ungleichem Einkommen, die den Splittingvorteil monatlich nutzen möchten, ohne Nachzahlungen zu riskieren.
- +Monatliche Ausnutzung des Splittingvorteils ohne Benachteiligung des Zweitverdieners
- +Verhindert böse Steuernachzahlungen nach Jahresende
- +Faire Verteilung der Steuerlast im Haushaltsbudget
- -Muss jährlich oder alle 2 Jahre beim Finanzamt beantragt werden
- -Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung (§ 46 EStG)
Schnell-Entscheidung: Welche Steuerklasse passt zu Ihnen?
Wählen Sie Steuerklasse IV / IV. Sie haben keine Nachzahlungsgefahr und keine Steuererklärungspflicht.
Wählen Sie Steuerklasse IV mit Faktor. Sie nutzen den Splittingvorteil sofort monatlich ohne Nachzahlungsrisiko.
Der künftige Elternteil wechselt 7 Monate vor Mutterschutz in Klasse III, um das Netto und damit das Elterngeld zu maximieren.
Wann lohnt sich die Einzelveranlagung statt Ehegattensplitting?
In 90 % aller Fälle ist die Zusammenveranlagung (Splitting) steuerlich vorteilhaft. Es gibt jedoch 4 konkrete Sonderszenarien, bei denen die getrennte Einzelveranlagung für Ehegatten (§ 26a EStG) bares Geld spart.
1. Bezug von Lohnersatzleistungen (Progressionsvorbehalt)
Lohnersatzleistungen sind steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz für das gesamte übrige Einkommen. Bei Zusammenveranlagung treibt das Elterngeld von Partner A den Steuersatz für das gesamte Gehalt von Partner B nach oben.
Partner A bezieht 20.000 € Elterngeld, Partner B verdient 80.000 € Brutto. Bei Einzelveranlagung wird Partner B nach dem normalen Grundtarif ohne Progressionsaufschlag besteuert.
2. Hohe Krankheitskosten & Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen wirken sich erst aus, wenn sie die „zumutbare Belastung“ (1 % bis 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte) überschreiten. Da die zumutbare Belastung bei getrennter Veranlagung nur vom niedrigeren Einzeleinkommen berechnet wird, ist der abzugsfähige Teil viel größer.
10.000 € Krankheitskosten bei Partner A (Verdienst 20.000 €) vs. Partner B (Verdienst 90.000 €). Bei Einzelveranlagung wird fast die gesamte Summe steuermindernd anerkannt.
3. Verluste aus Gewerbebetrieb, Selbständigkeit oder Vermietung
Verluste eines Partners würden bei Zusammenveranlagung sofort mit den positiven Einkünften des anderen Partners verrechnet. Manchmal ist es steuerlich lukrativer, Verluste in ein früheres oder späteres Jahr mit Spitzensteuersatz vor- oder zurückzutragen.
Partner A gründet ein Start-up mit -40.000 € Anlaufverlust im Jahr 1, erwartet aber +150.000 € im Jahr 2. Verlustvortrag in Jahr 2 spart bei 42 % Spitzensteuersatz mehr als Verrechnung in Jahr 1.
4. Hohe Abfindungen & Fünftelregelung
Die Fünftelregelung dämpft die Steuerprogression einer Abfindung. Wenn das übrige Einkommen im Veranlagungszeitraum möglichst gering ist, fällt der Steuersatz auf das fiktive Fünftel extrem niedrig aus.
Partner A erhält 100.000 € Abfindung und hat im selben Jahr kein weiteres Einkommen. Durch die Einzelveranlagung greift der Grundfreibetrag voll auf das Abfindungs-Fünftel.
5. Spenden & Sonderausgaben-Höchstbeträge
Bestimmte Pauschalen und Höchstbeträge verdoppeln sich bei der Zusammenveranlagung. In über 95 % der Fälle ist hier das Ehegattensplitting klar im Vorteil.
Rürup-Rente / Basisrente: Verheiratete können gemeinsam bis zu 55.132 € (2026) voll steuermindernd absetzen.
Jede Steuersoftware (ELSTER, WISO, Taxfix) berechnet mit einem Klick einen automatischen Günstigerprüfungs-Vergleich zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung nach § 26a EStG.
Ehegattensplitting-Rechner
Wählen Sie Ihr Bundesland für exakte regionale Berechnungen, spezifische Steuersätze, Förderprogramme und lokale Gesetzgebungen.
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