Gehalt & Steuern Rechner
Steuerjahr 2026

Kirchensteuer-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre Kirchensteuer nach Bundesland (8% / 9%), Kappung, Sonderausgabenabzug & Abgeltungsteuer.

EingabenNordrhein-Westfalen (9 %)

€ / Jahr
Kirchensteuer Jährlich

Beträgt 9 % in Nordrhein-Westfalen

Kirchensteuer Monatlich

Monatlicher Abzug vom Gehalt / Bescheid

Steuerersparnis
23.147,00 €
Via Sonderausgabenabzug
Reale Eigenbelastung
0,00 €
Nettobelastung nach Ersparnis
Kappungsersparnis
0 € (unter Limit)
Cap: 3.5 % des zvE

Detaillierter Rechenweg

Zu versteuerndes Einkommen (zvE):58.734,00 €
Festgesetzte Einkommensteuer:14.566,00 €
Kirchensteuersatz in Nordrhein-Westfalen:9 %
Reguläre Kirchensteuer (ungekappt):1.310,00 €
Kirchensteuer Endbetrag:1.310,00 €

Kirchensteuer-Vergleich über alle 16 Bundesländer

Grün hervorgehoben: Nordrhein-Westfalen. Bayern & Baden-Württemberg erheben 8 %, alle anderen Bundesländer 9 % (ggf. mit Kappung).

Regionalportal Nordrhein-Westfalen (NW)

Kirchensteuer-Rechner Nordrhein-Westfalen 2026: 9 % Steuersatz & Kappung

Berechnen Sie exakte Werte für das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Unser Rechner berücksichtigt automatisch alle regionalen Gesetzgebungen, Steuersätze und Förderprogramme für 2026.

Nordrhein-Westfalen KennzahlenNW
Hauptstadt:Düsseldorf
Kirchensteuer:9 %
Grunderwerbsteuer:6,50 %
Gesetzl. Feiertage:11 Tage

Regionale Kennzahlen & Benchmark-Vergleich: Nordrhein-Westfalen vs. Bundesdurchschnitt

Diese Gegenüberstellung zeigt, wie sich das Bundesland Nordrhein-Westfalen im direkten Vergleich zum Bundesdurchschnitt schlägt:

Kennzahl / FaktorNordrhein-WestfalenBundesdurchschnittBesonderheit & Auswirkung
Kirchensteuer (KiSt)9 %9 %Regulärer Satz in 14 von 16 Bundesländern.
Ø Bruttogehalt (Vollzeit)49.200,00 € / Jahrca. 48.000 € / JahrRegionales Lohnniveau beeinflusst Steuerprogression und Kaufkraft.
Pflegeversicherung (Arbeitnehmer)1.7 %1,7 % (Standard)Bundesweiter Standard-Arbeitnehmeranteil.
Gesetzliche Feiertage11 Tage10–11 TageErhöht bezahlte arbeitsfreie Tage im Jahresverlauf.
Grunderwerbsteuer6,50 %ca. 5,2 %Beeinflusst die fälligen Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb direkt.
Ø Immobilien-Kaufpreis2.900,00 € / m²ca. 3.200 € / m²Gibt die durchschnittlichen Investitionskosten pro Quadratmeter an.
Grundsteuer-ModellBundesmodell (Scholz-Modell)BundesmodellLandesspezifische Regelung für Grundsteuerberechnung ab 2025.

Landesspezifische Gesetze & Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

Kirchensteuer & Kappungsregeln

In Nordrhein-Westfalen beträgt der Kirchensteuersatz 9 % der Lohnsteuer. Ergänzend schützt die Kirchensteuerkappung Besserverdiener vor übermäßigen Abzügen, indem die Kirchensteuer auf maximal 2,75 % bis 4 % des zu versteuernden Einkommens begrenzt wird.

Landesförderbank & Zuschüsse

Das Landesförderinstitut NRW.BANK stellt mit dem Programm "NRW.BANK.Eigentumssicherung & Öffentliche Wohnraumförderung" zinsverbilligte Darlehen und Bauzuschüsse für Immobilienkäufer, Familien und Modernisierer bereit.

Grundsteuer & Hebesätze

Nordrhein-Westfalen nutzt für die Grundsteuer-Reform das Modell "Bundesmodell (Scholz-Modell)". NRW nutzt das bundeseinheitliche Ertragswert- und Sachwertmodell. Kommunen verhängen teils sehr hohe Hebesätze.

Familien & regionale Kaufkraft

Zwei beitragsfreie Kita-Jahre vor der Einschulung in NRW.

Praktisches Rechenbeispiel für Nordrhein-Westfalen

Beispiel Immobilienkaufpreis
350.000 €
Grunderwerbsteuer (6,50 %)
22.750,00 €
Kaufnebenkosten Gesamt (ca. 8.3 %)
29.050,00 €

Häufige Fragen zu Steuern & Abzügen in Nordrhein-Westfalen (FAQ)

In Nordrhein-Westfalen beträgt der Kirchensteuersatz 9 % der festgesetzten Lohn- bzw. Einkommensteuer. In fast allen Bundesländern (außer BY und BW) gilt der Regelsatz von 9 %.

Praxistipps für Einwohner & Erwerber in Nordrhein-Westfalen

  • 1Bei einem Hauskauf von 400.000 € fließen 26.000 € direkt an das Finanzamt NRW.
  • 2Nutzen Sie den Abzug von Einbauküche, Photovoltaik und Möbeln konsequent, um mehrere tausend Euro zu sparen.
Landesratgeber Nordrhein-Westfalen 2026

Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen: 9 % Satz, Diözesen, Kappung & Kirchenaustritt

Alles Wissenswerte zur Kirchensteuerberechnung im bevölkerungsreichsten Bundesland: Vom 9 % Zuschlagsatz über die 3,5 % Kappung für Spitzenverdiener in Köln, Düsseldorf und dem Ruhrgebiet bis hin zum Besonderen Kirchgeld und dem Kirchenaustritt beim Amtsgericht.

Kirchensteuersatz9,0 %der Lohn-/Einkommensteuer
Kappungsgrenze3,5 % – 4,0 %des zu versteuernden Einkommens
Austrittsgebühr30,00 €beim Amtsgericht NRW
Sonderausgaben100 %voll abzugsfähig (§ 10 EStG)

NRW Kirchensteuer-Rechner & Netto-Entlastungs-Simulator

Berechnen Sie die Brutto-Kirchensteuer sowie Ihre tatsächliche Netto-Belastung nach dem Sonderausgabenabzug.

NRW-Tarif 2026
25.000 €80.000 €150.000 €
9 % Brutto-Kirchensteuer
1.126,00 €ca. 93,83 € / Monat
auf 12.506,00 € Einkommensteuer
Steuererstattung (§ 10 EStG)
- 394,00 €Sonderausgaben-Effekt
Ermäßigt Steuer im Folgejahr
Echte Netto-Belastung
732,00 €ca. 61,00 € / Monat
Reale Belastung ~5,5 % bis 6 %

Kirchenstruktur in Nordrhein-Westfalen im Detail

Nordrhein-Westfalen gliedert sich kirchenrechtlich in zwei evangelische Landeskirchen und fünf römisch-katholische Bistümer. Alle Körperschaften des öffentlichen Rechts nutzen die staatlichen Finanzämter für den Abzug.

Kirche / DiözeseRegion in NRWSteuersatzKappungsgrenzeBesonderes Kirchgeld
Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR)Düsseldorf, Köln, Bonn, Aachen, Essen, Wuppertal, Krefeld9,0 %3,5 % des zvEJa (96 € – 3.600 €)
Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW)Bielefeld, Dortmund, Münster, Bochum, Siegen, Gelsenkirchen9,0 %3,5 % des zvEJa (96 € – 3.600 €)
Erzbistum KölnKöln, Bonn, Düsseldorf, Leverkusen, Rhein-Erft, Rhein-Sieg9,0 %4,0 % des zvENein
Erzbistum PaderbornPaderborn, Dortmund, Bielefeld, Siegen, Sauerland, Hellweg9,0 %4,0 % des zvENein
Bistum Aachen & Bistum EssenAachen, Mönchengladbach, Heinsberg / Essen, Duisburg, Bochum, Oberhausen9,0 %4,0 % des zvENein

Häufige Fragen zur Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen (FAQ)

Detaillierte Antworten zu Sätzen, Kappungsantrag, Amtsgerichten und Sonderfällen.

Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen gilt der bundesweit überwiegende Satz von 9,0 % auf die festgesetzte Einkommensteuer / Lohnsteuer:

Evangelische Landeskirchen in NRW:

Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) mit Sitz in Düsseldorf und Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) mit Sitz in Bielefeld sowie lippische Landeskirche (Detmold).

Katholische Bistümer in NRW:

Erzbistum Köln, Erzbistum Paderborn, Bistum Aachen, Bistum Essen (Ruhrbistum) und Bistum Münster (nordrhein-westfälischer Landesteil).

Einzug & Verwaltung: Die 129 Finanzämter in Nordrhein-Westfalen ziehen die Kirchensteuer im Rahmen des Lohnsteuerabzugs und der Einkommensteuerveranlagung treuhänderisch gegen eine Verwaltungskostenerstattung ein.

Kirchensteuerrecht 2026

Kirchensteuer in Deutschland: Hebesätze, Kappung & Sonderausgaben

8 % vs. 9 % HebesatzRegional

In Bayern und Baden-Württemberg gilt der privilegierte Satz von 8 % der Einkommensteuer. In den übrigen 14 Ländern werden 9 % erhoben.

Annexsteuer zur Einkommensteuer
Kappungsgrenze2,75 % - 3,5 %

Begrenzung für Spitzenverdiener auf maximal 2,75 % (Hessen) bis 3,5 % des zu versteuernden Einkommens (zvE).

Automatisch oder auf Antrag
Sonderausgaben (§ 10)100 % Abzug

Volle steuerliche Abzugsfähigkeit in der Steuererklärung: Das Finanzamt erstattet bis zu 42 % - 45 % der Kirchensteuer zurück.

§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG

Übersicht aller 16 Bundesländer: Steuersätze, Kappung & Verfahren

BundeslandKirchensteuersatzKappungsgrenze (% des zvE)Verfahren der Kappung
Baden-Württemberg (BW)8 %3,50 %Automatisch im Steuerbescheid
Bayern (BY)8 %Keine KappungKeine Obergrenze
Hessen (HE)9 %2,75 % (Niedrigste Grenze!)Automatisch im Steuerbescheid
Nordrhein-Westfalen (NW)9 %3,50 %Automatisch im Steuerbescheid
Berlin (BE)9 %3,00 % (Evangelisch)Automatisch im Steuerbescheid
Rheinland-Pfalz (RP), Saarland (SL)9 %3,50 %Auf Antrag beim Kirchenamt
Übrige 9 Bundesländer (BB, HB, HH, MV, NI, SN, ST, SH, TH)9 %3,50 %Automatisch bzw. teils auf Antrag
Kirchensteuer-Höchstgrenze nach Landesrecht

Kappungs-Simulator: Greift die Obergrenze bei Ihrem Einkommen?

Zur Entlastung von Spitzenverdienern begrenzen fast alle Bundesländer (Ausnahme: Bayern) die Kirchensteuer auf einen Höchstsatz von 2,75 % bis 3,5 % des zu versteuernden Einkommens (zvE). In einigen Bundesländern erfolgt die Kappung automatisch, in anderen muss sie formell beim Kirchenamt beantragt werden!

Einkommens- & Landesparameter

€
Kappungs-ErgebnisReguläre Besteuerung
4.338,00 €effektive Kirchensteuer

Ungekappte Kirchensteuer von 9 % auf die Einkommensteuer.

Verfahren in Nordrhein-Westfalen:

Wird vom Finanzamt im Einkommensteuerbescheid vollautomatisch gekappt.

Wirtschaftliche Gesamtrechnung

Kirchenaustritt Kosten-Nutzen-Rechner: Echte Netto-Ersparnis simulieren

Wer aus der Kirche austritt, spart monatlich Kirchensteuer. Doch Vorsicht bei der Berechnung: Weil gezahlte Kirchensteuer die Einkommensteuer als Sonderausgabe (§ 10 EStG) senkt, ist die reale Netto-Ersparnis etwas geringer als der reine Brutto-Kirchensteuerbetrag auf der Gehaltsabrechnung. Unser Rechner ermittelt Ihre echte Netto-Entlastung unter Berücksichtigung von Sonderausgaben, Behördengebühren und der Zwölftelungsregel im Austrittsjahr.

Ihre Rahmendaten

€
Reale Netto-ErsparnisDauerhafte Entlastung
+ 673,20 €pro vollem Kalenderjahr

Das entspricht einem monatlichen Netto-Zusatzeinkommen von ca. + 56,10 € auf Ihrem Girokonto.

Ersparnis im Austrittsjahr:+ 418,80 €inkl. Abzug der Amtsgebühr
10-Jahres-Ersparnis:+ 6.702,00 €kumulierte Vermögensbildung
Behördlicher Ablauf in Nordrhein-Westfalen:
Zuständige Behörde:Amtsgericht
Einmalige Gebühr:30 €

Wirksamkeit der Kirchensteuer-Einstellung: Monatsende des Austritts. Das Finanzamt ändert das Merkmal (KiStAM) automatisch.

Glaubensverschiedene Ehe & Lebenspartnerschaft

Besonderes Kirchgeld: Die 13-Stufen-Tabelle & Günstigerprüfung

Ist in einer Ehe nur ein Partner Kirchenmitglied und verdient wenig oder nichts, während der konfessionslose Partner das Haupteinkommen erzielt, erheben die Kirchen bei Zusammenveranlagung das Besondere Kirchgeld. Es wird nach dem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen beider Partner berechnet (von 96 € bis max. 3.600 € pro Jahr).

Ehegatten-Einkommen

€
€
Günstigerprüfung: Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung?

Wählen Sie die Einzelveranlagung (§ 26a EStG), entfällt das Besondere Kirchgeld komplett! Allerdings verlieren Sie dabei auch den Splittingvorteil. Solange der Splittingvorteil (3.200,00 €) höher ist als das Kirchgeld (696,00 €), bleibt die Zusammenveranlagung unterm Strich trotzdem günstiger!

Kirchgeld-EinstufungTarifstufe 7 von 13
696,00 €Besonderes Kirchgeld / Jahr

Fällig bei einem gemeinsamen Einkommen zwischen 87.500,00 € und 99.999,00 €.

Netto-Vorteil der Zusammenveranlagung nach Kirchgeld:
+ 2.504,00 €

Trotz 696,00 € Kirchgeld lohnt sich das Splitting um 2.504,00 €.

Auszug aus der amtlichen 13-Stufen-Tabelle:
30.000,00 € - 37.499,00 €
96,00 € / J.
37.500,00 € - 49.999,00 €
156,00 € / J.
50.000,00 € - 62.499,00 €
276,00 € / J.
62.500,00 € - 74.999,00 €
396,00 € / J.
75.000,00 € - 87.499,00 €
540,00 € / J.
87.500,00 € - 99.999,00 €
696,00 € / J.
Abgeltungsteuer & § 32d Abs. 1 EStG

Kirchensteuer auf Kapitalerträge: Zinsen, Dividenden & ETF-Gewinne

Auf Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags (1.000 € Single / 2.000 € Eheleute) fällt grundsätzlich 25 % Abgeltungsteuer an. Für Kirchenmitglieder ermäßigt sich der Abgeltungsteuersatz nach einer gesetzlichen Formel (§ 32d Abs. 1 EStG) automatisch auf 24,51 % (bei 9 % KiSt) bzw. 24,45 % (bei 8 % KiSt), um den Sonderausgabenabzug direkt an der Quelle zu kompensieren.

Kapitalertrags-Parameter

€
€
Steuerabzug an der QuelleEffektiv: 26.26 % Gesamtsteuer
3.676,61 €Gesamtabzug durch Bank

Nettogewinn nach Steuern auf Ihrem Verrechnungskonto: 11.323,39 €.

Ermäßigte Abgeltungsteuer (22.936 %):3.211,01 €
Kirchensteuer (2.064 %):288,99 €
Solidaritätszuschlag (1.261 %):176,61 €
Sperrvermerk beim BZSt & Pflicht zur Anlage KAP

Banken fragen das Kirchensteuermerkmal (KiStAM) jährlich zwischen September und Oktober automatisiert beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Wer dies nicht möchte, kann beim BZSt einen Sperrvermerk eintragen lassen.Achtung: Die Bank führt dann keine Kirchensteuer ab; das BZSt meldet den Sperrvermerk jedoch an Ihr Finanzamt, und Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Kapitalerträge in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung nachzudeklarieren!

Staatskirchenrecht & EStG

Kirchensteuer-Glossar: Die wichtigsten 14 Steuer- & Rechtsbegriffe

Annexsteuer (Zuschlagsteuer)

GrundlagenLandes-KiStG / Art. 140 GG

Die Kirchensteuer existiert nicht als eigenständige Steuerbasis, sondern knüpft prozentual als Annexsteuer an die festgesetzte Einkommen-, Lohn- oder Kapitalertragsteuer an.

Hebesatz (8 % vs. 9 %)

GrundlagenKirchensteuergesetze der Länder

Der Steuersatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 % der Einkommensteuer, in allen übrigen 14 Bundesländern 9 %. Dieser Satz wird von den jeweiligen Landeskirchen und Diözesen beschlossen.

Kappungsgrenze & Antragskappung

Kappung & ErsparnisKappungsordnungen der Kirchen

Gesetzliche Obergrenze für Spitzenverdiener: Die Kirchensteuer wird auf 2,75 % bis 3,5 % des zu versteuernden Einkommens (zvE) begrenzt. In einigen Ländern (z. B. Rheinland-Pfalz, Saarland) muss die Kappung formell beim Kirchensteueramt beantragt werden.

Sonderausgabenabzug

Kappung & Ersparnis§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG

Gezahlte Kirchensteuer ist nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG in unbegrenzter Höhe als Sonderausgabe steuermindernd abzugsfähig. Das Finanzamt erstattet im Folgejahr bis zu 45 % der Kirchensteuer über die Einkommensteuer zurück.

Besonderes Kirchgeld

Ehe & KapitalBVerfG 2 BvR 591/06

Wird in einer Ehe erhoben, wenn nur ein Partner Kirchenmitglied ist und wenig/kein Einkommen hat, während der konfessionslose Partner gut verdient. Berechnet sich bei Zusammenveranlagung nach einer 13-stufigen Einkommenstabelle (96 € bis 3.600 € / Jahr).

Ortskirchengeld

GrundlagenGemeindeordnungen

Von einzelnen Kirchengemeinden erhobener, meist geringer Pauschalbeitrag (z. B. 10 € bis 50 € jährlich) zur direkten Finanzierung von Gemeindearbeit und Renovierungen.

KiStAM (Kirchensteuerabzugsmerkmale)

Ehe & Kapital§ 51a EStG

Elektronische Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt), über die Banken automatisiert die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden zur Abführung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge abfragen.

Sperrvermerk beim BZSt

Ehe & Kapital§ 51a Abs. 2e EStG

Ein schriftlicher Widerspruch beim BZSt, der Banken verbietet, die Kirchensteuer auf Zinsen und Dividenden automatisch abzuführen. Löst die gesetzliche Pflicht aus, die Erträge in der Anlage KAP nachzudeklarieren.

Zwölftelungsregel beim Kirchenaustritt

Verfahren & Recht§ 51a Abs. 1 EStG

Im Jahr des Kirchenaustritts wird die Kirchensteuer zeitanteilig nach vollen Kalendermonaten der Mitgliedschaft berechnet. Für jeden vollen Monat nach Wirksamkeit des Austritts entfällt 1/12 der Jahreskirchensteuer.

Mindestkirchensteuer

GrundlagenLandes-Kirchensteuerbeschlüsse

In einigen Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg mit 3,60 €/Jahr oder Thüringen) erhobener Mindestbeitrag für Kirchenmitglieder, die zwar Einkünfte oberhalb des Grundfreibetrags haben, aber nur sehr geringe Lohnsteuer zahlen.

Einzugskostenentschädigung

Verfahren & RechtKirchensteuer-Staatsverträge

Die staatlichen Finanzämter übernehmen den Einzug der Kirchensteuer für die Religionsgemeinschaften und behalten dafür eine Aufwandsentschädigung von rund 2 % bis 4 % des Kirchensteueraufkommens als Gebühr ein.

Kultussteuer jüdischer Gemeinden

GrundlagenStaatskirchenverträge

Von den staatlich anerkannten Jüdischen Kultusgemeinden nach denselben steuerlichen Grundsätzen und Sätzen (8 % bis 9 %) wie die Kirchensteuer erhobene Abgabe.

Freistellung durch Kirchenaustritt

Verfahren & RechtKirchenaustrittsgesetze der Länder

Amtlicher Verwaltungsakt beim Standesamt oder Amtsgericht. Beendet die Mitgliedschaft und Steuerpflicht mit Ablauf des Monats bzw. Folgemonats.

Verfassungsmäßigkeit der Kirchensteuer

Verfahren & RechtArt. 140 GG / Art. 137 WRV

Das Recht der Kirchen zur Steuererhebung ist im Grundgesetz verankert (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Weimarer Reichsverfassung) und wurde mehrfach vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzkonform bestätigt.

Praxis-Szenarien

4 reale Steuerbeispiele mit Kirchensteuerberechnung

Fall 1: Angestellter Single (50.000 € Brutto, NRW)Regelfall

Einkommensteuer ca. 7.600 €. Bei 9 % Kirchensteuersatz fallen 684,00 € Kirchensteuer jährlich an.

Gezahlte Kirchensteuer:684,00 €
Sonderausgaben-Erstattung (~ 32 % Grenzsteuersatz):- 218,88 €
Echte Netto-Belastung:465,12 € / Jahr
Fall 2: Spitzenverdiener in Hessen (180.000 € zvE)Kappung greift!

Einkommensteuer ca. 64.000 €. Ungekappte Kirchensteuer (9 %) = 5.760 €.

Hessische Kappung (2,75 % von 180.000 €):4.950,00 €
Kappungsersparnis:+ 810,00 € gespart
Fall 3: Glaubensverschiedene Ehe (120.000 € zvE)Besonderes Kirchgeld

Ehemann (konfessionslos) verdient 120.000 €, Ehefrau (evangelisch) hat kein Einkommen.

Reguläre Kirchensteuer der Ehefrau:0,00 €
Besonderes Kirchgeld (Stufe 7 / 13):840,00 €
Splittingvorteil übersteigt Kirchgeld um:+ 3.400,00 €
Fall 4: Kapitalerträge (20.000 € ETF-Gewinne, Bayern)Abgeltungsteuer

Nach Abzug des 1.000 € Sparer-Pauschbetrags verbleiben 19.000 € steuerpflichtig.

Ermäßigte Abgeltungsteuer (23,15 %):4.398,15 €
Kirchensteuer Bayern (8 % = 1,85 %):351,85 €
Gesamtabzug inkl. Soli (26,27 %):4.991,85 €
Häufig gestellte Fragen (FAQ)

16 essenzielle Fragen & Antworten zur Kirchensteuer

Die Kirchensteuer wird als prozentualer Zuschlag (Annexsteuer) auf die tatsächliche Einkommensteuerschuld (§ 51a EStG) erhoben:

  • 8 % Kirchensteuersatz: In Baden-Württemberg und Bayern.
  • 9 % Kirchensteuersatz: In den übrigen 14 Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen).

Zahlen Sie z. B. bei einem Einkommen von 60.000 € insgesamt 11.500 € Einkommensteuer, beträgt die Kirchensteuer in NRW 1.035 € (9 %) und in Bayern 920 € (8 %).

Amtliche Quellen & Gesetze

Gesetzliche Grundlagen des deutschen Kirchensteuerrechts

Alle Berechnungen unseres Kirchensteuerrechners basieren exakt auf dem Einkommensteuergesetz (EStG), den Kirchensteuergesetzen der 16 Bundesländer sowie den Beschlüssen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Deutschen Bischofskonferenz.

Diese Berechnung dient zur ersten Orientierung und Richtwert-Ermittlung. Sie stellt keine steuerliche, juristische oder finanzielle Beratung dar. Alle Angaben ohne Gewähr.
WEITERE FINANZWERKZEUGE

Verwandte Rechner